Dienstag, 28. Februar 2017
Bei mehr als 6 Dioptrien wird die Brille zukünftig von der Kasse gezahlt"
Neuregelung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) bei
Sehhilfen

Am 16.02.2017 hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Heil- und
Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) auch Änderungen bei der
Sehhilfenversorgung (§ 33 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch - SGB V)
beschlossen. Diese Neuregelungen für gesetzlich Krankenversicherte treten
nach Bekanntgabe des Gesetzes voraussichtlich im März 2017 in Kraft.
In diesem Newsletter erläutert Christiane Möller, die Rechtsreferentin des
DBSV, die Einzelheiten.

Meldung
Was bleibt? Was ändert sich?
Anspruch auf Sehhilfen erhalten künftig auch Versicherte bei Myopie
(Kurzsichtigkeit) und Hyperopie (Weitsichtigkeit), die einen
Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien
benötigen, bei Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) bei mehr als 4 Dioptrien.
Damit gibt es künftig vier Personengruppen, die im gesetzlichen Umfang
Anspruch auf Sehhilfen haben:

1. Wie bislang haben Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit
unabhängig vom Sehvermögen Anspruch auf Sehhilfen (§ 33 Abs. 2 S. 1 SGB V).
2. Volljährige Versicherte, die nach ICD 10-GM 2017 bei bestmöglicher
Brillenkorrektur auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung
mindestens der Stufe 1 aufweisen, haben weiterhin Anspruch auf Sehhilfen (§
33 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB V). Das sind Versicherte, die auch mit Brille auf
beiden Augen ein Sehvermögen von nicht mehr als 30 % (0,3) erreichen.
Umfasst sind aber auch Personen mit einem besseren Visus, wenn das
beidäugige Gesichtsfeld auf 10 Grad eingeschränkt ist. Bei dieser
Personengruppe ist die benötigte Refraktion irrelevant. Auch
Gläserkorrekturen mit z. B. 2 Dioptrien sind verordnungsfähig. Im Vergleich
zur bisherigen Gesetzesformulierung kommt es bei der Definition des
Personenkreises nur noch auf das Sehvermögen mit bestmöglicher
Brillenkorrektur an und nicht mehr generell auf das bestkorrigierte
Sehvermögen. Besteht also ein Sehvermögen mit Brillenkorrektion von bis zu
30 % (0,3) hat dieser Versicherte künftig Anspruch auf Sehhilfen, auch wenn
er mit Kontaktlinsen deutlich mehr als 30 % Sehkraft erreicht.
3. Volljährige Versicherte, die einen verordneten Fern-Korrekturausgleich
für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien bei Myopie oder
Hyperopie oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus aufweisen, haben
erstmals seit 2003 wieder Anspruch auf Sehhilfen (§ 33 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB
V).
4. Volljährige, die therapeutische Sehhilfen zur Behandlung von
Augenverletzungen oder Augenerkrankungen benötigen, haben weiterhin Anspruch
auf therapeutische Sehhilfen (§ 33 Abs. 2 S. 2, 2. Satzteil SGB V).

Rechtliche Grundlagen
Der Anspruch auf Sehhilfen ergibt sich aus § 33 Absätze 2-4 SGB V in
Verbindung mit Produktgruppe 25 des nach § 139 SGB V erlassenen
Hilfsmittelverzeichnisses sowie der vom Gemeinsamen Bundesausschuss
verabschiedeten Hilfsmittelrichtlinie.

Brille oder Kontaktlinsen?
Neu geregelt wurde mit dem HHVG der Personenkreis, der Anspruch auf
Sehhilfen hat (s.o.). Auf welche Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)
konkret ein Anspruch besteht, ist im zweiten Schritt zu klären. Der
Gesetzgeber geht in der Regel von einer Brillenversorgung aus. Anspruch auf
Versorgung mit Kontaktlinsen besteht dagegen nur in medizinisch zwingend
erforderlichen Ausnahmefällen. Wann das der Fall ist, ergibt sich aus der
vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Hilfsmittelrichtlinie. Da
Kontaktlinsen aus medizinischen Gründen nicht ununterbrochen getragen werden
können, ist bei verordneten Kontaktlinsen die zusätzliche Verordnung von
Brillengläsern möglich. Die Kosten für Pflegemittel werden nicht übernommen.
Liegen die Voraussetzungen für eine Kontaktlinsenversorgung nicht vor, wählt
der Versicherte aber Kontaktlinsen statt einer Brille, zahlt die
Krankenkasse als Zuschuss höchstens den Betrag, den sie für eine
erforderliche Brille aufzuwenden hätte.

Was genau zahlt die Krankenkasse?
Alle Leistungen der GKV unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Das
bedeutet, dass nur medizinisch notwendige Leistungen finanziert werden.
Nicht dazu gehören etwa entspiegelte oder besonders gewichtsarme
Brillengläser. Auch werden keine Doppelversorgungen (Zweitbrille) oder
Brillenfassungen finanziert.
Grundsätzlich hat man als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf eine
Hilfsmittelversorgung ohne Eigenanteil. Für Sehhilfen gibt es Festbeträge,
mit denen - so zumindest der gesetzgeberische Wille - ebenfalls eine
zuzahlungsfreie Versorgung möglich sein soll. Die Realität sieht aber oft
anders aus, denn die Festbeträge für Sehhilfen sind seit Jahren nicht
angepasst worden. Da Sehhilfen häufig teuer sind, ist Versicherten folgendes
zu raten:
- Das Einholen verschiedener Kostenvoranschläge kann sich lohnen.
- Die zuzahlungsfreie "Kassenversorgung", die zum Festbetrag möglich ist,
sollte man sich zeigen bzw. erläutern lassen.
- Ist eine Versorgung zum Festbetrag objektiv nicht möglich, sollte bei der
Krankenkasse ein Antrag auf vollständige Kostenübernahme der Sehhilfen
gestellt werden. Denn die Krankenkassen müssen den vollständigen Betrag für
die medizinisch notwendige Versorgung zahlen, wenn diese nicht durch den
Festbetrag gedeckt werden kann.
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell

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Individuelle Lesehilfe für jedermann – VRread
Im Rahmen der Ausschreibung „Light Cares“ fördert das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) das Projekt VRread des Fraunhofer-Instituts für
Produktionstechnik und Automatisierung (IPA), dem Blinden- und
Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-Württemberg) und der Firma
rioprinto UG. VRread beschäftigt sich mit der Entwicklung eines individuell
anpassbaren und 3D druckbaren Aufnahmegestells und einer
Applikationssoftware für das Smartphone als innovative Lesehilfe für
Menschen mit Sehbehinderung.

Das Ziel der Ausschreibung des BMBF besteht darin, den Alltag von Menschen
mit Behinderung mittels Einsatz moderner photonischer Fertigungsverfahren
wie bspw. 3D-Druck zu erleichtern und die Teilhabe am Alltagsleben für diese
Menschen entscheidend zu verbessern. Diese modernen Technologien, die noch
vor wenigen Jahren nur industriellen Nutzern vorbehalten waren, stehen
heutzutage der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Eine wichtige Rolle
nimmt hierbei die sogenannte Maker-Bewegung ein, deren Akteure kreative
Lösungen zu technischen Herausforderungen aus dem Alltag entwickeln und
realisieren, ohne den Einsatz kostspieliger Speziallösungen. Im Projekt
VRread arbeiten Vertreter von Menschen mit Behinderung und Vertreter der
Maker-Bewegung eng zusammen.

Sie möchten Ihre Zeitung auf ihrem Lieblingssessel lesen?

Für die meisten Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, Dokumente fast
überall lesen zu können. Für sehbehinderte Menschen ist dies oft nicht
möglich. Angewiesen auf stationäre Kamerasysteme, dessen relativ großer
Aufbau für Bildschirm und Kamera einen festen Platz erfordert, erübrigt sich
diese Frage schnell. Auch mobile Lesehilfen sind nur sehr eingeschränkt
verfügbar, z.B. was das Zeitungslesen angeht.

Genau an dieser Problematik setzt VRread an. Heutzutage stehen immer mehr
Dokumente in digitaler Form zur Verfügung, so auch vermehrt Tageszeitungen
oder andere Printmedien. Im Mittelpunkt von VRread steht das Smartphone des
Nutzers, welches heute sehr viel Technik auf kleinstem Raum beinhaltet und
immer mehr auch von sehbehinderten Menschen genutzt wird. Mit der an die
individuelle Sehbeeinträchtigung angepassten Aufnahmevorrichtung, die jeder
Nutzer mittels 3D-Druck erhält, wird das Smartphone entsprechend vor dem
Auge des Nutzers platziert. Ausgestattet mit der VRread Leseapplikation für
das Lesen von digitalen Dokumenten, wird das Smartphone zur individuellen
Lesehilfe für sehbehinderte Menschen.

Mittels der integrierten Sensorik zur Lageerkennung des Smartphones kann mit
der entwickelten Leseapplikation die Steuerung und Navigation auf dem
digital erfassten Dokument übernommen werden. Digital vorhandene oder
abfotografierte Dokumente werden nun in einem völlig neuem Kontext und
optimalem Seheindruck ohne Einsatz der Hände mittels VRread einfach und
überall lesbar. Der Nutzer kann das optimale Sehempfinden hinsichtlich der
Schriftgröße und des Kontrasts einstellen, so dass ein erheblicher Mehrwert
gegenüber bisher vorhandenen Lesehilfen entsteht.

Lesehilfe aus dem 3D - Drucker
Die Ergebnisse des vom BMBF geförderten Projekts VRread werden in Form von
3D-Daten für den Ausdruck auf einen 3D-Drucker und der zugehörigen
Smartphone Applikation für jedermann zur freien Verfügung gestellt. Mit
Hilfe der eigenen Parameter, wie bspw. des individuellen Augenabstands kann
das Aufnahmegestell via 3D-Druck bei einem Anbieter von photonischen
3D-Druckverfahren auf Onlineplattformen wie 3DHubs kostengünstig bestellt
werden.

Jetzt muss nur noch die VRread-Textleseapplikation auf dem Smartphone
installiert werden und auf den Nutzer eingestellt werden. Nun können die auf
dem Smartphone gespeicherten Dokumente bequem und auf dem eigenen
Lieblingssessel gelesen werden.


Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Frank Eicher / Fraunhofer IPA
frank.eicher@ipa.fraunhofer.de

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Sonntag, 12. Februar 2017
Woche der Inklusion in Freiburg
im Februar diesen Jahres findet in Freiburg erstmals die "Woche der Inklusion" statt. Zahlreiche Anbieter stellen in Freiburg inklusive Konzepte vor und laden die Öffentlichkeit zur Teilnahme und zum Mitmachen ein.

Die Woche der Inklusion findet statt vom 12.02. bis 21.02.2017

Das Programmheft zur Woche der Inklusion finden Sie im Internet unter:

www.freiburg.de/inklusion

Die Termine der Veranstaltungen gibt es unter:

www.inklusionskalender.de

Nachstehend fügen wir aus dem Programmheft die Grußworte des Freiburger Sozialbürgermeisters ein:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Inklusion bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller in der Gesellschaft - unabhängig von Alter, Geschlecht, Ausbildung, Herkunft, Behinderung oder sonstigen Merkmalen. Inklusion heißt, alle Menschen in ihrer Vielfalt anzuerkennen und niemanden auszuschließen.

Im Zuge der Umsetzung der U N Behindertenrechtskonvention hat der Gemeinderat im November 2015 den ersten Aktionsplan Inklusion für die Jahre 2015/16 mit 92 Maßnahmen beschlossen. In diesen Tagen arbeitet die Verwaltung daran, den Plan mit Schwerpunkt auf die Zielgruppe 'Ältere Menschen für die Jahre 2017/2018 fortzuschreiben.


Mit dem Stadtforum Inklusion, das am 22. Februar im Runden Saal des Konzerthauses Freiburg stattfindet, möchten wir die Öffentlichkeit einladen, sich über den Stand der Inklusion in Freiburg zu informieren und sich mit Beteiligten auszutauschen.

Dem Stadtforum voraus geht eine "Woche der Inklusion", bei der die Freiburger Wohlfahrtsverbände, Vereine und Initiativen ihre Einrichtungen und Projekte unter dem Motto "Freiburg lebt Inklusion" präsentieren. Die Woche bietet die Möglichkeit, in rund 90 Veranstaltungen die Vielfalt und Bandbreite der inklusiven Angebote kennen zu lernen.

Die Woche wird am Zwölften Februar mit einem inklusiven Gottesdienst im Münster eröffnet. Dazu und zu allen anderen Veranstaltungen mit Vorträgen, Führungen und offenen Türen aus den Bereichen Bildung, Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Freizeit und Sport laden wir Sie im Namen aller Beteiligten recht herzlich ein. Abgerundet wird das Programm durch kulturelle Beiträge wie Filme, Theaterprojekte, Ausstellungen und dem Stadtforum am 22. Februar als Abschluss.

Im Rahmen dieser Woche findet auch eine öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates der Stadt Freiburg am 16. Februar im neuen Ratssaal statt.

Allen haupt- und ehrenamtlich Engagierten in Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen, Vereinen, Initiativen, den städtischen Einrichtungen, Ämtern und Dienststellen, die sich an der Woche der Inklusion beteiligen, möchten wir herzlich danken. Sie alle tragen dazu bei, für dieses Thema zu sensibilisieren und leisten einen wichtigen Beitrag für Integration und Zusammenhalt.

Wir sind uns sicher, dass es gelingt, das Motto "Freiburg lebt Inklusion" ganz anschaulich mit Leben zu füllen und würden uns freuen, wenn die rund 90 Veranstaltungen eine große Resonanz in der Bürgerschaft finden.

Ulrich von Kirchbach

Bürgermeister
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Ich finde das grundsätzlich gut, dass versucht wird, Behinderte auf diese Weise einzubeziehen. Doch nun ein paar kritische Worte:

Nach wie vor frage ich mich aber, wie Inklusion für Menschen mit einer Behinderung geht, die sich nicht so deutlich äußern können, die ihre Wünsche nicht ohne weiteres formulieren oder Petitionen schreiben können. Was ist mit diesen Menschen? Haben Sie kein Recht auf ein eigenständiges Leben oder wie könnte das aussehen?
Wieso gibt es in Freiburg nicht ausreichend Wohnplätze? Wieso gibt es keine Werkstätten oder Förder- und Betreuungsbereiche für Menschen wie unseren Sohn? Schon lange werden Menschen mit mehrfachen Behinderungen geboren und auch Menschen, die als Erwachsene aufgrund von Unfall oder Krankheit behindert werden, sind meist mehrfach eingeschränkt. Wann wird die Politik endlich mehr Geld in die Hand nehmen, um diesen Menschen gerecht zu werden?
Gute Betreuung und Förderung geht nur mit ausreichend gut qualifiziertem Personal!!!

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Freitag, 27. Januar 2017
„ Ramses – Göttlicher Herrscher am Nil“
- Öffentlichen Führung für blinde und sehbehinderte Besucher -
im Badischen Landesmuseum Karlsruhe, Schloss, einladen.

Sa, 18. 2. 2017, 15.15 Uhr
in der Sonderausstellung
„ Ramses – Göttlicher Herrscher am Nil“

Sein Name steht für Ägypten wie die Pyramiden: Ramses der Große war der mächtigste aller Pharaonen,
hatte der Legende nach 100 Kinder und wurde schon zu Lebzeiten als Gott verehrt.
Erstmalig in Deutschland widmet ihm nun das Badische Landesmuseum Karlsruhe eine große Sonderausstellung.
Objekte zum Ertasten und ausführliche Beschreibungen innerhalb der Führung, vermitteln dem Besucher
ein umfassendes Bild einer faszinierenden Persönlichkeit und seiner Zeit: Ramses als Familienmensch, Feldherr, Pharao, Bauherr und Gott.

Kosten: Führung 2 € zzgl. erm. Eintritt 9 €.
Eine Begleitperson ist frei.

Um Anmeldung wird gebeten unter:
Mail: ulrike.radke@landesmuseum.de oder service@landesmuseum.de
Fax: 0721 / 926 – 6549

Informationen zur Ausstellung
http://www.landesmuseum.de/website/Deutsch/Sonderausstellungen/Aktuell/Ramses.htm
Vorschau:

Sonderausstellung „Ramses – Göttlicher Herrscher am Nil“
Samstag,11.3.17, 15.15 Uhr, Familienführung (geeignet für Kinder ab 6 Jahren).

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BEWEGUNG MIT DEN PACK-POI
Durch die Luft fliegen tennisballgroße Bälle, sie ziehen bunte Flatterbänder hinter sich her. Es ist ein richtig buntes Treiben dieser Bälle - aber ein geordnetes Treiben. Solch ein Schauspiel ereignet sich, wenn wir uns zu "Bewegung mit den Pack-Poi" treffen.

Und so hat die Sache mit den Poi in unserer Bezirksgruppe (BG Schwäbisch Hall im BSV-Württemberg e. V.) begonnen: Es war im Herbst des Jahres 2010, als Herr Mögel bei mir anrief. Er teilte mir seinen Wunsch und seine Idee mit, die Bewegung mit den Poi mit Menschen auszuprobieren, die blind oder sehbehindert sind. Ich lud ihn zu unserem nächsten Offenen Stammtischtreffen ein, um uns die Poi zu zeigen, und wie man diese bewegt. Da es einige Interessenten dafür gab, starteten wir mit dem Projekt im Dezember 2010. Seither treffen wir uns regelmäßig einmal im Monat mit Herr Mögel zum Training.

Wir begannen mit ganz einfachen Bewegungsmustern wie z. B. einfache Kreise neben dem Körper, die wir vorwärts ode rückwärts spielten, oder im Gleichtakt oder Gegentakt. Die Figuren wurden und werden im Laufe der Jahre immer komplizierter. Nun bewegen wir die Pack-Poi neben, vor, hinter und über dem Körper in ganz verschiedenen Kombinationen der Bewegungsmuster. Eine Lieblingsfigur von mir ist das sog. Dreierrädchen. Sie besteht aus 3 synchron verlaufenden Kreisen in jeder Hand. Die 3 Kreise werden gleichzeitig so gespielt, dass sie ineinander verwoben sind. Dies verdeutlicht, dass es nicht nur Bewegung (Sport) für den Körper ist, sondern auch ein hohes Maß an Denksport. Und genau das ist es, was mich an der Bewegung mit den Pack-Poi so sehr fasziniert.

Das Bewegen der Poi mit den Armen erzeugt größtmögliche Hirnaktivität und sorgt so wissenschauftlich bestätigt für die Bildung neuer Synapsen, wovon wir bis ins hohe Alter profitieren können.

Aber was ist überhaupt ein Pack-Poi? Es ist ein (tennisballgroßer) Ball. Dieser hat auf der einen Seite bunte Flatterbänder. Auf seiner anderen Seite ist er an einer etwa 40cm langen Schnur befestigt. Diese ist mit einem Drehgelenk an einer Doppelfingerschlaufe befestigt die über das erste Glied von Zeige- und Mittelfinger der Hand geschoben wird. Beim Spiel damit hat jeder Spieler an jeder Hand einen Poi. Der Pack-Poi ist eine Weiterentwicklung der Poi durch Herr Mögel. Da der Ball geöffnet werden kann, ist die Länge der Schnur veränderbar, und die Flatterbänder können im Ball verstaut werden.

Die Bewegung mit den Pack-Poi ist ein Bewegungsangebot zwischen Sport und Artistik. Beim Spiel ist der Spieler durch die Schnüre als Verlängerung der Arme mit den Bällen verbunden. Somit hat er taktil die Kontrolle über die Bewegungen der Bälle und über ihre Position in ihrer Kreisbahn. Dadurch ist es auch für uns blinde und sehbehinderte Menschen sehr gut geeignet.

Vor über 2 Jahren begannen wir, diese Bewegungsfiguren zu Choreographien zusammenzustellen, die wir dann zu Musikstücken einübten. Diese Choreographien führten wir bei einigen Veranstaltungen vor, z. B. bei den letzten beiden Landesgartenschauen in Baden-Württemberg und auch beim letzten Louis-Braille-Festival in Marburg. Da ich Musik liebe, ist die Bewegung mit den Poi zur Musik immer ein besonderer Genuss für mich.

Bisher gibt es im Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. 2 solche Gruppen, eine in der Bezirksgruppe Schwäbisch Hall und eine bei der Fachgruppe FRAUEN in Stuttgart. Der Trainer beider Gruppen ist Herr Uwe Mögel aus Schwäbisch Hall. Da die Bewegung mit den Pack-Poi ein gut geeignetes Bewegungsangebot zwischen Sport und Artistik auch für Menschen mit einer Blindheit oder Sehbehinderung ist, haben wir uns als Ziel gesteckt, die Bewegung der
Pack-Poi noch mehr unter uns Menschen mit einer Blindheit und Sehbehinderung bekannt zu machen.

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unabhängige Schlichtungsstelle Behindertengleichstellungsgesetz
Seit dem 6. Dezember 2016 können sich Menschen mit Behinderung an die unabhängige Schlichtungsstelle Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem BGG verletzt fühlen. Diese soll behinderten Menschen eine rasche außergerichtliche und kostenfreie Streitbeilegung ermöglichen. Auch Verbände, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt sind, können dieses Angebot nutzen. Die Schlichtungsstelle ist bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, angesiedelt.

Weitere Informationen unter www.schlichtungsstelle-bgg.de . Telefon: 030 18 527-2805, E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.de .

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Donnerstag, 19. Januar 2017
2016 - Wechsel nach Schramberg-Heiligenbronn
Länger habe ich nichts über Julian und seinen Lebensweg geschrieben.

Schon länger plagte mich die Frage, wo wird mein Sohn am besten gefördert und wo wird er zukünftig einen Lebensplatz finden - denn eins ist mir klar: Es wird mich nicht ewig geben.

Ein behindertes Kind in fremde Hände zu geben, fällt mir jedenfalls nicht leicht.
Nur meiner großen Hartnäckigkeit wegen haben wir endlich den gewünschten Wohnplatz in Schramberg-Heiligenbronn bekommen. Immerhin.

September 2016 war es also so weit. Mir ging es nicht gut damit. Julian auch nicht. Jetzt wohnt er unter der Woche in Schramberg-Heiligenbronn.
Am WE hole ich ihn nach Hause. Die Eingliederungshilfe bezahlt 6! Familienheimfahrten im Jahr. Jedes mal, wenn ich ihn abhole, bricht er in Tränen aus, wenn er wieder hochfährt, sagt er "hierbleiben".

Aber eine wirklich gute Alternative im Raum Freiburg mit ansprechendem Wohnplatz hatte sich bis dahin einfach nicht aufgetan. Ewig soll Julian ja nicht bei seinen Eltern wohnen. Ein Stück weit keimt im Laufe der Zeit auch der Wunsch nach eigenen Freiräumen auf. Eltern werden schließlich auch älter.

Die Lebenshilfe plant zwar ein weiteres Wohnprojekt wie die Vaubaunaise:
http://www.vaubanaise.de/
http://www.lebenshilfe-breisgau.de/Offene-Hilfen/Unterstuetztes-Wohnen/Wohnprojekte.html
aber bis zur Realisierung dauert es sicher noch 1 - 2 Jahre.
Wir waren auch schon auf einem Treffen von interessierten Jugendlichen und ihren Angehörigen. Grundsätzlich gefällt mir diese Idee, dass Jugendliche mit verschiedenen Behinderungen in einem gemeinsamen Wohnraum mit nicht-behinderten Menschen mit einem guten Betreuer-Schlüssel leben können. Den geeigneten Förder- und Betreuungsbereich habe ich damit im Raum Freiburg aber noch nicht gefunden. Die Eingliederungshilfe bezahlt "nur" die Gruppen der Caritas in Freiburg, nicht aber Fahrten z.b. zur antrophosophischen Einrichtung in Mülheim/Kandern/Waldkirch, so dass hier wieder, wenn Julian je einen Platz bekommt, was einem 6 - er im Lotto gleich kommt, zahlungswillige/fähige Eltern gefragt wären.

Ich habe in Schramberg-Heiligenbronn schon mehrfach angeregt, eine Werkstatt mit angegliedertem Fub im Raum Freiburg zu planen. Es gibt hier zwar eine Seh-Behinderten-Schule in Waldkirch, eine Gehörlosen-Schule in Stegen, aber es gibt keine Anschluß-Einrichtungen.
Die Caritas ist spezialisiert auf geistige oder körperliche Behinderung, Fachlichkeit in Richtung Gehörlosigkeit oder Blindheit/Sehbehinderung muß man suchen. Davon abgesehen sind sie personell oft nicht so gut ausgestattet.

Ich stelle mir für meinen blinden, geistig behinderten Sohn dennoch vor, dass er in der Nähe wohnen und leben kann und ein Stück weit ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben führen können wird. Mit zwei Kräften auf einer Wohngruppe mit 11 behinderten Menschen, davon noch der ein oder andre im Rollstuhl, wie es die Caritas oder Arbeiterwohlfahrt anbietet, ist das ganz sicher nicht möglich.

Bisher profitieren von der Inklusion v.a. die behinderten Menschen, die Ihre Wünsche formulieren können. Was ist aber mit den vielen anderen behinderten Menschen? Wann werden Sie endlich als Menschen ernst genommen? Haben nicht auch sie ein Recht auf Bewegung, frische Luft, geistige Anregung, menschliche Zuwendung?

Ich hoffe, dass sich in den kommenden Jahren hier noch einiges passieren wird. Für alles mögliche wird in Deutschland Geld ausgegeben - alte, kranke, behinderte Menschen stehen hier leider nicht an erster Stelle. Dabei kann es jeden von uns treffen!

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Vergünstigungen für Mitglieder des DBSV
Hilfsmittel und Bücher
Deutscher Hilfsmittelvertrieb (DHV)
Der Deutsche Hilfsmittelvertrieb (DHV) gewährt Inhaberinnen und Inhabern der DBSV-Karte auf alle Hilfsmittel einen Rabatt von 5%.
Kontakt:
Telefon: (0511) 95 465-0
E-Mail: info@deutscherhilfsmittelvertrieb.de
www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de

Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)
Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB) gewährt Inhaberinnen und Inhabern der DBSV-Karte auf Zeitschriften einen Rabatt von 5%.
Kontakt:
Telefon: (0341) 71 13-120
E-Mail: abo@dzb.de
www.dzb.de

Dussmann das KulturKaufhaus
Die Berliner Buchhandlung Dussmann das KulturKaufhaus gewährt bei Vorlage der DBSV-Karte auf Hörbücher und Hörspiele einen Rabatt von 10%. Der Rabatt gilt nicht für Musik-CDs, für Internetbestellungen und bereits herabgesetzte Ware.
Kontakt:
Dussmann das KulturKaufhaus, Friedrichstraße 90, 10117 Berlin

Forum Telemedizin GmbH
Inhaber der DBSV-Karte erhalten beim Kauf des Blutzuckermessgeräts ProfiLine BLE TeleMed seit September 2016 einen Rabatt von 5 Euro. Das Gerät ist für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei bedienbar. Bei der Entwicklung arbeitete die Firma Forum Telemedizin GmbH mit der DBSV-Diabetesbeauftragten Diana Droßel zusammen.
Das Blutzucker-Messsystem verfügt über einen Akustikmodus, der die Messergebnisse über Pieptöne ausgibt. Das Display des Messgeräts zeigt die Werte weiß auf schwarz in sehr großen Ziffern an. Mit Hilfe eines Smartphones und der Sprachausgabe über die App SiDiary können die Werte auch angesagt werden. Nutzer des barrierefreien Diabetestagebuchs SiDiary können die Daten des Messgeräts per Smartphone mit dem PC zu synchronisieren. Der Rabatt gilt für Selbstzahler und wird auf das Starterset gewährt. Dieses beinhaltet 1 Blutzuckermessgerät, 10 Teststreifen, 1 Kontrolllösung, 10 Lanzetten, sowie 1 Lanzettierhilfe. Um das Angebot wahrnehmen zu können, ist neben der DBSV-Karte ein Online-Gutschein erforderlich, den Sie in der DBSV-Geschäftsstelle unter der E-Mail: c.bierhoff@dbsv.org bestellen können.
Kontakt:
Forum Telemedizin GmbH
Telefon: (089) 57959413
E-Mail: info@forum-telemedizin.com
www.forum-telemedizin.com/blinde-diabetiker/

Landeshilfsmittelzentrum für Blinde und Sehbehinderte Sachsen (LHZ)
Das Landeshilfsmittelzentrum für Blinde und Sehbehinderte Sachsen (LHZ) gewährt auf alle Hilfsmittel in Verbindung mit der DBSV-Karte ebenfalls einen Rabatt von 5%.
Kontakt:
Telefon: (0351) 80 90 624
E-Mail: lhz@bsv-sachsen.de
www.bsv-sachsen.de

Optelec GmbH
Die Optelec GmbH gewährt einen Rabatt von 5% auf die – zurzeit der Vorlage der DBSV-Karte gültigen – Brutto-Listenpreise, auch bei Zuzahlungen auf Kassenversorgungen.
Dieser Rabatt gilt bei allen Bestellungen (auch Internetbestellungen, wenn eine gültige DBSV-Karten-Nummer angegeben wird) gegen Vorlage der DBSV-Karte. Der Rabatt wird nicht bei Reparaturen gewährt. Eine Barauszahlung des Rabattes ist nicht möglich. Eine Verrechnung mit anderen Bestellungen ist ebenfalls nicht möglich.
Kontakt:
Telefon: (06691) 96 170
www.optelec.de

Reinecker Vision GmbH
Die Reinecker Vision GmbH bietet bei Privatkauf 10% Rabatt auf alle Produkte. Der Rabatt gilt bei allen Bestellungen nach Vorlage des Mitgliedsausweises. Der Rabatt wird nicht gewährt auf Angebote, Dienstleistungen wie Schulungen oder Einweisungen und bei Reparaturen. Keine Barauszahlung möglich.
Kontakt:
Telefon: 06257 / 93110
E-Mail: info@reineckervision.de
www.reineckervision.de

Fortbildung
Berufsförderungswerk (BFW) Würzburg
Das Berufsförderungswerk Würzburg bietet für Privatzahler 10% Rabatt auf seine über 30 Online-Kurse auf der eLearning-Plattform www.bfwonline.de, die speziell für blinde Menschen konzipiert wurden. Das Spektrum reicht von Office-Anwendungen über Kommunikation bis hin zu Programmiersprachen.
Kontakt:
Monika Weigand, Telefon: (0931) 90 01-850; E-Mail: monika.weigand@bfw-wuerzburg.de
www.bfwonline.de

Reisen und Freizeit
AURA-HOTEL Kur- und Begegnungszentrum Saulgrub gGmbH
Das AURA-HOTEL Saulgrub liegt im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Inhaber einer DBSV-Karte und eine Begleitperson erhalten Rabatt pro Zimmer und Nacht. Mitglieder des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V. und eine Begleitperson erhalten ebenfalls Rabatt pro Zimmer und Nacht.
Schauen Sie auf unsere Homepage.
Kontakt:
AURA-HOTEL Kur- und Begegnungszentrum Saulgrub gGmbH
Alte Römerstraße 41-43
82442 Saulgrub
Telefon: 0 88 45 / 99 - 0
E-Mail: info@aura-hotel.de
www.aura-hotel.de

Berlin Rikscha Tours
Berlin Rikscha Tours gewährt auf Vorlage der DBSV-Karte einen Rabatt von 15% ab einer Stunde für Touren durch Berlin mit der Fahrradrikscha.
Kontakt:
Telefon: (0163) 30 77 297
www.berlin-rikscha-tours.de

Kieser Training
Inhaber der DBSV-Karte erhalten in über 115 Studios Vergünstigungen auf regelmäßige Krafttrainings. Bei Abschluss einer Mitgliedschaft über zwölf oder 24 Monate kostet der Einstiegsmonat 149 Euro, einschließlich Geld-zurück-Garantie. Das Angebot umfasst im ersten Monat drei begleitete Trainingseinheiten, die Gestaltung eines individuellen Trainingsprogramms, eine medizinische Trainingsberatung, eine Rückenanalyse sowie drei Kraftmessungen an unterschiedlichen Trainingsgeräten. Innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn kann das Trainingsabonnement ohne Angabe von Gründen beendet werden. Gezahlte Beiträge werden dann in voller Höhe zurückerstattet. Für das erste Vertragsjahr erhält jedes Mitglied zusätzlich einen Trainingsmonat im Wert von durchschnittlich 50 Euro, wodurch sich die Laufzeit auf 13 bzw. 25 Monate verlängert.
Um das Angebot wahrnehmen zu können, ist neben der DBSV-Karte ein Online-Gutschein erforderlich, den Sie in der DBSV-Geschäftsstelle bestellen können.
Kontakt: Tel.: (030) 28 53 87-260, E-Mail: c.bierhoff@dbsv.org

NH-Hotels
Die 68 NH-Hotels in Deutschland gewähren Sonderkonditionen die Übernachtungspreise (Frühstück ist ausgenommen) für Individualbuchungen für jeweils max. 9 Zimmer. Die vereinbarten Sonderkonditionen werden auch Gästen und Partnern der DBSV-Karten-Inhaber gewährt, vorausgesetzt die Reservierung wird durch die berechtigten DBSV-Karten-Inhaber selbst getätigt. Die Vereinbarung gilt dabei ausschließlich für Individualbuchungen, in deren Rahmen Buchungen für max. 9 Zimmer im selben NH-Hotel zum gleichen Zeitraum zu den vereinbarten Konditionen möglich sind. Die Reservierung von Übernachtungen mit der DBSV-Verbandsrate muss unter Angabe der Kundennummer „6147384“ erfolgen:
Kontakt:
Für individuelle Reservierungen bis maximal 9 Zimmer:
Telefon: (030) 233 80 233
E-Mail: reservierungen@nh-hotels.com

Für Meetings, Events oder Gruppenbuchungen:
Telefon: (030) 338 535 0
E-Mail: groups.de@nh-hotels.com

Dorint Hotels und Resorts
10% Rabatt auf den tagesaktuellen Bestpreis bieten fünf Dorint Hotels an. Diese sind: Dorint Adlershof Berlin, Dorint Venusberg Bonn, Dorint Hotel Dresden, Dorint Hotel Frankfurt/Niederrad, Dorint Hotel Airport München/Freising.
Buchungen: Unter Angabe der Vertragsnummer DCPDBS 14/C direkt in den Hotels oder unter der folgender Rufnummer: 0221/48 567 444, per E-Mail: info@dorint.com

Teekampagne
Die Projektwerkstatt Teekampagne gewährt allen Personen auf Vorlage der DBSV-Karte (Nennung / Identifikationsmerkmal genügt), pro Kalenderjahr einen einmaligen Rabatt in Höhe von 5% auf die Bestellung bei der Teekampagne. Dieser Preisnachlass gilt nur für direkte Bestellungen bei der Teekampagne, jedoch nicht bei Einkauf über stationäre Partner (z.B. Depots). Die Teekampagne hat für blinde Menschen eine zusätzliche Beschriftung in Brailleschrift auf die Teepackungen gebracht. Informationsmaterial ist auf Wunsch per Mail, per Großdruck und Brailleschrift erhältlich. Ein Teelexikon ist auf einer DAISY-CD abrufbar. Bitte machen Sie bei einer telefonischen Bestellung zu Beginn die Mitarbeiter der Teekampagne auf die DBSV Karte aufmerksam.
Kontakt:
Telefon: (0331) 74 74 74
E-Mail: dbsv@teekampagne.de
www.teekampagne.de

Schottland für Alle
Der Reiseveranstalter Schottland-für-Alle gewährt einen Preisnachlass von 5% auf alle angebotenen Gruppen- und Individualreisen mit Ausnahmen der Flug- und Fährbuchungen. Auf Reisen, die auf Wunsch des Kunden ausgearbeitet werden, wird ein Preisnachlass von 10% gewährt, ausgenommen Flug- und Fährbuchungen.
Kontakt:
Andreas Schneider / Gabriele Tiedtke
Telefon: (0044)1863 / 766 010; E-Mail: info@schottland-fuer-alle.com
http://schottland-fuer-alle.com/1html

Das Veranstaltungsticket 2016 des DBSV
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. bietet in Kooperation mit der Deutschen Bahn Sonderkonditionen für die Anreise zu Veranstaltungen des DBSV und seinen Mitgliedervereinen an. Das Veranstaltungsticket gilt zur Hin- und Rückfahrt von jedem DB-Bahnhof.

Preise
Der Preis pro Veranstaltungsticket für die Hin- und Rückfahrt innerhalb Deutschlands beträgt:

Ticketpreis mit Zugbindung:
2.Klasse: 99,00 Euro und 1.Klasse: 159,00 Euro

Ticketpreis vollflexibel:
2.Klasse: 139,00 Euro und 1.Klasse: 199,00 Euro
Vollflexibel heißt, die Fahrkarten gelten längsten zwei Wochen in einem frei wählbaren Zeitraum zur einmaligen Hin- und Rückfahrt. Je Fahrtrichtung gilt das Ticket zwei Tage.

Hinweis auf die Fahrgastrechte bei Verspätung oder Zugausfall: Es gelten die Regelungen nach Nr. 9 BB Personenverkehr

Buchung
Sie können Ihre Reise telefonisch unter der Service-Nummer 01806-311153 mit dem Stichwort „Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, DBSV“ buchen. Die Hotline ist Montag bis Samstag von 7:00 - 22:00 Uhr erreichbar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknetzen. Bei Tickets mit Zugbindung beträgt die Vorausbuchungsfrist mindestens 3 Tage, der Verkauf erfolgt, solange der Vorrat reicht.

Seit August 2016 können Sie, wenn Sie eine Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen benötigen und ein Veranstaltungsticket buchen möchten, beides gleichzeitig bei der Mobilitätsservice-Zentrale erledigen. Die Mobilitätsservice-Zentrale ist über folgende Kontaktdaten täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar:

Telefonnummer: 0180 6 512 512 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf)
Faxnummer: 0180 5 159 357
E-Mail: msz@deutschebahn.com

Sie können das Veranstaltungsticket alternativ auch im Internet unter www.bahn.de/Veranstaltungsticket oder bestellen. Sie werden für die verbindliche Buchung zu einer im Bestellformular angegebenen gewünschten Uhrzeit zurückgerufen.
Für die Bezahlung der Fahrkarte ist eine Kreditkarte notwendig. Bitte halten Sie für die Buchung am Telefon Ihre Kreditkarte zur Zahlung bereit. Es besteht auch die Möglichkeit ein Kundenkonto für ein Lastschriftverfahren anzulegen. Weitere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service-Nummer.

Rechtsberatung
rbm gemeinnützige GmbH
Inhaber der DBSV-Karte können bei der rbm gemeinnützigen GmbH ohne zusätzliche Kosten eine ausführliche Rechtsberatung oder eine Rechtsvertretung im Bereich des Sozial- und Verwaltungsrechts in Anspruch nehmen. Die Rechtsberatung und Rechtsvertretung wird ausschließlich durch gut ausgebildete Juristen, die selbst behindert sind, durchgeführt. Damit ist ein fachkundiger, spezialisierter und einfühlsamer Umgang mit behinderungsspezifischen Fragestellungen durch die Mitarbeiter der „rbm“ gewährleistet.
Kontakt:
Telefon: (06421) 9 48 44 90 oder 91
E-Mail: kontakt@rbm-rechtsberatung.de
www.rbm-rechtsberatung.de

Technik und Elektronik
Die Firma AFB - Arbeit für Menschen mit Behinderung räumt dem DBSV und seinen Mitgliedern 10 % Rabatt auf seine Produkte ein. AFB nimmt ausgemusterte Computer und andere IT-Geräte von Großunternehmen ab, checkt sie durch und verkauft sie günstig weiter. Zur Produktpalette gehören: PCs, Notebooks, Bildschirme, Drucker, Handys etc. Von der Rabattgewährung ausgenommen sind: Reparaturen, Sonderaktionen, Software, Installation und Zubehör. Der Einkauf ist möglich im Internet unter http://shop.afb-group.eu oder in einer der folgenden AFB-Filialen:

AfB Berlin, Tel. 030 720 1232-100, berlin@afb-group.eu
AfB Düren, Tel. 02421 69371-0, dueren@afb-group.eu
AfB Essen, Tel. 0201 379 802-0, shop.essen@afb-group.eu
AfB Ettlingen, Tel. 07243 20 000-0, shop.ettlingen@afb-group.eu
AfB Hannover, Tel. 0511 1238 303, hannover@afb-group.eu
AfB Köln, Tel. 0221 8000 23-0, koeln@afb-group.eu
AfB Nürnberg, Tel. 0911 4777 696-0, nuernberg@afb-group.eu
AfB Stuttgart, Tel. 0711 / 7194329, stuttgart@afb-group.eu
AfB Unna, Tel. 02303 25 317-90, unna@afb-group.eu

Beim Einkauf in einer Filiale oder beim Erstellen eines Kunden-Accounts ist der Rabatt-Code DS79 anzugeben, in der Filiale zusätzlich die DBSV-Karte vorzulegen.

GRAVIS Online Shop
www.gravis.de/dbsv/
Inhaber der DBSV-Karte erhalten im GRAVIS Online Shop bis zu acht Prozent Rabatt auf Technikprodukte wie zum Beispiel iPhone, Samsung Galaxy, iMac, MacBook Pro und bis zu dreißig Prozent Rabatt auf das gesamte Zubehör-Sortiment. Die Gravis Computervertriebsgesellschaft mbH ist eine deutsche Handelskette, die sich auf den Vertrieb von Apple-Produkten spezialisiert hat. Darüber hinaus werden Produkte anderer Hersteller angeboten, zum Beispiel Smartphones, Tablet-PCs und Zubehör der Firmen Sony und Samsung.
Um das Angebot wahrnehmen zu können, müssen DBSV-Mitglieder auf der Internetseite www.gravis.de/dbsv/ einen Freischaltcode eingeben. Der Freischaltcode kann mit Angabe der DBSV-Kartennummer unter der E-Mail-Adresse c.bierhoff@dbsv.org bestellt werden.

DBSV-Magazin „Die Gegenwart“
Das monatlich erscheinende Verbands-Magazin ist auf CD kostenfrei und in Schwarzschrift wie auch in Blindenschrift für jährlich 38,50 € statt für 44,- € zu beziehen.
Kontakt: Kostenfreie CD über den regionalen Landesverein;
Schwarz- und Blindenschrift: Telefon: (030) 28 53 87-220;
E-Mail: zeitschriftenverlag@dbsv.org


Inhaber der DBSV-Karte erhalten beim Kauf des Blutzuckermessgeräts ProfiLine BLE TeleMed einen Rabatt von fünf Euro. Das Gerät ist für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei bedienbar. Bei der Entwicklung arbeitete die Firma Forum Telemedizin GmbH mit der DBSV-Diabetesbeauftragten Diana Droßel zusammen.
Das Blutzucker-Messsystem verfügt über einen Akustikmodus, der die Messergebnisse über Pieptöne ausgibt. Das Display des Messgeräts zeigt die Werte weiß auf schwarz in sehr großen Ziffern an. Mit Hilfe eines Smartphones und der App SiDiary können die Werte auch angesagt werden. Nutzer des barrierefreien Diabetestagebuchs SiDiary können die Daten des Messgeräts per Smartphone mit dem PC zu synchronisieren.
Der Rabatt wird auf das Starterset gewährt. Dieses beinhaltet ein Blutzuckermessgerät, 10 Teststreifen, ein Kontrolllösung, 10 Lanzetten, sowie ein Lanzettierhilfe.
Um das Angebot wahrnehmen zu können, ist neben der DBSV-Karte ein Online-Gutschein erforderlich, den Sie in der DBSV-Geschäftsstelle bestellen können, Tel.: 0 30 / 28 53 87-260, E-Mail: e.spanka@dbsv.org.

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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
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Freitag, 23. Dezember 2016
Mobile Augenarztpraxis nimmt Betrieb auf
Ein Mann sitzt an einem Untersuchungsgerät mit dem ein Augenarzt die so genannte subjektive Refraktion eines Patienten bestimmen kann (Symbolbild: © dpa).

Quelle:
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/mobile-augenarztpraxis-nimmt-betrieb-auf/

Eine deutschlandweit einmalige mobile Augenarztpraxis hat heute (Meldung ist vom 15.12.2016) in Südbaden den Betrieb aufgenommen. Sie soll im Ländlichen Raum eine gute augenärztliche
Versorgung sicherstellen. Das Land unterstützt das drejährige Projekt mit 200.000 Euro.

"Wir wollen, dass Menschen, die unter einer schweren Sehbehinderung oder Erblindung leiden besser versorgt werden. Dies gilt nicht zuletzt auch im Ländlichen
Raum. Ich freue mich daher, dass wir heute gemeinsam den Augenbus seiner Bestimmung übergeben können. Mit dieser deutschlandweit einmaligen mobilen Augenarztpraxis
werden betroffene Patientinnen und Patienten in Gemeinden des Ländlichen Raums Südbadens nicht nur augenärztlich, sondern auch sozialmedizinisch unterstützt
und durch gezielte Beratung über verfügbare Hilfe und Hilfsmittel informiert," sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.


Das dreijährige Projekt mit Gesamtkosten von rund 420.000 Euro wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit rund 200.000 Euro bezuschusst.


Wohnortnahe augen- und sozialmedizinische Versorgung

Initiiert wurde das augenmedizinische Modellprojekt gemeinsam von der Klinik für Augenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg, der Blinden- und Sehbehindertenstiftung
Südbaden, dem Augennetz Südbaden, dem Blindenheim Freiburg und der Katholischen Hochschule Freiburg. "Ich begrüße es, dass aus dieser vorbildlichen Kooperation
ein ausgesprochen innovatives Vorzeigeprojekt zur Verbesserung der wohnortnahen augen- und sozialmedizinischen Versorgung in der Fläche hervorgegangen
ist, das wir gerne mit Landesmitteln unterstützen", so der Minister.

Auch der Leiter des Augenbus-Projekts, Prof. Dr. med. Thomas Reinhard, Ärztlicher Direktor der Augenklinik des Universitätsklinikums Freiburg, zeigte sich
überzeugt, dass die rollende Augenarztpraxis dazu beitragen werde, Menschen, die durch Verlust ihres Augenlichts oder starke Sehbehinderung eingeschränkt
sind, optimal sozial und medizinisch zu versorgen.

Minister Hauk wies darauf hin, dass die Sicherung einer flächendeckenden und hochwertigen medizinischen Versorgung eine zentrale Rolle spiele, um den Ländlichen
Raum in Baden-Württemberg auch künftig stark und lebenswert zu halten. Dabei komme auch der Frage der Erreichbarkeit von Arztpraxen eine zunehmende Bedeutung
zu. Gerade ältere Patientinnen und Patienten, die nicht mehr selbst Auto fahren können, sind im Ländlichen Raum oft mit einem erheblichen Mobilitätsproblem
konfrontiert. Dies erschwere ihnen den Besuch des Arztes oder mache ihn gar unmöglich. Ziel müsse es aber sein, dass auch ältere Menschen und Patientinnen
und Patienten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit haben, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung selbstbestimmt leben zu können.
Innovative Ansätze, wie der Augenbus, die vom Land unterstützt werden, könnten hier beispielgebend für viele Gemeinden in ländlichen Regionen sein.

Hauk zeigte sich überzeugt, dass das dreijährige Modellprojekt Augenbus wertvolle Erkenntnisse für die künftige Sicherung einer bedarfsgerechten und qualitativ
hochwertigen augen- und sozialmedizinischen Versorgung auch in anderen ländlichen Räumen Baden-Württembergs und Deutschlands bringen werde.

Hintergrundinformationen

Zur adäquaten augenärztlichen und sozialmedizinischen Versorgung von Blinden und schwer Sehbehinderten im Ländlichen Raum wird eine mobile Sehbehindertenpraxis
für eine wohnortnahe Versorgung (Augenbus) eingerichtet. Dazu werden in einem Kleinbus eine Grundausstattung an Sehhilfen und weiteren Hilfsmitteln sowie
eine fahrbare augenärztliche Untersuchungseinrichtung zu den Patienten transportiert.

Es werden drei Dienstleistungen angeboten:

* ausführliche Beratung über Sehhilfen und blindenspezifische Beratungsfelder zur Bewältigung des Alltags (sprechende Uhren, Telefone mit großen Tasten,
etc.) unter Einbeziehung des Sektors elektronischer Vergrößerungs- und Vorlesesysteme.
* fundierte augenärztliche diagnostische Untersuchung und Bewertung.
* ausführliche Sozialberatung.

Diese Aufgaben werden jeweils von einem oder mehreren kompetenten Ansprechpartnern übernommen. Der Inhalt der Beratung richtet sich nach den Vorgaben aus
dem Handbuch für Standards der Beratung für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Augenpatienten des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Für die augenärztliche Versorgung gilt der Facharztstandard.

Nach dem Durchlaufen der drei Dienstleistungen werden gegebenenfalls kurative Maßnahmen und Verordnungen für die weiterführende Beantragung bei den Kostenträgern
für Rehabilitation besprochen.

Der Augenbus soll im Rotationsverfahren in Gemeinden des Ländlichen Raums der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und Waldshut eingesetzt werden,
die augenärztlich schlechter versorgt sind. Ziel ist es, die ausgewählten Ortschaften zweimal im Jahr anzufahren.

Blinde und sehbehinderte Patienten können selbst oder über ihren Hausarzt bzw. ihre betreuende Einrichtung einen Untersuchungs- und Beratungstermin vereinbaren.


Eine mobile, wohnortnahe augenärztliche und sozialmedizinische Versorgung Blinder und schwer Sehbehinderter ist ein Novum im deutschen Gesundheitswesen.


Das Modellprojekt Augenbus wird von der Klinik für Augenheilkunde der Universität Freiburg getragen (Projektleiter: Ärztlicher Direktor Prof. Dr. med.
Reinhard). Kooperationspartner sind die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden, das Augennetz Südbaden, das Blindenheim Freiburg und die Katholische
Hochschule Freiburg.

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