Freitag, 27. Januar 2017
unabhängige Schlichtungsstelle Behindertengleichstellungsgesetz
Seit dem 6. Dezember 2016 können sich Menschen mit Behinderung an die unabhängige Schlichtungsstelle Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem BGG verletzt fühlen. Diese soll behinderten Menschen eine rasche außergerichtliche und kostenfreie Streitbeilegung ermöglichen. Auch Verbände, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt sind, können dieses Angebot nutzen. Die Schlichtungsstelle ist bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, angesiedelt.

Weitere Informationen unter www.schlichtungsstelle-bgg.de . Telefon: 030 18 527-2805, E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.de .