Freitag, 6. November 2015
Behinderten-Testament
Liebe Mitglieder, Kunden, Freunde und Interessierte der Lebenshilfe Breisgau,



die diesjährige Mitgliederversammlung der Lebenshilfe e. V. steht an. Im öffentlichen Teil der Versammlung hat der Vorstand der Lebenshilfe Freiburg eine hochkarätige Referentin gewinnen können. Frau Zaher vom Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg wird alle Interessierten, auch Nichtmitglieder der Lebenshilfe, zum Thema „Behindertentestament“ informieren Bitte merken Sie sich den nachstehenden Termin vor: Dienstag, 17.11.2015 findet um 19:00 Uhr



„Sterben bringt Erben“, dies weiß wohl jeder, auch wenn man keine juristischen Vorkenntnisse hat. „Eigentlich müsste man nun mal tätig werden, aber nicht jetzt, das hat noch Zeit.“ Diesen Gedankengang haben viele. Wer denkt schon gerne über einen Tod nach? Zudem ist man versucht, dem Thema Testament, welches auch noch eine schwierige rechtliche Materie darstellt, erst mal aus dem Weg zu gehen.



Grundsätzlich ist das auch nicht schlimm, denn das Gesetz sieht vor, dass das Vermögen in der Familie bleiben soll, wenn kein Testament errichtet worden ist. Die Verwandten erben automatisch in einer vom Gesetz vorgegeben Reihenfolge. Komplizierter gestaltet sich die Materie, wenn es sich beim Erben um einen Menschen mit Behinderung handelt, der Sozialleistungen bezieht. Was passiert, wenn ein Mensch mit Behinderung, der einkommensabhängige Sozialleistungen, wie zum Beispiel Leistungen der Grundsicherung, bezieht, automatisch Erbe wird?



Dann kann der Sozialhilfeträger Zugriff auf das Vermögen haben. Das Sozialamt prüft nämlich bei der Gewährung von Leistungen regelmäßig, ob überhaupt geleistet werden muss oder, ob es sich die Beträge, die für einen Hilfsbedürftigen ausgegeben werden oder wurden, beim Hilfsbedürftigen selber oder aber auch bei Dritten wieder zurückholen kann. Denn einen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben lediglich Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.



Wenn ein Erbe, ein Mensch mit Behinderung, vermeintlich glücklicherweise Vermögen durch die Erbschaft erlangt, dann muss das Sozialamt demzufolge nicht mehr leisten. Vorteile aus einer Erbschaft sucht man hier vergebens. Nun stellt sich die Frage nach einer Lösung. Um dem Kind mit Behinderung eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten, ohne, dass das Sozialamt Zugriff auf das vererbte Vermögen hat, ist es zwingend notwendig, ein sogenanntes Behindertentestament zu errichten. Hierbei stellt man sicher, dass Kinder mit Behinderung trotz Sozialhilfebezug ihr geerbtes Vermögen nutzen können.



Im Fachbereich Recht des Landesverbandes Lebenshilfe vermehren sich leider die Fälle, bei denen Eltern es versäumt hatten, ein Behindertentestament zu errichten und mit den Forderungen des Sozialamtes konfrontiert wurden. Dies stellt für alle Beteiligten eine missliche Lage dar. Nicht selten gehört zum Vermögen der Hilfsbedürftigen eine Immobilie, wenn sie erben. Dann ist der Weg vorgezeichnet. Die nächsten Monate sind die Erben einer langen Diskussion mit dem Sozialamt ausgesetzt. Diesen langwierigen, mühseligen Weg kann man sich sparen, indem man zu Lebzeiten ein wirksames Behindertentestament errichtet.



Herzliche Grüße



Ihr Team der Offenen Hilfen

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2015 - Wechsel von Schule in Fub
Den Wechsel von Schule in den Fub (Förder- und Betreuungsbereich) hat Julian ganz gut verkraftet, besser, als gedacht. Er hat sich eingelebt und kennt nun die Abläufe. Was noch gesucht wird, sind passende Angebote für ihn oder einen Weg, wie er sich auf das vorhandene Angebot einlassen könnte. Der Fub und die Werkstatt sind nicht auf Blinde spezialisiert. Viele haben allerdings eine Seheinschränkung, sagte mir die Dame, die alle Fub dieses Trägers leitet, nur habe der engagierte Herr, der regelmässig aus Winnenden, was zur Nikolauspflege gehört, zur Beratung angereist sei, leider den Ruhestand angetreten.
Ein Wohnheimplatz in Wohnort-Nähe steht immer noch in den Sternen. Das Problem, dass es zu wenig Wohnheimplätze gibt, sagte mir die gleiche Dame, sei schon seit langem bekannt. Doch kein Grund für städtische Gremien oder andere politische Entscheidungs-Träger, zu handeln. Statt dessen debatiert man ausgiebig über Inklusion, anstatt sie einfach zu leben!
Wie das gehen könnte, zeigte mir eine Führung des Green City Hotels in Freiburg-Vauban. Dort hat man sich für den Betrieb eines Inkulisiven Hotels entschieden, d.h. 50 % der Belegschaft hat eine Behinderung. Der Hotelbetrieb funktioniert trotzdem - die Auslastung des Hotels liegt bei 90 %. Die Stimmung in der Belegschaft ist gut, die Mitarbeiter sind motiviert.
Was fehlt, sind adäquate Wohnheimplätze für Menschen mit Behinderung, die Ihre Vorstellungen vom Leben verbal nicht so äußern können, die aber dennoch ein Recht auf ein möglichst selbst-bestimmtes Leben haben. Dazu gehört, dass sie täglich an die frische Luft kommen, egal, ob sie im Rollstuhl sitzen oder nicht, dass sie ihren Interessen und Hobbys nachgehen können, auch wenn sie dazu eine Begleitung benötigen. Ab und zu mal einen Kinofilm oder ein Fussballspiel anschauen, ein Stadtbummel oder individueller Ausflug, ein Besuch in der Disco - für schwerer behinderte Menschen, die in Wohnheimen leben (müssen) oft nur ein Traum?

Denn das geht nur mit entsprechender personeller Ausstattung und einer ausreichenden Anzahl von Wohnheimplätzen!!!! Das ist ein krasser Missstand!

Es kann nicht sein, dass 100 Menschen auf einer Warteliste stehen und auf einen Wohnheimplatz ausserhalb eines Elternhauses warten müssen, bis sie im Rentenalter sind.

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ARD Hörspieltage in Karlsruhe 11. bis zum 15. November
Jedes Jahr lockt das Hörspielfestival rund 10.000 Hörspielfans ins Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) und in die Staatliche Hochschule für Gestaltung
(HfG) nach Karlsruhe. Einmal im Jahr wird Karlsruhe für fünf Tage zur "Hauptstadt des Hörspiels" (Jochen Hieber, "FAZ"). Das Festival gilt als die größte
deutschsprachige Veranstaltung rund um Hörspiel und Sound-Art und findet 2015 zum 12. Mal statt.

in diesem Jahr finden die ARD Hörspieltage in Karlsruhe vom 11. bis zum 15. November statt.
Das diesmal umfangreiche Programmheft können Sie in einer Textversion anfordern bei:

Jan Dürrschnabel
E-Mail: Jan.Duerrschnabel@swr.de

Der Direktlink zu den Hörspieltagen lautet:
http://www.ard.de/home/radio/ARD_Hoerspieltage_2015/2031310/index.html
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell

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Samstag, 31. Oktober 2015
Blindenreportage beim Biathlon auf Schalke
LBSV-Baden-Württemberg Aktuell
Liebe Leserinnen und Leser,

Am 28. Dezember 2015 trifft sich in der VELTINS-Arena die Biathlon-Elite zur IKK classic Biathlon World Team Challenge. In diesem Jahr gibt es zahlreiche Neuerungen, wie beispielsweise eine komplett überarbeitete Streckenführung und ein neu gestaltetes Winterdorf. Besucher dürfen sich auf Spitzensport und Spitzengaudi mitten im Ruhrgebiet freuen.
Erstmals wird beim Biathlon auf Schalke in diesem Jahr eine Blindenreportage für Menschen mit Sehbehinderung Angeboten. Dabei wird das Geschehen vom erfahrenen Moderator Holger Meier über schnurlose Kopfhörer begleitet. Im Gegensatz zu einer Fernsehmoderation liefert Meier, der bereits über mehrjährige Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt, eine ganz besondere Übertragung. Mit detaillierten Informationen zum Geschehen und einer bildhaften Beschreibung können auch Menschen mit Sehbehinderung oder gar erblindete Menschen die Rennen verfolgen und die besondere Atmosphäre beim größten Biathlon-Spektakel der Welt erleben.
Bei Fußballspielen des FC Schalke 04 kommt die Audiodeskription bereits seit längerer Zeit zum Einsatz, beim Biathlon auf Schalke feiert sie nun ihre Premiere. Hierfür stehen insgesamt 20 aktive Hörstationen, bestehend aus Empfänger und Kopfhörer, zur Verfügung. Entsprechende Karten im Block X sind für 25 € erhältlich im S04-ServiceCenter an der Geschäftsstelle des FC Schalke 04, über die 0209 3618-351 oder per Email an kundenservice@schalke04.de. Menschen mit einer Sehbehinderung/Blindheit mit dem „B“ im Ausweis können wie gewohnt eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.
Weitere Tickets für die IKK classic Biathlon World Team Challenge 2015 in der VELTINS-Arena sind im Internet unter www.tickets-aufschalke.de, über die Hotline 01806 / 15 08 10 (0,20 €/Anruf aus dem deut. Festnetz, Mobilfunk max. 0,60 €/Anruf), im S04-ServiceCenter an der Geschäftsstelle des FC Schalke 04 und im S04-Fanshop im Limbecker Platz Essen erhältlich.
Weitere Informationen: www.biathlon-aufschalke.de


Übersandt durch den BSV Württemberg e.V.
www.bsv-wuerttemberg.de
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell

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Montag, 26. Oktober 2015
Themenwoche zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung im Porsche Museum
LBSV-Baden-Württemberg Aktuell
Themenwoche zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung im Porsche Museum
vom 1. bis 6. Dezember 2015
Das Porsche Museum lädt von Dienstag, 1. Dezember, bis Sonntag, 6. Dezember, sehbehinderte und blinde Menschen ein zu kostenlosen Museumsführungen. Die Führungen finden jeweils um 10:00 Uhr, 12:00 Uhr, 14:00 Uhr und 16:00 Uhr statt. Eintritt und Parken für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitperson sind kostenfrei. Die im Museum ausgestellten Automodelle können mit dünnen Baumwollhandschuhen, die an der Kasse abgegeben werden, ertastet werden. Anmeldungen für die Museumsführungen direkt über das Porsche Museum: Telefon 0711/911 20911, E-Mail: info.museum@porsche.de
Das Porsche Museum, Porscheplatz, 70435 Stuttgart-Zuffenhausen, ist mit der S-Bahn-Linie S6, zu erreichen, Haltestelle Neuwirtshaus. Von der Haltestelle Neuwirtshaus ca. drei Gehminuten bis zum Porsche Museum.
Am Sonntag, 6. Dezember 2015, präsentiert sich der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg mit einem Infostand im Porsche Museum von 10:00 bis 16:00 Uhr. Um 13:30 Uhr ist eine Blindenschriftlesung geplant.
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Angelika Moser
Vorsitzende

Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
Fritz-Elsas-Straße 38
70174 Stuttgart

Tel.: 0711 21060-0
Fax: 0711 21060-99

Internet: http://www.bsv-wuerttemberg.de
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
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Aktuelles aus der Arbeit der drei Baden-Württembergischen Blinden- und Sehbehindertenvereine

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Freitag, 10. Juli 2015
Menschen mit Behinderung: Sparen verboten!
Menschen mit Behinderung: Sparen verboten!

geschrieben am 29. Mai 2013 von Joerg Wellbrock

Von Jörg Wellbrock alias Tom W. Wolf

Für behinderte Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, wird der Kontostand nie die Grenze von 2.600 Euro überschreiten. Weil sie oberhalb dieser Summe nichts besitzen dürfen. Vor dem Gesetz ist also offiziell jeder Mensch gleich, es sei denn, er ist schwerstbehindert.

Die durch schwere Spastiken schwerstbehinderte Ursula T. hat alles richtig gemacht. Einerseits. Sie hat ein ausgezeichnetes Abitur hingelegt, Jura studiert und einen gut bezahlten Job bei der Bremer Baubehörde erhalten. Auf ihren Verdienst zahlt sie entsprechend hohe Steuern und Sozialabgaben. Und hier kommt das Andererseits: Für die Pflege, die sie auf Grund ihrer Behinderung braucht, muss sie einen Teil selbst zahlen. Doch damit nicht genug. Ursula T. darf kein Geld ansparen. Das ist von vornherein nur bedingt möglich, denn ab einem Nettoverdienst von 1.400 Euro werden vom Staat bis zu 40 Prozent abgezogen. Je höher ihr Einkommen, desto größer die Abzüge vom ausgezahlten Gehalt. Bei 2.000 Euro netto sind das 240 Euro, bei bei 3.000 Euro 640 Euro, bei 4.000 Euro 1.030 Euro und so weiter. Im konkreten Fall von Ursula T. beträgt ihr Nettoeinkommen 2.300 Euro, ihr Freibetrag jedoch wurde auf lediglich 1.100 Euro festgelegt. Nach Abzug der staatlichen Abgabe, der Miete, Ausgaben für Hilfen und weiteren Kosten bleiben ihr faktisch jeden Monat 700 Euro.
Würde Ursula T. sparsam haushalten, könnte sie wohl trotzdem etwas beiseite legen. Beispielsweise um sich irgendwann einen Urlaub zu gönnen, ein neues (behindertengerechtes) Auto zu kaufen oder auch, um fürs Alter vorzusorgen (wie lange das bei diesem Budget auch dauern möge). Doch ihr Vermögen darf 2.600 Euro nicht übersteigen. Alls, was darüber liegt, kassiert der Staat ein.
Erfolg verboten!

Was für andere Menschen gilt, trifft auf behinderte Menschen mit Assistenzbedarf offenbar nicht zu. Wer gut wirtschaftet und genug verdient, um etwas davon auf die hohe Kante zu legen, wird gesellschaftlich geachtet, geschätzt und ist beliebt. Auch und gerade bei Finanzdienstleistern, Versicherungen, Autohäusern, Banken und Einzelhändlern. Behinderte Menschen dagegen brauchen sich über Anschaffungen oder finanzielle Absicherung keine Gedanken zu machen. Erfolgreich zu sein, ist ihnen von Rechts wegen verboten. Doch genau diese Auslegung widerspricht der UN-Konvention.
Ignoranz in Deutschland

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht folgende Regeln vor:

“Artikel 27: [...] Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem [...]
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;”
“Artikel 28 Abs. 1: Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.”

Was in Deutschland geschieht, ist also eine krasse Zuwiderhandlung der UN-Konvention. Im Übrigen sollten sich behinderte Menschen genau überlegen, ob sie die Liebe ihres Lebens heiraten oder das doch besser bleiben lassen. Denn die Vermögensgrenze von 2.600 Euro wird auch auf den Ehepartner übertragen. Wenn man einbezieht, dass 2013 das Jahr der Inklusion, also der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft, ist, wirkt die gängige Praxis um Umgang mit behinderten Menschen wie blanker Hohn.

Petition von Constantin Grosch: Ursula von der Leyen muss sich positionieren!

Zuständig für die Thematik ist Ursula von der Leyen. Genau die soll sich klar zu der Problematik äußern, findet Constantin Grosch, der eine Petition initiiert hat, um auf die unmöglichen Zustände aufmerksam zu machen. Grosch hat es eilig, er will die Zeit vor der Bundestagswahl nutzen, um eine endgültige Lösung herbeizuführen. Dafür will er mindestens 50.000 Unterschriften sammeln und sein Anliegen an den Bundestag herantragen.
Die Petition von Constantin Grosch ist hier zu finden

http://www.spiegelfechter.com/wordpress/10092/menschen-mit-behinderung-sparen-verboten

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Mittwoch, 1. Juli 2015
Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. - Jugend
Liebe Kinder, liebe Jugendliche, liebe Eltern,
leider hat das Treffen im ersten Quartal aus verschiedenen Gründen nicht stattgefunden. Doch wir lassen uns nicht entmutigen und wollen Euch auch nicht lange warten lassen, sondern davon berichten, was wir uns für die nächsten Quartale überlegt haben.
Im schönen Spätsommer möchten wir zusammen mit Euch, das hoffentlich bis dahin freundlichere Wetter an einem wunderschönen, interessanten und vielleicht aufregenden Ort genießen. An einem Ort, wo wir sowohl kleinen, als auch größeren Tieren begegnen und sie streicheln dürfen. Wir wollen zusammen mit Euch in den Opelzoo gehen und eine Führung genießen, die für blinde Menschen ausgerichtet ist. Geplant ist die Führung für den 20.09.2015.
Am 06.11.2015 möchten wir mit Euch das ausgefallene Seminar aus dem ersten Quartal nachholen und durch einen weiteren Schwerpunkt ergänzen. An diesem Nachmittag geht es in der Eschersheimer Landstraße 80 in Frankfurt rund um das Thema Orientierung und Mobilität mit dem Blindenführhund. Da könnt Ihr alle Fragen mitnehmen, die Ihr Euch schon immer gestellt habt.
Genauere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung zu beiden Veranstaltungen folgen noch zeitnah, Ihr könnt Euch dennoch schon jetzt unverbindlich vormerken lassen bei:
Hatice Altinbas
Tel.: 06421/80 94 513
E-Mail: Altinbas@students.uni-marburg.de

Brigitte Buchsein
Tel.: 06171/911 544
Mobil: 0170/33 25 85 7
E-Mail: Brigitte.Buchsein@t-online.de

Wir stehen Euch gerne auch für Rückfragen zur Verfügung.
In der Hoffnung, dass Euch unsere Angebote, auch in Zukunft, gefallen werden und Freude über rege Teilnahme!!!
Für heute verbleiben wir mit
lieben Grüßen

Hatice Altinbas und Brigitte Buchsein
Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. - Jugend

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