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Montag, 29. Juni 2015
Umfrage Taktile Zusatzeinrichtung an Ampeln
julian 1997, 15:13h
Taktile Zusatzeinrichtung an Ampeln (Vibration) Herr Dietmar Böhringer, Mobilitätstrainer, ehemals Lehrer an der Nikolauspflege Stuttgart und sehr aktiv in Sachen Barrierefreiheit bittet um Ihre Unterstützung in folgender Angelegenheit:
Die DIN 32981 - Zusatzeinrichtungen für Lichtsignalanlagen - wird überarbeitet. Nach dem aktuell vorliegenden Normentwurf dürfen Ampeln nur noch mit akustischen oder kombinierten Zusatzeinrichtungen (Akustik und
Vibration) ausgestattet werden, jedoch nicht mehr nur mit Vibration. Herr Böhringer befürchtet, dass es in Zukunft vor allem in Wohngebieten schwieriger würde, Blindenampeln durchzusetzen, da Einsprüche der Anlieger wegen Lärmbelästigung zu erwarten wären. Nachdem in einigen Orten in Baden-Württemberg überwiegend ausschließlich Vibrationsampeln Verwendung finden, bittet Sie Herr Böhringer um Antwort auf folgende Fragen:
1. Nutzen Sie vibrierende Ampelanlagen (ohne Akustik) an schmalen
Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle?
2. Wie bewerten Sie diese Situation unter Sicherheitsaspekten?
3. In welcher Straße befinden sich diese Ampelanlagen?
4. Können sie bitte Ihr Sehvermögen kurz beschreiben (z.B.: vollblind,
Hell-Dunkel-Sehen, Visus 1/50)
5. Kennen Sie konkrete Beispiele von Protesten gegen akustische
Ampelanlagen?
Bei der Befragung geht es ausschließlich um schmale Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle. Bitte melden Sie sich bis spätestens 7. Juli 2015 bei Herrn Dietmar Böhringer,
E-Mail: dietmar.boehringer@boehri.de, Tel.: 07152/616084, Postanschrift:
Riegeläckerstraße 8, 71229 Leonberg-Warmbronn. Sie können Herrn Böhringer, falls Sie den Postweg wählen, in Schwarz- oder Blindenschrift schreiben.
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
Die DIN 32981 - Zusatzeinrichtungen für Lichtsignalanlagen - wird überarbeitet. Nach dem aktuell vorliegenden Normentwurf dürfen Ampeln nur noch mit akustischen oder kombinierten Zusatzeinrichtungen (Akustik und
Vibration) ausgestattet werden, jedoch nicht mehr nur mit Vibration. Herr Böhringer befürchtet, dass es in Zukunft vor allem in Wohngebieten schwieriger würde, Blindenampeln durchzusetzen, da Einsprüche der Anlieger wegen Lärmbelästigung zu erwarten wären. Nachdem in einigen Orten in Baden-Württemberg überwiegend ausschließlich Vibrationsampeln Verwendung finden, bittet Sie Herr Böhringer um Antwort auf folgende Fragen:
1. Nutzen Sie vibrierende Ampelanlagen (ohne Akustik) an schmalen
Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle?
2. Wie bewerten Sie diese Situation unter Sicherheitsaspekten?
3. In welcher Straße befinden sich diese Ampelanlagen?
4. Können sie bitte Ihr Sehvermögen kurz beschreiben (z.B.: vollblind,
Hell-Dunkel-Sehen, Visus 1/50)
5. Kennen Sie konkrete Beispiele von Protesten gegen akustische
Ampelanlagen?
Bei der Befragung geht es ausschließlich um schmale Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle. Bitte melden Sie sich bis spätestens 7. Juli 2015 bei Herrn Dietmar Böhringer,
E-Mail: dietmar.boehringer@boehri.de, Tel.: 07152/616084, Postanschrift:
Riegeläckerstraße 8, 71229 Leonberg-Warmbronn. Sie können Herrn Böhringer, falls Sie den Postweg wählen, in Schwarz- oder Blindenschrift schreiben.
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
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Freitag, 26. Juni 2015
2015 - ein Wohnheimplatz ist ein 6 er im Lotto???
julian 1997, 16:40h
2015 ist geprägt von verschiedenen Praktika, die Sohnemann tapfer absolviert.
Dass es so schwierig werden würde, einen Wohnheimplatz zu bekommen, hätte ich nicht gedacht und ihn viel früher auf die Warteliste setzen lassen.
Ein Platz im FUB (für Laien Förder- und Betreuungsbereich) ist ja weniger das Problem. Aber die Wohnheim in der Umgebung sind voll.
Die einzige Einrichtung, die beides anbietet, ist Spaichingen. Für uns der Nachteil, die Heimfahrten an den WE bis auf vom Gesetzgeber finanzierte 6! selber zu organisieren. Mit etwas Glück könnten aus den 6 Heimfahrten auch 12 werden.
Nach etlichen Telefonaten, Besichtigungen von mehreren Wohnheimen ist eines klar: Einen Wohnplatz werden wir an unserem Wohnort für unseren Sohn in Bälde nicht finden.
Woran liegt das? Es gibt !viel! zu wenig Wohnplätze für Menschen mit Behinderung. 100 Menschen stehen beim grössten Träger am Ort auf der Warteliste!!! Man müsste quasi 3 neue Wohnheime bauen, um diesem Bedarf gerecht zu werden. Ein neues Wohnheim sei in einer Nachbargemeinde in Planung - Fertigstellung frühstens in 3!!! Jahren. Warum? Vorschriften über Vorschriften und langsame Behörden!!!
Von wegen Wahl-Recht des Arbeits- und Wohnortes - für behinderte junge Menschen mit hohem Hilfebedarf auch 2015 nicht - Inklusion nennt sich das???
Von wegen, am Ende dreht sich fast alles immer nur um Gelder und Vorschriften.
Wer 11 behinderte Menschen, davon auch welche im Rollstuhl und schwer behindert, in Wohnheimen (Caritas) von gerade mal 2 Mitarbeitern betreuen lässt, will keine Inklusion. Er will v.a. eins - sparen!!! Eine individuelle Lebensführung ist damit nämlich nicht nur nicht möglich, sondern ausgeschlossen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht folgende Regeln vor:
“Artikel 27: [...] Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem [...]
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;”
“Artikel 28 Abs. 1: Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.”
Für mich verstösst Deutschland ganz eindeutig gegen diese Konvention.
Ich bin im Augenblick echt ratlos, dabei verlässt unser Sohn im Juli die Schule???
Dass es so schwierig werden würde, einen Wohnheimplatz zu bekommen, hätte ich nicht gedacht und ihn viel früher auf die Warteliste setzen lassen.
Ein Platz im FUB (für Laien Förder- und Betreuungsbereich) ist ja weniger das Problem. Aber die Wohnheim in der Umgebung sind voll.
Die einzige Einrichtung, die beides anbietet, ist Spaichingen. Für uns der Nachteil, die Heimfahrten an den WE bis auf vom Gesetzgeber finanzierte 6! selber zu organisieren. Mit etwas Glück könnten aus den 6 Heimfahrten auch 12 werden.
Nach etlichen Telefonaten, Besichtigungen von mehreren Wohnheimen ist eines klar: Einen Wohnplatz werden wir an unserem Wohnort für unseren Sohn in Bälde nicht finden.
Woran liegt das? Es gibt !viel! zu wenig Wohnplätze für Menschen mit Behinderung. 100 Menschen stehen beim grössten Träger am Ort auf der Warteliste!!! Man müsste quasi 3 neue Wohnheime bauen, um diesem Bedarf gerecht zu werden. Ein neues Wohnheim sei in einer Nachbargemeinde in Planung - Fertigstellung frühstens in 3!!! Jahren. Warum? Vorschriften über Vorschriften und langsame Behörden!!!
Von wegen Wahl-Recht des Arbeits- und Wohnortes - für behinderte junge Menschen mit hohem Hilfebedarf auch 2015 nicht - Inklusion nennt sich das???
Von wegen, am Ende dreht sich fast alles immer nur um Gelder und Vorschriften.
Wer 11 behinderte Menschen, davon auch welche im Rollstuhl und schwer behindert, in Wohnheimen (Caritas) von gerade mal 2 Mitarbeitern betreuen lässt, will keine Inklusion. Er will v.a. eins - sparen!!! Eine individuelle Lebensführung ist damit nämlich nicht nur nicht möglich, sondern ausgeschlossen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht folgende Regeln vor:
“Artikel 27: [...] Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem [...]
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;”
“Artikel 28 Abs. 1: Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.”
Für mich verstösst Deutschland ganz eindeutig gegen diese Konvention.
Ich bin im Augenblick echt ratlos, dabei verlässt unser Sohn im Juli die Schule???
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Umfrage - Befragung blinder Personen zum Einkaufsverhalten (3 Fragen)
julian 1997, 16:34h
Befragung blinder Personen zum Einkaufsverhalten (3 Fragen)
Sehr geehrter Leser,
als Anderes Sehen e.V. untersuchen wir im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention die Frage, wie hoch der Bedarf von blinden Verbrauchern ist, die Mehrheit der Produktverpackungen von Lebensmitteln, Kosmetik und Haushaltschemie mit Braille-Punktschrift vorzufinden. Abhängig vom Ergebnis führen wir anschließend ggf. Maßnahmen durch, um dies einzufordern und die Umsetzung in der Industrie zu fördern.
Aus der Befragung wollen wir praxistaugliche Ideen und realistische Ansätze für die Umsetzung entwickeln.
In welcher Art dies sinnvoll ist oder ob es andere Lösungsansätze geben muss wollen wir von blinden Personen wissen.
Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und beantworten Sie unsere folgenden Fragen möglichst einfach mit Ja oder Nein. Zu Frage 3 freuen wir uns über Ihren Kommentar. Auch unvollständige Antworten nehmen wir an.
1. Würden Sie es bei Ihnen zu Hause sinnvoll finden, wenn die meisten Produkte ähnlich der Arzneimittel mit Punktschrift beschriftet wären? Also: "Tomaten, gestückelt, Barilla"?
2. Würde es Ihnen helfen im Supermarkt selbständig einzukaufen, wenn dort sämtliche Produkte mit Braille gekennzeichnet wären?
3. Wie würden Sie sich selbständiges Einkaufen im Supermarkt wünschen? Haben Sie einen konkreten Vorschlag dazu?
Angaben zu Ihren Voraussetzungen (anonym: wir bringen die Antworten nicht mit Ihrem Namen in Verbindung)
. Ist bei Ihnen Restsehvermögen zur Identifikation von Produkten vorhanden?
. Gehen Sie selbst einkaufen?
. Mit welcher Technik bzw Hilfe erkennen Sie Ihre Produkte zuhause?
. Ihr Alter
. Sind Sie geburtsblind oder haben Sie als Sehender Erfahrung? Seit welchem Alter sind Sie blind oder sehbehindert?
Bitte schreiben Sie die Antworten einfach auf und senden uns diese per Post oder Mail an kontakt@anderes-sehen.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, wir wissen es zu schätzen, dass Sie sich die Zeit genommen haben.
Schicken Sie bitte diese Fragen an so viele blinde Menschen weiter wie möglich. Über das Ergebnis der Befragung informieren wir Sie in unserem Newsletter und auf unserer Website.
Mit den besten Grüßen
Wir, von Anderes Sehen
---
Anderes Sehen e.V.
Zur Förderung blinder Kinder
Zionskirchstrasse 73
D-10119 Berlin
kontakt@anderes-sehen.de
www | anderes-sehen.de
infos | kinderlangstock.de
facebook | facebook.com/anderes.sehen
twitter | twitter.com/anderes_sehen
spenden | betterplace.org/p8436
---
»Ausgezeichneter Ort 2013/14«
Anderes Sehen e.V. gehört zu den 100 Preisträgern des bundesweiten Wettbewerbs
»Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen«
Sehr geehrter Leser,
als Anderes Sehen e.V. untersuchen wir im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention die Frage, wie hoch der Bedarf von blinden Verbrauchern ist, die Mehrheit der Produktverpackungen von Lebensmitteln, Kosmetik und Haushaltschemie mit Braille-Punktschrift vorzufinden. Abhängig vom Ergebnis führen wir anschließend ggf. Maßnahmen durch, um dies einzufordern und die Umsetzung in der Industrie zu fördern.
Aus der Befragung wollen wir praxistaugliche Ideen und realistische Ansätze für die Umsetzung entwickeln.
In welcher Art dies sinnvoll ist oder ob es andere Lösungsansätze geben muss wollen wir von blinden Personen wissen.
Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und beantworten Sie unsere folgenden Fragen möglichst einfach mit Ja oder Nein. Zu Frage 3 freuen wir uns über Ihren Kommentar. Auch unvollständige Antworten nehmen wir an.
1. Würden Sie es bei Ihnen zu Hause sinnvoll finden, wenn die meisten Produkte ähnlich der Arzneimittel mit Punktschrift beschriftet wären? Also: "Tomaten, gestückelt, Barilla"?
2. Würde es Ihnen helfen im Supermarkt selbständig einzukaufen, wenn dort sämtliche Produkte mit Braille gekennzeichnet wären?
3. Wie würden Sie sich selbständiges Einkaufen im Supermarkt wünschen? Haben Sie einen konkreten Vorschlag dazu?
Angaben zu Ihren Voraussetzungen (anonym: wir bringen die Antworten nicht mit Ihrem Namen in Verbindung)
. Ist bei Ihnen Restsehvermögen zur Identifikation von Produkten vorhanden?
. Gehen Sie selbst einkaufen?
. Mit welcher Technik bzw Hilfe erkennen Sie Ihre Produkte zuhause?
. Ihr Alter
. Sind Sie geburtsblind oder haben Sie als Sehender Erfahrung? Seit welchem Alter sind Sie blind oder sehbehindert?
Bitte schreiben Sie die Antworten einfach auf und senden uns diese per Post oder Mail an kontakt@anderes-sehen.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, wir wissen es zu schätzen, dass Sie sich die Zeit genommen haben.
Schicken Sie bitte diese Fragen an so viele blinde Menschen weiter wie möglich. Über das Ergebnis der Befragung informieren wir Sie in unserem Newsletter und auf unserer Website.
Mit den besten Grüßen
Wir, von Anderes Sehen
---
Anderes Sehen e.V.
Zur Förderung blinder Kinder
Zionskirchstrasse 73
D-10119 Berlin
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Freitag, 5. Juni 2015
Suche nach blinden und sehbehinderten Menschen, die uns bei der Verbesserung und ersten Tests unseres Programms aktiv helfen können.
julian 1997, 13:47h
LBSV-Baden-Württemberg Aktuell
Sehr geehrte Damen und Herren,
Für ein Studienprojekt der Hochschule Furtwangen sind wir, eine fünfköpfige Forschungsgruppe, auf der Suche nach blinden und sehbehinderten Menschen, die uns bei der Verbesserung und ersten Tests unseres Programms aktiv helfen können.
Innerhalb unseres Projekts wollen wir ein Interface schaffen, um die Bedienung für das Musik-Streaming-Programm Spotify (auf dem PC) zu optimieren. Es soll also eine neue Eingabemöglichkeit entstehen, mit der sich mittels Gesten das Programm intuitiver steuern lässt. So wird auf übliche Eingabegeräte, wie die Computermaus, verzichtet. Stattdessen werden zur Steuerung einfache vordefinierte Hand- und Armbewegungen verwendet, die von sensorbasierten Eingabegeräten, wie der Microsoft Kinect, Leap Motion oder Thalmic Labs Myo, erkannt werden. Aus diesem Grund haben wir uns auch für den Namen "Gestify" (eine Mischung aus Gesten und Spotify) entschieden.
Derzeit befinden wir uns in der finalen Entwicklungsphase, weshalb wir in der dritten Juni Woche bereit für einen ersten Testaufbau bereit wären. Hierzu suchen wir einige Probanden, die Interesse hätten uns für ca. 2-3 Stunden aktiv bei der Verbesserung unserer Applikation helfen würden.
Da einige von Ihnen bis einschließlich 15. Juni noch auf der Südwest-Messe unterwegs sind, haben wir uns für ingesamt 3 mögliche Termine entschieden:
Dienstag, 16. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Mittwoch, 17. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Donnerstag, 18. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Sofern Sie Interesse haben, ein Teil dieses spannenden Projekts zu werden, antworten Sie bitte per Mail an: david.karl.weinmann@hs-furtwangen.de oder telefonisch unter 017630484314 und nennen uns die für Sie passenden Termine (aus den oben genannten drei Daten). Im Anschluss daran werden wir uns für das meist frequentierte Datum entscheiden und Sie entsprechend informieren.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und bald mit Ihnen zusammenarbeiten dürfen!
Mit freundlichen Grüßen,
David Weinmann
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
Sehr geehrte Damen und Herren,
Für ein Studienprojekt der Hochschule Furtwangen sind wir, eine fünfköpfige Forschungsgruppe, auf der Suche nach blinden und sehbehinderten Menschen, die uns bei der Verbesserung und ersten Tests unseres Programms aktiv helfen können.
Innerhalb unseres Projekts wollen wir ein Interface schaffen, um die Bedienung für das Musik-Streaming-Programm Spotify (auf dem PC) zu optimieren. Es soll also eine neue Eingabemöglichkeit entstehen, mit der sich mittels Gesten das Programm intuitiver steuern lässt. So wird auf übliche Eingabegeräte, wie die Computermaus, verzichtet. Stattdessen werden zur Steuerung einfache vordefinierte Hand- und Armbewegungen verwendet, die von sensorbasierten Eingabegeräten, wie der Microsoft Kinect, Leap Motion oder Thalmic Labs Myo, erkannt werden. Aus diesem Grund haben wir uns auch für den Namen "Gestify" (eine Mischung aus Gesten und Spotify) entschieden.
Derzeit befinden wir uns in der finalen Entwicklungsphase, weshalb wir in der dritten Juni Woche bereit für einen ersten Testaufbau bereit wären. Hierzu suchen wir einige Probanden, die Interesse hätten uns für ca. 2-3 Stunden aktiv bei der Verbesserung unserer Applikation helfen würden.
Da einige von Ihnen bis einschließlich 15. Juni noch auf der Südwest-Messe unterwegs sind, haben wir uns für ingesamt 3 mögliche Termine entschieden:
Dienstag, 16. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Mittwoch, 17. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Donnerstag, 18. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Sofern Sie Interesse haben, ein Teil dieses spannenden Projekts zu werden, antworten Sie bitte per Mail an: david.karl.weinmann@hs-furtwangen.de oder telefonisch unter 017630484314 und nennen uns die für Sie passenden Termine (aus den oben genannten drei Daten). Im Anschluss daran werden wir uns für das meist frequentierte Datum entscheiden und Sie entsprechend informieren.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und bald mit Ihnen zusammenarbeiten dürfen!
Mit freundlichen Grüßen,
David Weinmann
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
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Samstag, 23. Mai 2015
Sehbehindertentag 2015
julian 1997, 15:09h
LBSV-Baden-Württemberg Aktuell
Sehbehindertentag am 09. Juni 2015: Informationsveranstaltung mit Hilfsmitteln und augenärztlichen Fachvorträgen
Im Rahmen des bundesweiten Sehbehindertentags bietet der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein (BBSV) am Dienstag, den 09. Juni 2015 von 11 bis 17:30 Uhr im Jugend- u. Begegnungszentrum (Jubez), Kronenplatz 1 in Karlsruhe eine Informations- und Beratungsveranstaltung sowie augenärztliche Fachvorträge zum Thema Sehbehinderung an. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des Karlsruher Bürgermeisters Martin Lenz.
Was tun, wenn das Lesen immer schwerer fällt, die Farben nicht mehr klar erkennbar sind? Wie komme ich im Job zurecht? Wie bewältige ich meinen Haushalt? Auf diese und weitere Fragen werden Sie dort Antworten finden. Das Angebot des BBSV umfasst neben kompetenter Beratung und Information auch Erfahrungsaustausch und Hilfe von Betroffenen für Betroffene. Verschiedene Aussteller zeigen und beraten zu Lesegeräten über Hilfsmittel für den Haushalt bis zum Mobilität und Alltagsbewältigung sowie wie berufliche Rehabilitation. Vorträge über Augenerkrankungen und Sehbehinderung, sowie die aktuelle Rechtsprechung bei Sehbehinderung stehen zusätzlich auf dem Programm.
Sie kommen wie folgt zum JUBEZ und damit zum Sehbehindertentag: Das JUBEZ in Karlsruhe ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Vom Bahnhofsvorplatz kann man mit allen Bahnen auf Gleis A und B in Richtung Marktplatz fahren, Ausstieg ist Kronenplatz/Fritz Erler Straße. Aus Richtung Pforzheim oder Mühlburg kommend: Ausstieg Haltestelle Kronenplatz/Universität KIT.
Der BBSV lädt sehbehinderte und blinde Menschen, deren Angehörige sowie Interessierte zu dieser kostenfreien Veranstaltung am 09. Juni 2015 ins Jubez ein.
Veranstaltung: Sehbehindertentag 2015 - Veranstaltung des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins V.m.K.
Datum: Dienstag 09. Juni 2015 von 11:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Jubez, Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe
Ansprechpartner: BBSV Bezirksgruppe Karlsruhe, Inge Stumpp
07248 57 24 ; Vereinsgeschäftsstelle in Mannheim, 0621 40 20 31
www.bbsvvmk.de
Sehbehindertentag am 09. Juni 2015: Informationsveranstaltung mit Hilfsmitteln und augenärztlichen Fachvorträgen
Im Rahmen des bundesweiten Sehbehindertentags bietet der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein (BBSV) am Dienstag, den 09. Juni 2015 von 11 bis 17:30 Uhr im Jugend- u. Begegnungszentrum (Jubez), Kronenplatz 1 in Karlsruhe eine Informations- und Beratungsveranstaltung sowie augenärztliche Fachvorträge zum Thema Sehbehinderung an. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des Karlsruher Bürgermeisters Martin Lenz.
Was tun, wenn das Lesen immer schwerer fällt, die Farben nicht mehr klar erkennbar sind? Wie komme ich im Job zurecht? Wie bewältige ich meinen Haushalt? Auf diese und weitere Fragen werden Sie dort Antworten finden. Das Angebot des BBSV umfasst neben kompetenter Beratung und Information auch Erfahrungsaustausch und Hilfe von Betroffenen für Betroffene. Verschiedene Aussteller zeigen und beraten zu Lesegeräten über Hilfsmittel für den Haushalt bis zum Mobilität und Alltagsbewältigung sowie wie berufliche Rehabilitation. Vorträge über Augenerkrankungen und Sehbehinderung, sowie die aktuelle Rechtsprechung bei Sehbehinderung stehen zusätzlich auf dem Programm.
Sie kommen wie folgt zum JUBEZ und damit zum Sehbehindertentag: Das JUBEZ in Karlsruhe ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Vom Bahnhofsvorplatz kann man mit allen Bahnen auf Gleis A und B in Richtung Marktplatz fahren, Ausstieg ist Kronenplatz/Fritz Erler Straße. Aus Richtung Pforzheim oder Mühlburg kommend: Ausstieg Haltestelle Kronenplatz/Universität KIT.
Der BBSV lädt sehbehinderte und blinde Menschen, deren Angehörige sowie Interessierte zu dieser kostenfreien Veranstaltung am 09. Juni 2015 ins Jubez ein.
Veranstaltung: Sehbehindertentag 2015 - Veranstaltung des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins V.m.K.
Datum: Dienstag 09. Juni 2015 von 11:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Jubez, Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe
Ansprechpartner: BBSV Bezirksgruppe Karlsruhe, Inge Stumpp
07248 57 24 ; Vereinsgeschäftsstelle in Mannheim, 0621 40 20 31
www.bbsvvmk.de
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Samstag, 25. April 2015
Inklusion und Lehrerausbildung 2015
julian 1997, 14:16h
Am Dienstag berichtete SPIEGEL ONLINE über einen Bundesländervergleich zur Inklusion und stellten fest, dass noch viele Lehramtsstudenten viel zu wenig über den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung Bescheid wissen. Deshalb ist eine Reform der allgemeinen Lehrerausbildung dringend notwendig.
Inklusion kommt in Lehrerausbildung zu wenig vor
Bundesländervergleich zur Inklusion: Lehramtsstudenten lernen zu wenig über Umgang mit Behinderten
Von Bernd Kramer
Inklusion an einem Gymnasium in Karlsruhe: Nicht jede Universität bereitet künftige Lehrer gut auf die Aufgabe vor Zur Großansicht
DPA
Inklusion an einem Gymnasium in Karlsruhe: Nicht jede Universität bereitet künftige Lehrer gut auf die Aufgabe vor
Lehrer sollen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam unterrichten, Deutschland hat sich zu Inklusion an Schulen verpflichtet. Doch angehende Pädagogen
werden kaum darauf vorbereitet, wie ein Vergleich der Bundesländer zeigt.
Sollte es im Musikunterricht einen Unterschied machen, ob ein Kind behindert ist oder nicht? Sollte es nicht, findet die Musikhochschule Lübeck - und bildet
angehende Musiklehrer so aus, dass sie Klassen unterrichten können, in denen auch behinderte Kinder sitzen.
Vor einigen Tagen startete die Hochschule mit einer Schwerpunktveranstaltung, in der Lehramtsstudenten sich in Workshops über Themen wie Tanzen bei Hörschädigung
informieren konnten. Ähnliche Seminare sind künftig im Curriculum eingeplant. Die Hochschule ist stolz darauf, die erste ihrer Art zu sein, die Lehrer
systematisch auf Inklusion vorbereitet - also auf den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Handicap.
Wie weit die Lehrerausbildung davon vielerorts allerdings noch entfernt ist, zeigt der neue "Monitor Lehrerbildung", der SPIEGEL ONLINE vorab vorliegt.
Erstellt wurde der Überblick von der Bertelsmann-Stiftung, dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), der Telekom-Stiftung und dem Stifterverband für
die Deutsche Wissenschaft. Sie haben Auskünfte der Hochschulen und der Länder zusammengetragen.
Die wichtigsten Ergebnisse:
• Lediglich sechs Bundesländer (siehe Karte) sehen Pflichtveranstaltungen zur Inklusion für alle künftigen Lehrerinnen und Lehrer im Studium vor.
• In Thüringen sind diese Veranstaltungen nur für Studenten bestimmter Lehramtsstudiengänge verpflichtend.
• Pflichtveranstaltungen für einige Lehramtsstudiengänge planen zudem Baden-Württemberg und das Saarland, in Berlin sollen künftig alle Lehramtsstudenten
in ihrem Studium Seminare zur Inklusion besuchen müssen.
• Viele andere Länder konnten keine oder nur unklare Angaben machen.
Der Befund überrascht insofern, als sich die Kultusminister der Länder bereits vor mehr als drei Jahren darauf verständigt hatten, dass Inklusion in der
Ausbildung aller Lehrer eine Rolle spielen sollte. "Die Länder gewährleisten, dass sich Lehrkräfte aller Schulformen in Aus-, Fort-und Weiterbildungen
auf einen inklusiven Unterricht vorbereiten", heißt es in dem
Beschluss vom Oktober 2011.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich 2009 in der Uno-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, mehr Kindern mit Beeinträchtigung den Besuch einer
Regelschule zu gewähren und auch die Lehrkräfte besser für diese Aufgabe auszubilden.
Viele Pädagogen klagen jedoch darüber, dass sie sich von der Inklusion überfordert fühlen.
So verschieden die Vorgaben der Länder, so zögerlich bereiten auch die Hochschulen künftige Lehrer auf den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht
behinderter Kinder vor. Nur 15 der 60 Hochschulen, die zu dieser Frage Angaben machten, bieten bereits Seminare und Kurse zur Inklusion an, die für Studenten
aller Lehrämter verpflichtend sind. Neun Hochschulen planen dies immerhin. Insgesamt sind damit bislang nur an der Hälfte aller befragten Hochschulen Inklusionsveranstaltungen
im Studium vorgesehen. Noch exotischer sind verbindliche Praktika, bei denen nicht nur Grund- und Sonderschullehrer, sondern auch angehende Gymnasiallehrer
Erfahrungen mit behinderten Kindern machen können.
Dabei gibt es Hinweise darauf, dass der Erfolg von Inklusion nicht nur von Geld und Kapazitäten in den Schulen abhängt - sondern auch davon, wie gut das
Studium künftige Lehrer darauf vorbereitet. Die Erziehungswissenschaftlerin Irene Demmer-Dieckmann hat Lehramtsstudenten vor und nach einem Inklusionsseminar
an der TU Berlin befragt. Die Veranstaltung war für die Studenten verpflichtend - und führte offenbar dazu, dass sie eine deutlich wohlwollendere Einstellung
der Inklusion gegenüber entwickelten.
Zu Beginn des Seminars waren noch 47 Prozent der Studenten der Meinung, ein Schüler mit Behinderung würde auf einer Sonderschule am besten gefördert. Am
Ende des Semesters hatte sich das Bild gedreht: 88 Prozent waren nun der Auffassung, dass Sonderschulen nicht die beste Möglichkeit sind, um behinderte
Schüler zu fördern. Vor dem Seminar konnten sich 51 Prozent der Lehramtsstudenten vorstellen, an einer Schule zu arbeiten, an der Schüler mit und ohne
Behinderung gemeinsam unterrichtet werden. Nach dem Seminar waren es 84 Prozent.
Die Uni hatte einigen künftigen Lehrern offenbar die Augen geöffnet für das, was möglich ist. "Vor dem Seminar wusste ich nicht, dass behinderte und nicht
behinderte Kinder überhaupt gemeinsam unterrichtet werden können", hatte eine Studentin der Erziehungswissenschaftlerin erklärt. "Ich kannte nur Sonderschulen
und Werkstätten für Behinderte. Ich dachte, das ist alles gut und richtig so."
Die Herausgeber des "Monitors Lehrerbildung" fordern daher nun, dass Thema Inklusion im Lehramtsstudium auszubauen. "Die gesamte Lehrerbildung muss auf
die Erfordernisse inklusiver Schulpraxis hin neu gestaltet und strukturiert werden", sagt Ekkehard Winter, Geschäftsführer der Telekom-Stiftung.
mit Material von dpa
Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/inklusion-kommt-in-lehrerausbildung-zu-wenig-vor-a-1027715.html
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
Inklusion kommt in Lehrerausbildung zu wenig vor
Bundesländervergleich zur Inklusion: Lehramtsstudenten lernen zu wenig über Umgang mit Behinderten
Von Bernd Kramer
Inklusion an einem Gymnasium in Karlsruhe: Nicht jede Universität bereitet künftige Lehrer gut auf die Aufgabe vor Zur Großansicht
DPA
Inklusion an einem Gymnasium in Karlsruhe: Nicht jede Universität bereitet künftige Lehrer gut auf die Aufgabe vor
Lehrer sollen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam unterrichten, Deutschland hat sich zu Inklusion an Schulen verpflichtet. Doch angehende Pädagogen
werden kaum darauf vorbereitet, wie ein Vergleich der Bundesländer zeigt.
Sollte es im Musikunterricht einen Unterschied machen, ob ein Kind behindert ist oder nicht? Sollte es nicht, findet die Musikhochschule Lübeck - und bildet
angehende Musiklehrer so aus, dass sie Klassen unterrichten können, in denen auch behinderte Kinder sitzen.
Vor einigen Tagen startete die Hochschule mit einer Schwerpunktveranstaltung, in der Lehramtsstudenten sich in Workshops über Themen wie Tanzen bei Hörschädigung
informieren konnten. Ähnliche Seminare sind künftig im Curriculum eingeplant. Die Hochschule ist stolz darauf, die erste ihrer Art zu sein, die Lehrer
systematisch auf Inklusion vorbereitet - also auf den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Handicap.
Wie weit die Lehrerausbildung davon vielerorts allerdings noch entfernt ist, zeigt der neue "Monitor Lehrerbildung", der SPIEGEL ONLINE vorab vorliegt.
Erstellt wurde der Überblick von der Bertelsmann-Stiftung, dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), der Telekom-Stiftung und dem Stifterverband für
die Deutsche Wissenschaft. Sie haben Auskünfte der Hochschulen und der Länder zusammengetragen.
Die wichtigsten Ergebnisse:
• Lediglich sechs Bundesländer (siehe Karte) sehen Pflichtveranstaltungen zur Inklusion für alle künftigen Lehrerinnen und Lehrer im Studium vor.
• In Thüringen sind diese Veranstaltungen nur für Studenten bestimmter Lehramtsstudiengänge verpflichtend.
• Pflichtveranstaltungen für einige Lehramtsstudiengänge planen zudem Baden-Württemberg und das Saarland, in Berlin sollen künftig alle Lehramtsstudenten
in ihrem Studium Seminare zur Inklusion besuchen müssen.
• Viele andere Länder konnten keine oder nur unklare Angaben machen.
Der Befund überrascht insofern, als sich die Kultusminister der Länder bereits vor mehr als drei Jahren darauf verständigt hatten, dass Inklusion in der
Ausbildung aller Lehrer eine Rolle spielen sollte. "Die Länder gewährleisten, dass sich Lehrkräfte aller Schulformen in Aus-, Fort-und Weiterbildungen
auf einen inklusiven Unterricht vorbereiten", heißt es in dem
Beschluss vom Oktober 2011.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich 2009 in der Uno-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, mehr Kindern mit Beeinträchtigung den Besuch einer
Regelschule zu gewähren und auch die Lehrkräfte besser für diese Aufgabe auszubilden.
Viele Pädagogen klagen jedoch darüber, dass sie sich von der Inklusion überfordert fühlen.
So verschieden die Vorgaben der Länder, so zögerlich bereiten auch die Hochschulen künftige Lehrer auf den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht
behinderter Kinder vor. Nur 15 der 60 Hochschulen, die zu dieser Frage Angaben machten, bieten bereits Seminare und Kurse zur Inklusion an, die für Studenten
aller Lehrämter verpflichtend sind. Neun Hochschulen planen dies immerhin. Insgesamt sind damit bislang nur an der Hälfte aller befragten Hochschulen Inklusionsveranstaltungen
im Studium vorgesehen. Noch exotischer sind verbindliche Praktika, bei denen nicht nur Grund- und Sonderschullehrer, sondern auch angehende Gymnasiallehrer
Erfahrungen mit behinderten Kindern machen können.
Dabei gibt es Hinweise darauf, dass der Erfolg von Inklusion nicht nur von Geld und Kapazitäten in den Schulen abhängt - sondern auch davon, wie gut das
Studium künftige Lehrer darauf vorbereitet. Die Erziehungswissenschaftlerin Irene Demmer-Dieckmann hat Lehramtsstudenten vor und nach einem Inklusionsseminar
an der TU Berlin befragt. Die Veranstaltung war für die Studenten verpflichtend - und führte offenbar dazu, dass sie eine deutlich wohlwollendere Einstellung
der Inklusion gegenüber entwickelten.
Zu Beginn des Seminars waren noch 47 Prozent der Studenten der Meinung, ein Schüler mit Behinderung würde auf einer Sonderschule am besten gefördert. Am
Ende des Semesters hatte sich das Bild gedreht: 88 Prozent waren nun der Auffassung, dass Sonderschulen nicht die beste Möglichkeit sind, um behinderte
Schüler zu fördern. Vor dem Seminar konnten sich 51 Prozent der Lehramtsstudenten vorstellen, an einer Schule zu arbeiten, an der Schüler mit und ohne
Behinderung gemeinsam unterrichtet werden. Nach dem Seminar waren es 84 Prozent.
Die Uni hatte einigen künftigen Lehrern offenbar die Augen geöffnet für das, was möglich ist. "Vor dem Seminar wusste ich nicht, dass behinderte und nicht
behinderte Kinder überhaupt gemeinsam unterrichtet werden können", hatte eine Studentin der Erziehungswissenschaftlerin erklärt. "Ich kannte nur Sonderschulen
und Werkstätten für Behinderte. Ich dachte, das ist alles gut und richtig so."
Die Herausgeber des "Monitors Lehrerbildung" fordern daher nun, dass Thema Inklusion im Lehramtsstudium auszubauen. "Die gesamte Lehrerbildung muss auf
die Erfordernisse inklusiver Schulpraxis hin neu gestaltet und strukturiert werden", sagt Ekkehard Winter, Geschäftsführer der Telekom-Stiftung.
mit Material von dpa
Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/inklusion-kommt-in-lehrerausbildung-zu-wenig-vor-a-1027715.html
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
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