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Freitag, 10. Juli 2015
Menschen mit Behinderung: Sparen verboten!
julian 1997, 18:33h
Menschen mit Behinderung: Sparen verboten!
geschrieben am 29. Mai 2013 von Joerg Wellbrock
Von Jörg Wellbrock alias Tom W. Wolf
Für behinderte Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, wird der Kontostand nie die Grenze von 2.600 Euro überschreiten. Weil sie oberhalb dieser Summe nichts besitzen dürfen. Vor dem Gesetz ist also offiziell jeder Mensch gleich, es sei denn, er ist schwerstbehindert.
Die durch schwere Spastiken schwerstbehinderte Ursula T. hat alles richtig gemacht. Einerseits. Sie hat ein ausgezeichnetes Abitur hingelegt, Jura studiert und einen gut bezahlten Job bei der Bremer Baubehörde erhalten. Auf ihren Verdienst zahlt sie entsprechend hohe Steuern und Sozialabgaben. Und hier kommt das Andererseits: Für die Pflege, die sie auf Grund ihrer Behinderung braucht, muss sie einen Teil selbst zahlen. Doch damit nicht genug. Ursula T. darf kein Geld ansparen. Das ist von vornherein nur bedingt möglich, denn ab einem Nettoverdienst von 1.400 Euro werden vom Staat bis zu 40 Prozent abgezogen. Je höher ihr Einkommen, desto größer die Abzüge vom ausgezahlten Gehalt. Bei 2.000 Euro netto sind das 240 Euro, bei bei 3.000 Euro 640 Euro, bei 4.000 Euro 1.030 Euro und so weiter. Im konkreten Fall von Ursula T. beträgt ihr Nettoeinkommen 2.300 Euro, ihr Freibetrag jedoch wurde auf lediglich 1.100 Euro festgelegt. Nach Abzug der staatlichen Abgabe, der Miete, Ausgaben für Hilfen und weiteren Kosten bleiben ihr faktisch jeden Monat 700 Euro.
Würde Ursula T. sparsam haushalten, könnte sie wohl trotzdem etwas beiseite legen. Beispielsweise um sich irgendwann einen Urlaub zu gönnen, ein neues (behindertengerechtes) Auto zu kaufen oder auch, um fürs Alter vorzusorgen (wie lange das bei diesem Budget auch dauern möge). Doch ihr Vermögen darf 2.600 Euro nicht übersteigen. Alls, was darüber liegt, kassiert der Staat ein.
Erfolg verboten!
Was für andere Menschen gilt, trifft auf behinderte Menschen mit Assistenzbedarf offenbar nicht zu. Wer gut wirtschaftet und genug verdient, um etwas davon auf die hohe Kante zu legen, wird gesellschaftlich geachtet, geschätzt und ist beliebt. Auch und gerade bei Finanzdienstleistern, Versicherungen, Autohäusern, Banken und Einzelhändlern. Behinderte Menschen dagegen brauchen sich über Anschaffungen oder finanzielle Absicherung keine Gedanken zu machen. Erfolgreich zu sein, ist ihnen von Rechts wegen verboten. Doch genau diese Auslegung widerspricht der UN-Konvention.
Ignoranz in Deutschland
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht folgende Regeln vor:
“Artikel 27: [...] Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem [...]
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;”
“Artikel 28 Abs. 1: Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.”
Was in Deutschland geschieht, ist also eine krasse Zuwiderhandlung der UN-Konvention. Im Übrigen sollten sich behinderte Menschen genau überlegen, ob sie die Liebe ihres Lebens heiraten oder das doch besser bleiben lassen. Denn die Vermögensgrenze von 2.600 Euro wird auch auf den Ehepartner übertragen. Wenn man einbezieht, dass 2013 das Jahr der Inklusion, also der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft, ist, wirkt die gängige Praxis um Umgang mit behinderten Menschen wie blanker Hohn.
Petition von Constantin Grosch: Ursula von der Leyen muss sich positionieren!
Zuständig für die Thematik ist Ursula von der Leyen. Genau die soll sich klar zu der Problematik äußern, findet Constantin Grosch, der eine Petition initiiert hat, um auf die unmöglichen Zustände aufmerksam zu machen. Grosch hat es eilig, er will die Zeit vor der Bundestagswahl nutzen, um eine endgültige Lösung herbeizuführen. Dafür will er mindestens 50.000 Unterschriften sammeln und sein Anliegen an den Bundestag herantragen.
Die Petition von Constantin Grosch ist hier zu finden
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/10092/menschen-mit-behinderung-sparen-verboten
geschrieben am 29. Mai 2013 von Joerg Wellbrock
Von Jörg Wellbrock alias Tom W. Wolf
Für behinderte Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, wird der Kontostand nie die Grenze von 2.600 Euro überschreiten. Weil sie oberhalb dieser Summe nichts besitzen dürfen. Vor dem Gesetz ist also offiziell jeder Mensch gleich, es sei denn, er ist schwerstbehindert.
Die durch schwere Spastiken schwerstbehinderte Ursula T. hat alles richtig gemacht. Einerseits. Sie hat ein ausgezeichnetes Abitur hingelegt, Jura studiert und einen gut bezahlten Job bei der Bremer Baubehörde erhalten. Auf ihren Verdienst zahlt sie entsprechend hohe Steuern und Sozialabgaben. Und hier kommt das Andererseits: Für die Pflege, die sie auf Grund ihrer Behinderung braucht, muss sie einen Teil selbst zahlen. Doch damit nicht genug. Ursula T. darf kein Geld ansparen. Das ist von vornherein nur bedingt möglich, denn ab einem Nettoverdienst von 1.400 Euro werden vom Staat bis zu 40 Prozent abgezogen. Je höher ihr Einkommen, desto größer die Abzüge vom ausgezahlten Gehalt. Bei 2.000 Euro netto sind das 240 Euro, bei bei 3.000 Euro 640 Euro, bei 4.000 Euro 1.030 Euro und so weiter. Im konkreten Fall von Ursula T. beträgt ihr Nettoeinkommen 2.300 Euro, ihr Freibetrag jedoch wurde auf lediglich 1.100 Euro festgelegt. Nach Abzug der staatlichen Abgabe, der Miete, Ausgaben für Hilfen und weiteren Kosten bleiben ihr faktisch jeden Monat 700 Euro.
Würde Ursula T. sparsam haushalten, könnte sie wohl trotzdem etwas beiseite legen. Beispielsweise um sich irgendwann einen Urlaub zu gönnen, ein neues (behindertengerechtes) Auto zu kaufen oder auch, um fürs Alter vorzusorgen (wie lange das bei diesem Budget auch dauern möge). Doch ihr Vermögen darf 2.600 Euro nicht übersteigen. Alls, was darüber liegt, kassiert der Staat ein.
Erfolg verboten!
Was für andere Menschen gilt, trifft auf behinderte Menschen mit Assistenzbedarf offenbar nicht zu. Wer gut wirtschaftet und genug verdient, um etwas davon auf die hohe Kante zu legen, wird gesellschaftlich geachtet, geschätzt und ist beliebt. Auch und gerade bei Finanzdienstleistern, Versicherungen, Autohäusern, Banken und Einzelhändlern. Behinderte Menschen dagegen brauchen sich über Anschaffungen oder finanzielle Absicherung keine Gedanken zu machen. Erfolgreich zu sein, ist ihnen von Rechts wegen verboten. Doch genau diese Auslegung widerspricht der UN-Konvention.
Ignoranz in Deutschland
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht folgende Regeln vor:
“Artikel 27: [...] Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem [...]
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;”
“Artikel 28 Abs. 1: Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.”
Was in Deutschland geschieht, ist also eine krasse Zuwiderhandlung der UN-Konvention. Im Übrigen sollten sich behinderte Menschen genau überlegen, ob sie die Liebe ihres Lebens heiraten oder das doch besser bleiben lassen. Denn die Vermögensgrenze von 2.600 Euro wird auch auf den Ehepartner übertragen. Wenn man einbezieht, dass 2013 das Jahr der Inklusion, also der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft, ist, wirkt die gängige Praxis um Umgang mit behinderten Menschen wie blanker Hohn.
Petition von Constantin Grosch: Ursula von der Leyen muss sich positionieren!
Zuständig für die Thematik ist Ursula von der Leyen. Genau die soll sich klar zu der Problematik äußern, findet Constantin Grosch, der eine Petition initiiert hat, um auf die unmöglichen Zustände aufmerksam zu machen. Grosch hat es eilig, er will die Zeit vor der Bundestagswahl nutzen, um eine endgültige Lösung herbeizuführen. Dafür will er mindestens 50.000 Unterschriften sammeln und sein Anliegen an den Bundestag herantragen.
Die Petition von Constantin Grosch ist hier zu finden
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/10092/menschen-mit-behinderung-sparen-verboten
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Mittwoch, 1. Juli 2015
Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. - Jugend
julian 1997, 11:47h
Liebe Kinder, liebe Jugendliche, liebe Eltern,
leider hat das Treffen im ersten Quartal aus verschiedenen Gründen nicht stattgefunden. Doch wir lassen uns nicht entmutigen und wollen Euch auch nicht lange warten lassen, sondern davon berichten, was wir uns für die nächsten Quartale überlegt haben.
Im schönen Spätsommer möchten wir zusammen mit Euch, das hoffentlich bis dahin freundlichere Wetter an einem wunderschönen, interessanten und vielleicht aufregenden Ort genießen. An einem Ort, wo wir sowohl kleinen, als auch größeren Tieren begegnen und sie streicheln dürfen. Wir wollen zusammen mit Euch in den Opelzoo gehen und eine Führung genießen, die für blinde Menschen ausgerichtet ist. Geplant ist die Führung für den 20.09.2015.
Am 06.11.2015 möchten wir mit Euch das ausgefallene Seminar aus dem ersten Quartal nachholen und durch einen weiteren Schwerpunkt ergänzen. An diesem Nachmittag geht es in der Eschersheimer Landstraße 80 in Frankfurt rund um das Thema Orientierung und Mobilität mit dem Blindenführhund. Da könnt Ihr alle Fragen mitnehmen, die Ihr Euch schon immer gestellt habt.
Genauere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung zu beiden Veranstaltungen folgen noch zeitnah, Ihr könnt Euch dennoch schon jetzt unverbindlich vormerken lassen bei:
Hatice Altinbas
Tel.: 06421/80 94 513
E-Mail: Altinbas@students.uni-marburg.de
Brigitte Buchsein
Tel.: 06171/911 544
Mobil: 0170/33 25 85 7
E-Mail: Brigitte.Buchsein@t-online.de
Wir stehen Euch gerne auch für Rückfragen zur Verfügung.
In der Hoffnung, dass Euch unsere Angebote, auch in Zukunft, gefallen werden und Freude über rege Teilnahme!!!
Für heute verbleiben wir mit
lieben Grüßen
Hatice Altinbas und Brigitte Buchsein
Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. - Jugend
leider hat das Treffen im ersten Quartal aus verschiedenen Gründen nicht stattgefunden. Doch wir lassen uns nicht entmutigen und wollen Euch auch nicht lange warten lassen, sondern davon berichten, was wir uns für die nächsten Quartale überlegt haben.
Im schönen Spätsommer möchten wir zusammen mit Euch, das hoffentlich bis dahin freundlichere Wetter an einem wunderschönen, interessanten und vielleicht aufregenden Ort genießen. An einem Ort, wo wir sowohl kleinen, als auch größeren Tieren begegnen und sie streicheln dürfen. Wir wollen zusammen mit Euch in den Opelzoo gehen und eine Führung genießen, die für blinde Menschen ausgerichtet ist. Geplant ist die Führung für den 20.09.2015.
Am 06.11.2015 möchten wir mit Euch das ausgefallene Seminar aus dem ersten Quartal nachholen und durch einen weiteren Schwerpunkt ergänzen. An diesem Nachmittag geht es in der Eschersheimer Landstraße 80 in Frankfurt rund um das Thema Orientierung und Mobilität mit dem Blindenführhund. Da könnt Ihr alle Fragen mitnehmen, die Ihr Euch schon immer gestellt habt.
Genauere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung zu beiden Veranstaltungen folgen noch zeitnah, Ihr könnt Euch dennoch schon jetzt unverbindlich vormerken lassen bei:
Hatice Altinbas
Tel.: 06421/80 94 513
E-Mail: Altinbas@students.uni-marburg.de
Brigitte Buchsein
Tel.: 06171/911 544
Mobil: 0170/33 25 85 7
E-Mail: Brigitte.Buchsein@t-online.de
Wir stehen Euch gerne auch für Rückfragen zur Verfügung.
In der Hoffnung, dass Euch unsere Angebote, auch in Zukunft, gefallen werden und Freude über rege Teilnahme!!!
Für heute verbleiben wir mit
lieben Grüßen
Hatice Altinbas und Brigitte Buchsein
Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. - Jugend
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Montag, 29. Juni 2015
Umfrage Taktile Zusatzeinrichtung an Ampeln
julian 1997, 15:13h
Taktile Zusatzeinrichtung an Ampeln (Vibration) Herr Dietmar Böhringer, Mobilitätstrainer, ehemals Lehrer an der Nikolauspflege Stuttgart und sehr aktiv in Sachen Barrierefreiheit bittet um Ihre Unterstützung in folgender Angelegenheit:
Die DIN 32981 - Zusatzeinrichtungen für Lichtsignalanlagen - wird überarbeitet. Nach dem aktuell vorliegenden Normentwurf dürfen Ampeln nur noch mit akustischen oder kombinierten Zusatzeinrichtungen (Akustik und
Vibration) ausgestattet werden, jedoch nicht mehr nur mit Vibration. Herr Böhringer befürchtet, dass es in Zukunft vor allem in Wohngebieten schwieriger würde, Blindenampeln durchzusetzen, da Einsprüche der Anlieger wegen Lärmbelästigung zu erwarten wären. Nachdem in einigen Orten in Baden-Württemberg überwiegend ausschließlich Vibrationsampeln Verwendung finden, bittet Sie Herr Böhringer um Antwort auf folgende Fragen:
1. Nutzen Sie vibrierende Ampelanlagen (ohne Akustik) an schmalen
Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle?
2. Wie bewerten Sie diese Situation unter Sicherheitsaspekten?
3. In welcher Straße befinden sich diese Ampelanlagen?
4. Können sie bitte Ihr Sehvermögen kurz beschreiben (z.B.: vollblind,
Hell-Dunkel-Sehen, Visus 1/50)
5. Kennen Sie konkrete Beispiele von Protesten gegen akustische
Ampelanlagen?
Bei der Befragung geht es ausschließlich um schmale Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle. Bitte melden Sie sich bis spätestens 7. Juli 2015 bei Herrn Dietmar Böhringer,
E-Mail: dietmar.boehringer@boehri.de, Tel.: 07152/616084, Postanschrift:
Riegeläckerstraße 8, 71229 Leonberg-Warmbronn. Sie können Herrn Böhringer, falls Sie den Postweg wählen, in Schwarz- oder Blindenschrift schreiben.
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
Die DIN 32981 - Zusatzeinrichtungen für Lichtsignalanlagen - wird überarbeitet. Nach dem aktuell vorliegenden Normentwurf dürfen Ampeln nur noch mit akustischen oder kombinierten Zusatzeinrichtungen (Akustik und
Vibration) ausgestattet werden, jedoch nicht mehr nur mit Vibration. Herr Böhringer befürchtet, dass es in Zukunft vor allem in Wohngebieten schwieriger würde, Blindenampeln durchzusetzen, da Einsprüche der Anlieger wegen Lärmbelästigung zu erwarten wären. Nachdem in einigen Orten in Baden-Württemberg überwiegend ausschließlich Vibrationsampeln Verwendung finden, bittet Sie Herr Böhringer um Antwort auf folgende Fragen:
1. Nutzen Sie vibrierende Ampelanlagen (ohne Akustik) an schmalen
Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle?
2. Wie bewerten Sie diese Situation unter Sicherheitsaspekten?
3. In welcher Straße befinden sich diese Ampelanlagen?
4. Können sie bitte Ihr Sehvermögen kurz beschreiben (z.B.: vollblind,
Hell-Dunkel-Sehen, Visus 1/50)
5. Kennen Sie konkrete Beispiele von Protesten gegen akustische
Ampelanlagen?
Bei der Befragung geht es ausschließlich um schmale Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle. Bitte melden Sie sich bis spätestens 7. Juli 2015 bei Herrn Dietmar Böhringer,
E-Mail: dietmar.boehringer@boehri.de, Tel.: 07152/616084, Postanschrift:
Riegeläckerstraße 8, 71229 Leonberg-Warmbronn. Sie können Herrn Böhringer, falls Sie den Postweg wählen, in Schwarz- oder Blindenschrift schreiben.
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
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Freitag, 26. Juni 2015
2015 - ein Wohnheimplatz ist ein 6 er im Lotto???
julian 1997, 16:40h
2015 ist geprägt von verschiedenen Praktika, die Sohnemann tapfer absolviert.
Dass es so schwierig werden würde, einen Wohnheimplatz zu bekommen, hätte ich nicht gedacht und ihn viel früher auf die Warteliste setzen lassen.
Ein Platz im FUB (für Laien Förder- und Betreuungsbereich) ist ja weniger das Problem. Aber die Wohnheim in der Umgebung sind voll.
Die einzige Einrichtung, die beides anbietet, ist Spaichingen. Für uns der Nachteil, die Heimfahrten an den WE bis auf vom Gesetzgeber finanzierte 6! selber zu organisieren. Mit etwas Glück könnten aus den 6 Heimfahrten auch 12 werden.
Nach etlichen Telefonaten, Besichtigungen von mehreren Wohnheimen ist eines klar: Einen Wohnplatz werden wir an unserem Wohnort für unseren Sohn in Bälde nicht finden.
Woran liegt das? Es gibt !viel! zu wenig Wohnplätze für Menschen mit Behinderung. 100 Menschen stehen beim grössten Träger am Ort auf der Warteliste!!! Man müsste quasi 3 neue Wohnheime bauen, um diesem Bedarf gerecht zu werden. Ein neues Wohnheim sei in einer Nachbargemeinde in Planung - Fertigstellung frühstens in 3!!! Jahren. Warum? Vorschriften über Vorschriften und langsame Behörden!!!
Von wegen Wahl-Recht des Arbeits- und Wohnortes - für behinderte junge Menschen mit hohem Hilfebedarf auch 2015 nicht - Inklusion nennt sich das???
Von wegen, am Ende dreht sich fast alles immer nur um Gelder und Vorschriften.
Wer 11 behinderte Menschen, davon auch welche im Rollstuhl und schwer behindert, in Wohnheimen (Caritas) von gerade mal 2 Mitarbeitern betreuen lässt, will keine Inklusion. Er will v.a. eins - sparen!!! Eine individuelle Lebensführung ist damit nämlich nicht nur nicht möglich, sondern ausgeschlossen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht folgende Regeln vor:
“Artikel 27: [...] Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem [...]
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;”
“Artikel 28 Abs. 1: Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.”
Für mich verstösst Deutschland ganz eindeutig gegen diese Konvention.
Ich bin im Augenblick echt ratlos, dabei verlässt unser Sohn im Juli die Schule???
Dass es so schwierig werden würde, einen Wohnheimplatz zu bekommen, hätte ich nicht gedacht und ihn viel früher auf die Warteliste setzen lassen.
Ein Platz im FUB (für Laien Förder- und Betreuungsbereich) ist ja weniger das Problem. Aber die Wohnheim in der Umgebung sind voll.
Die einzige Einrichtung, die beides anbietet, ist Spaichingen. Für uns der Nachteil, die Heimfahrten an den WE bis auf vom Gesetzgeber finanzierte 6! selber zu organisieren. Mit etwas Glück könnten aus den 6 Heimfahrten auch 12 werden.
Nach etlichen Telefonaten, Besichtigungen von mehreren Wohnheimen ist eines klar: Einen Wohnplatz werden wir an unserem Wohnort für unseren Sohn in Bälde nicht finden.
Woran liegt das? Es gibt !viel! zu wenig Wohnplätze für Menschen mit Behinderung. 100 Menschen stehen beim grössten Träger am Ort auf der Warteliste!!! Man müsste quasi 3 neue Wohnheime bauen, um diesem Bedarf gerecht zu werden. Ein neues Wohnheim sei in einer Nachbargemeinde in Planung - Fertigstellung frühstens in 3!!! Jahren. Warum? Vorschriften über Vorschriften und langsame Behörden!!!
Von wegen Wahl-Recht des Arbeits- und Wohnortes - für behinderte junge Menschen mit hohem Hilfebedarf auch 2015 nicht - Inklusion nennt sich das???
Von wegen, am Ende dreht sich fast alles immer nur um Gelder und Vorschriften.
Wer 11 behinderte Menschen, davon auch welche im Rollstuhl und schwer behindert, in Wohnheimen (Caritas) von gerade mal 2 Mitarbeitern betreuen lässt, will keine Inklusion. Er will v.a. eins - sparen!!! Eine individuelle Lebensführung ist damit nämlich nicht nur nicht möglich, sondern ausgeschlossen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht folgende Regeln vor:
“Artikel 27: [...] Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem [...]
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;”
“Artikel 28 Abs. 1: Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.”
Für mich verstösst Deutschland ganz eindeutig gegen diese Konvention.
Ich bin im Augenblick echt ratlos, dabei verlässt unser Sohn im Juli die Schule???
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Umfrage - Befragung blinder Personen zum Einkaufsverhalten (3 Fragen)
julian 1997, 16:34h
Befragung blinder Personen zum Einkaufsverhalten (3 Fragen)
Sehr geehrter Leser,
als Anderes Sehen e.V. untersuchen wir im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention die Frage, wie hoch der Bedarf von blinden Verbrauchern ist, die Mehrheit der Produktverpackungen von Lebensmitteln, Kosmetik und Haushaltschemie mit Braille-Punktschrift vorzufinden. Abhängig vom Ergebnis führen wir anschließend ggf. Maßnahmen durch, um dies einzufordern und die Umsetzung in der Industrie zu fördern.
Aus der Befragung wollen wir praxistaugliche Ideen und realistische Ansätze für die Umsetzung entwickeln.
In welcher Art dies sinnvoll ist oder ob es andere Lösungsansätze geben muss wollen wir von blinden Personen wissen.
Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und beantworten Sie unsere folgenden Fragen möglichst einfach mit Ja oder Nein. Zu Frage 3 freuen wir uns über Ihren Kommentar. Auch unvollständige Antworten nehmen wir an.
1. Würden Sie es bei Ihnen zu Hause sinnvoll finden, wenn die meisten Produkte ähnlich der Arzneimittel mit Punktschrift beschriftet wären? Also: "Tomaten, gestückelt, Barilla"?
2. Würde es Ihnen helfen im Supermarkt selbständig einzukaufen, wenn dort sämtliche Produkte mit Braille gekennzeichnet wären?
3. Wie würden Sie sich selbständiges Einkaufen im Supermarkt wünschen? Haben Sie einen konkreten Vorschlag dazu?
Angaben zu Ihren Voraussetzungen (anonym: wir bringen die Antworten nicht mit Ihrem Namen in Verbindung)
. Ist bei Ihnen Restsehvermögen zur Identifikation von Produkten vorhanden?
. Gehen Sie selbst einkaufen?
. Mit welcher Technik bzw Hilfe erkennen Sie Ihre Produkte zuhause?
. Ihr Alter
. Sind Sie geburtsblind oder haben Sie als Sehender Erfahrung? Seit welchem Alter sind Sie blind oder sehbehindert?
Bitte schreiben Sie die Antworten einfach auf und senden uns diese per Post oder Mail an kontakt@anderes-sehen.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, wir wissen es zu schätzen, dass Sie sich die Zeit genommen haben.
Schicken Sie bitte diese Fragen an so viele blinde Menschen weiter wie möglich. Über das Ergebnis der Befragung informieren wir Sie in unserem Newsletter und auf unserer Website.
Mit den besten Grüßen
Wir, von Anderes Sehen
---
Anderes Sehen e.V.
Zur Förderung blinder Kinder
Zionskirchstrasse 73
D-10119 Berlin
kontakt@anderes-sehen.de
www | anderes-sehen.de
infos | kinderlangstock.de
facebook | facebook.com/anderes.sehen
twitter | twitter.com/anderes_sehen
spenden | betterplace.org/p8436
---
»Ausgezeichneter Ort 2013/14«
Anderes Sehen e.V. gehört zu den 100 Preisträgern des bundesweiten Wettbewerbs
»Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen«
Sehr geehrter Leser,
als Anderes Sehen e.V. untersuchen wir im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention die Frage, wie hoch der Bedarf von blinden Verbrauchern ist, die Mehrheit der Produktverpackungen von Lebensmitteln, Kosmetik und Haushaltschemie mit Braille-Punktschrift vorzufinden. Abhängig vom Ergebnis führen wir anschließend ggf. Maßnahmen durch, um dies einzufordern und die Umsetzung in der Industrie zu fördern.
Aus der Befragung wollen wir praxistaugliche Ideen und realistische Ansätze für die Umsetzung entwickeln.
In welcher Art dies sinnvoll ist oder ob es andere Lösungsansätze geben muss wollen wir von blinden Personen wissen.
Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und beantworten Sie unsere folgenden Fragen möglichst einfach mit Ja oder Nein. Zu Frage 3 freuen wir uns über Ihren Kommentar. Auch unvollständige Antworten nehmen wir an.
1. Würden Sie es bei Ihnen zu Hause sinnvoll finden, wenn die meisten Produkte ähnlich der Arzneimittel mit Punktschrift beschriftet wären? Also: "Tomaten, gestückelt, Barilla"?
2. Würde es Ihnen helfen im Supermarkt selbständig einzukaufen, wenn dort sämtliche Produkte mit Braille gekennzeichnet wären?
3. Wie würden Sie sich selbständiges Einkaufen im Supermarkt wünschen? Haben Sie einen konkreten Vorschlag dazu?
Angaben zu Ihren Voraussetzungen (anonym: wir bringen die Antworten nicht mit Ihrem Namen in Verbindung)
. Ist bei Ihnen Restsehvermögen zur Identifikation von Produkten vorhanden?
. Gehen Sie selbst einkaufen?
. Mit welcher Technik bzw Hilfe erkennen Sie Ihre Produkte zuhause?
. Ihr Alter
. Sind Sie geburtsblind oder haben Sie als Sehender Erfahrung? Seit welchem Alter sind Sie blind oder sehbehindert?
Bitte schreiben Sie die Antworten einfach auf und senden uns diese per Post oder Mail an kontakt@anderes-sehen.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, wir wissen es zu schätzen, dass Sie sich die Zeit genommen haben.
Schicken Sie bitte diese Fragen an so viele blinde Menschen weiter wie möglich. Über das Ergebnis der Befragung informieren wir Sie in unserem Newsletter und auf unserer Website.
Mit den besten Grüßen
Wir, von Anderes Sehen
---
Anderes Sehen e.V.
Zur Förderung blinder Kinder
Zionskirchstrasse 73
D-10119 Berlin
kontakt@anderes-sehen.de
www | anderes-sehen.de
infos | kinderlangstock.de
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twitter | twitter.com/anderes_sehen
spenden | betterplace.org/p8436
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Freitag, 5. Juni 2015
Suche nach blinden und sehbehinderten Menschen, die uns bei der Verbesserung und ersten Tests unseres Programms aktiv helfen können.
julian 1997, 13:47h
LBSV-Baden-Württemberg Aktuell
Sehr geehrte Damen und Herren,
Für ein Studienprojekt der Hochschule Furtwangen sind wir, eine fünfköpfige Forschungsgruppe, auf der Suche nach blinden und sehbehinderten Menschen, die uns bei der Verbesserung und ersten Tests unseres Programms aktiv helfen können.
Innerhalb unseres Projekts wollen wir ein Interface schaffen, um die Bedienung für das Musik-Streaming-Programm Spotify (auf dem PC) zu optimieren. Es soll also eine neue Eingabemöglichkeit entstehen, mit der sich mittels Gesten das Programm intuitiver steuern lässt. So wird auf übliche Eingabegeräte, wie die Computermaus, verzichtet. Stattdessen werden zur Steuerung einfache vordefinierte Hand- und Armbewegungen verwendet, die von sensorbasierten Eingabegeräten, wie der Microsoft Kinect, Leap Motion oder Thalmic Labs Myo, erkannt werden. Aus diesem Grund haben wir uns auch für den Namen "Gestify" (eine Mischung aus Gesten und Spotify) entschieden.
Derzeit befinden wir uns in der finalen Entwicklungsphase, weshalb wir in der dritten Juni Woche bereit für einen ersten Testaufbau bereit wären. Hierzu suchen wir einige Probanden, die Interesse hätten uns für ca. 2-3 Stunden aktiv bei der Verbesserung unserer Applikation helfen würden.
Da einige von Ihnen bis einschließlich 15. Juni noch auf der Südwest-Messe unterwegs sind, haben wir uns für ingesamt 3 mögliche Termine entschieden:
Dienstag, 16. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Mittwoch, 17. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Donnerstag, 18. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Sofern Sie Interesse haben, ein Teil dieses spannenden Projekts zu werden, antworten Sie bitte per Mail an: david.karl.weinmann@hs-furtwangen.de oder telefonisch unter 017630484314 und nennen uns die für Sie passenden Termine (aus den oben genannten drei Daten). Im Anschluss daran werden wir uns für das meist frequentierte Datum entscheiden und Sie entsprechend informieren.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und bald mit Ihnen zusammenarbeiten dürfen!
Mit freundlichen Grüßen,
David Weinmann
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
Sehr geehrte Damen und Herren,
Für ein Studienprojekt der Hochschule Furtwangen sind wir, eine fünfköpfige Forschungsgruppe, auf der Suche nach blinden und sehbehinderten Menschen, die uns bei der Verbesserung und ersten Tests unseres Programms aktiv helfen können.
Innerhalb unseres Projekts wollen wir ein Interface schaffen, um die Bedienung für das Musik-Streaming-Programm Spotify (auf dem PC) zu optimieren. Es soll also eine neue Eingabemöglichkeit entstehen, mit der sich mittels Gesten das Programm intuitiver steuern lässt. So wird auf übliche Eingabegeräte, wie die Computermaus, verzichtet. Stattdessen werden zur Steuerung einfache vordefinierte Hand- und Armbewegungen verwendet, die von sensorbasierten Eingabegeräten, wie der Microsoft Kinect, Leap Motion oder Thalmic Labs Myo, erkannt werden. Aus diesem Grund haben wir uns auch für den Namen "Gestify" (eine Mischung aus Gesten und Spotify) entschieden.
Derzeit befinden wir uns in der finalen Entwicklungsphase, weshalb wir in der dritten Juni Woche bereit für einen ersten Testaufbau bereit wären. Hierzu suchen wir einige Probanden, die Interesse hätten uns für ca. 2-3 Stunden aktiv bei der Verbesserung unserer Applikation helfen würden.
Da einige von Ihnen bis einschließlich 15. Juni noch auf der Südwest-Messe unterwegs sind, haben wir uns für ingesamt 3 mögliche Termine entschieden:
Dienstag, 16. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Mittwoch, 17. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Donnerstag, 18. Juni (ca. 12.00 bis 15.00 Uhr)
Sofern Sie Interesse haben, ein Teil dieses spannenden Projekts zu werden, antworten Sie bitte per Mail an: david.karl.weinmann@hs-furtwangen.de oder telefonisch unter 017630484314 und nennen uns die für Sie passenden Termine (aus den oben genannten drei Daten). Im Anschluss daran werden wir uns für das meist frequentierte Datum entscheiden und Sie entsprechend informieren.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und bald mit Ihnen zusammenarbeiten dürfen!
Mit freundlichen Grüßen,
David Weinmann
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
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