Dienstag, 24. März 2015
Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung
http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/pdf/Rechtsratgeber/Merkblatt_Kindergeld.pdf

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Montag, 22. Dezember 2014
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
LBSV-Baden-Württemberg Aktuell
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg
Pressestelle der Landesregierung

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landtag-verabschiedet-gesetz-zur-gleichstellung-von-menschen-mit-behinderungen-1/

Der Landtag hat den von Sozialministerin Katrin Altpeter eingebrachten Gesetzesentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz,
L-BGG) verabschiedet. Damit kann das neue Gesetz wie geplant am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Baden-Württemberg ist Altpeter zufolge das erste Bundesland,
das die Stadt- und Landkreise verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu bestellen.

Mit dem neuen Gesetz sind wir einen großen Schritt vorangekommen hin zu gleichberechtigter Teilhabe, besserer Barrierefreiheit und zu einer effektiveren
Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wir haben jetzt bundesweit eines der modernsten Gleichstellungsgesetze", so die Ministerin.

Das neue Gesetz orientiert sich Altpeter zufolge durchgängig am Prinzip der Inklusion und nicht mehr wie bisher am Prinzip der Fürsorge. Die Landesregierung
vollziehe damit den von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgegebenen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Anders als das bisherige Landesbehindertengleichstellungsgesetz
gelte das neue Gesetz zudem auch für die Kommunen im Land. "Die Weichen für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen werden im kommunalen
Umfeld gestellt, etwa bei Behördengängen", sagte die Ministerin. "Deshalb sind Barrierefreiheit und Gleichbehandlung auf dieser Ebene auch besonders wichtig."


Behindertenbeauftragte in Stadt- und Landkreise werden zur Pflicht

Mit dem neuen Gesetz werden erstmals alle 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg gesetzlich verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu bestellen - ob
haupt- oder ehrenamtlich bleibt den Kommunen überlassen. Auch die Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit der Behindertenbeauftragten wurden im Gesetz
festgeschrieben. "Die Behindertenbeauftragten sollen die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Behörden vor Ort stärken,
aber auch als Ombuds- und Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige tätig werden", so die Ministerin. Indem die Anhörungs-, Stellungnahme-
und Auskunftsrechte der Behindertenbeauftragten im Landesbehindertengleichstellungsgesetz jetzt gesetzlich verankert worden seien, habe man deren Position
vor Ort deutlich gestärkt.

Altpeter wies darauf hin, dass die Kosten für die Behindertenbeauftragten in Höhe von etwa 2,8 Millionen Euro vom Land getragen werden. Für die Bestellung
eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten erhält jeder Stadt- und Landkreis zunächst pauschal 3.000 Euro, bei Bestellung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten
verdoppelt sich diese Summe.

Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen wird gestärkt

Mit dem neuen Gesetz werden auch Bestellung, Aufgaben und Befugnisse der/des Landes-Behindertenbeauftragten erstmals gesetzlich geregelt. Die Landesregierung
ist demnach verpflichtet, in Absprache mit dem Landes-Behindertenbeirat eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten für die Dauer einer Wahlperiode des Landtags
zu bestellen. Ihre oder seine Aufgabe ist es, darauf hinzuwirken, dass überall gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen
geschaffen werden. Sie oder er übt das Amt unabhängig, weisungsungebunden und ressortübergreifend aus.

Auch die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Befugnisse des Landes-Behindertenbeirats werden Ministerin Altpeter zufolge erstmals gesetzlich geregelt.
Er setzt sich aus 25 Mitgliedern zusammen und muss frühzeitig bei allen Gesetzen und Verordnungen beteiligt werden, die spezifische Belange von Menschen
mit Behinderungen berühren.

Bessere Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Möglichkeit der Verbandsklage wird laut Ministerin Altpeter auf Klagen gegen Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot und die Barrierefreiheit bei
Bauvorhaben der öffentlichen Hand, im öffentlichen Personenverkehr, bei der Gestaltung des Schriftverkehrs sowie bei der Gestaltung medialer Angebote ausgeweitet.
Bislang war die Verbandsklage nur zur Feststellung eines Verstoßes gegen das Recht auf Kommunikation in Gebärdensprache oder mit anderen Kommunikationshilfen
zulässig.

Durch die Einführung einer Beweislastumkehr könnten Menschen mit Behinderungen zudem ihre Rechte künftig einfacher durchsetzen, so Altpeter. Danach reicht
es künftig aus, Tatsachen, die eine Benachteiligung vermuten lassen, zu beweisen. Dann müsse die Behörde nachweisen, dass sie das Benachteiligungsverbot
nicht verletzt hat.

Verbesserung der Barrierefreiheit

Behörden sollen Menschen mit Sehbehinderungen künftig Schriftstücke auf Verlangen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, unterstrich Ministerin Altpeter.
Die Regelungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes zur barrierefreien Kommunikation, etwa zur Verwendung von Gebärdensprache, und zur barrierefreien
Gestaltung medialer Angebote gälten nun auch für kommunale Behörden.
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell

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„In Bewegung“ – das Louis Braille Festival 2016
LBSV-Baden-Württemberg Aktuell
„In Bewegung“ – das Louis Braille Festival 2016
Das dritte Louis Braille Festival rückt näher. Vom 1. bis 3. Juli 2016 laden der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) blinde, sehbehinderte und sehende Menschen aus ganz Deutschland nach Marburg ein. In der Universitätsstadt an der Lahn gibt es 2016 gleich doppelten Grund zum Feiern, denn sowohl die blista als auch der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) begehen ihr 100-jähriges Jubiläum.
Das Festival wird im und am Georg-Gassmann-Stadion stattfinden – ein Gelände der unbegrenzten Möglichkeiten. Zwei große Hallen, einige kleinere Räume und vor allem die weiten Außenanlagen bieten Platz für Aktivitäten aller Art. Das Motto „In Bewegung“ steht sowohl für sportliche Schwerpunkte, die sich auf diesem Gelände anbieten, als auch für vielfältige kulturelle Highlights und die Präsentation der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe. Zum Festival-Programm werden darüber hinaus eine Einladung zum blista-Gelände für Ehemalige und Interessierte, ein Gottesdienst in der Elisabeth-Kirche und eine Ausstellung in der Kunsthalle Marburg gehören.

Am 1. April 2015 startet die Anmeldung zum Festival. Dazu richtet die blista ein Festivalbüro ein, das für Anfragen aller Art zur Verfügung steht. 800 Zimmer in Hotels und Herbergen aller Preislagen wurden bereits geblockt, ein Festival-Bus wird für eine sichere und bequeme Anbindung an das Georg-Gassmann-Stadion sorgen. Der Bahnhof Marburg ist InterCity-Halt auf der Linie Stralsund – Konstanz und nur jeweils eine Stunde von den ICE-Bahnhöfen Frankfurt und Kassel entfernt.

Das Wann und Wo des Louis Braille Festivals 2016 stehen fest – nun geht es um die Ausgestaltung des Programms. Claudia Schaffer (DBSV) und Dr. Imke Troltenier (blista) freuen sich auf Ihre Ideen und Anregungen unter info@dbsv-festival.de.

Louis Braille Festival
Freitag, 1. Juli, bis Sonntag, 3. Juli 2016
Marburg, Georg-Gassmann-Stadion, Leopold-Lucas-Str. 46
Eintritt frei!
Marburg und die blista
Marburg ist eine der blindenfreundlichsten Städte Deutschlands. Mobilitätshilfen wie Leitsysteme und blindengerechte Ampeln sind im Innenstadtbereich nahezu flächendeckend zu finden. Viele Gebäude bieten Leitstreifen, Tastmodelle oder taktile Grundrisspläne an, Restaurants halten Speisekarten in Blindenschrift bereit.
Blinde und sehbehinderte Menschen gehören zum Marburger Stadtbild und Grund dafür ist vor allem die blista. Aus kleinen Anfängen im Jahr 1916 ist ein auf blinde und sehbehinderte Menschen ausgerichtetes Bildungs- und Hilfsmittelzentrum geworden, mit Gymnasium, Fach- und Berufsschule, dezentralen Internatswohngruppen und Bibliotheken.

Zur blista gehört auch die RES, eines der führenden europäischen Reha-Zentren.
Die blista steht für Tradition – und Bewegung. Sie war der Startpunkt für viele engagierte blinde und sehbehinderte Menschen, die das Gesicht der Selbsthilfe geprägt haben.
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
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Freitag, 12. Dezember 2014
Webseiten von Blinden
Linksammlung:


http://www.oliveira-online.net/wordpress/index.php/webseiten-von-blinden/

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Dienstag, 2. Dezember 2014
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 01.12.2014
LBSV-Baden-Württemberg Aktuell
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN
PRESSESTELLE
PRESSEMITTEILUNG 01.12.2014

Nr. 145/2014

Neue Kampagne will Inklusionsgedanken ins Land tragen

Sozialministerin Katrin Altpeter: "Alle müssen dazu beitragen,
dass Menschen mit Behinderungen genauso selbstbestimmt und
gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben können wie
Menschen ohne Behinderungen"

Am 3. Dezember 2014, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen,
startet das baden-württembergische Sozialministerium zusammen mit
vielen Partnern die Kampagne "DUICHWIR Alle inklusive". Ziel der Öffentlichkeitskampagne
ist es, den Inklusionsgedanken ins Land zu tragen und die Aufmerksamkeit
der Bürgerinnen und Bürger auf dieses wichtige Thema zu lenken.
Landesweite Aktionen und Veranstaltungen sollen die Neugier auf Inklusion
wecken, anhand von Beispielen zeigen, wie Teilhabe und Gemeinschaft möglich
sind und den Menschen Lust machen, Inklusion selbst mit zu gestalten. Sozialministerin
Katrin Altpeter stellte die Kampagne am Montag (1. Dezember) auf
einer Landespressekonferenz mit Landrat Joachim Walter, dem Präsidenten des
baden-württembergischen Landkreistages und Vertreter der kommunalen
Spitzenverbände, sowie Peter Benzenhöfer, Vorstandsmitglied des Landesverbandes
Lebenshilfe und selbst mit Behinderung lebend, in Stuttgart vor. Für die
auf ein Jahr angelegte landesweite Kampagne steht 1 Mio. Euro zur Verfügung.

Ministerin Altpeter: "Für viele Menschen ist Inklusion noch immer ein abstrakter
Begriff. Sie denken, dass Inklusion mit ihnen und ihrem Leben nichts zu tun hat.
Mit unserer Kampagne wollen wir zeigen, dass Inklusion uns alle betrifft und
dass jeder Mensch in seinem Lebensumfeld dazu beitragen kann, dass Menschen
mit Behinderungen genauso selbstbestimmt und gleichberechtigt in unserer
Gesellschaft leben können wie Menschen ohne Behinderungen."

Kampagnenschwerpunkte auf Wohnen, Freizeit und Mitbestimmen
Wie Inklusion im Einzelnen gelingen kann, will die Kampagne anhand von vielen guten Beispielen, die es in Baden-Württemberg bereits gibt, vermitteln. Schwer-punkte legt die Kampagne auf die Bereiche Wohnen und Nachbarschaft, Frei-zeit, Kultur und Sport sowie Mitbestimmen. Ein Kampagnenbüro berät und unter-stützt Kommunen und Initiativen überall im Land dabei, Veranstaltungen - z. B. Inklusionsfeste, Straßenaktionen, Pressekonferenzen oder Postkartenaktionen - im Rahmen der Kampagne durchzuführen. Auch ein eigenes "Inklusionsmobil" mit entsprechenden Infomaterialien zur Unterstützung vor Ort kann anfordert werden.
Ministerin Altpeter: "Eine landesweite Kampagne zur Inklusion, die die Bürgerin-nen und Bürger erreichen will, kann nur erfolgreich sein, wenn sie von vielen Partnern getragen wird. Ich bin deshalb froh, dass sich für DUICHWIR Alle inklu-sive der Landes-Behindertenbeauftragte, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbst-hilfe, alle Verbände der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg sowie Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag mit dem Sozialministerium zu-sammengeschlossen haben. Gemeinsam mit vielen weiteren Partnern und
Multiplikatoren vor Ort werden wir die Kampagne in unsere Städte, Gemeinden und Nachbarschaften tragen." Aus vielen Kommunen seien bereits vor dem
offiziellen Kampagnenstart Aktionen gemeldet worden - beispielsweise aus Mannheim, Tübingen, Mosbach, Konstanz, Stuttgart, Schwäbisch Gmünd oder Ditzingen.
Für Joachim Walter, Präsident des baden-württembergischen Landkreistags und Landrat des Landkreises Tübingen, ist die Kampagne eine "wertvolle Unterstüt-zung der inklusiven Bestrebungen auf kommunaler Ebene". Unter dem Dach der Kampagne können inklusive Projekte, Aktionen und Netzwerke vor Ort gestärkt und weiter vorangetrieben werden, so Walter. "In Landkreisen, Städten und
Gemeinden gibt es zahlreiche Initiativen und viele gute Beispiele für gelebte Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die kommunale
Familie - Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag - unterstützt die Kampagne als Partner, weil wir der Überzeugung sind, dass die Akteure in Landkreisen, Städten und Gemeinden die Gegebenheiten vor Ort am besten kennen und
damit wichtige Multiplikatoren sind. Wir wollen mit Aktionen und Veranstaltungen die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und so dazu beitragen, dass Barrieren in den Köpfen abgebaut werden."

Peter Benzenhöfer: "Die Kampagne DUICHWIR trägt das Thema Inklusion dort-hin, wo es seine eigentliche Bedeutung hat: Mitten in die Gesellschaft und
Öffentlichkeit. Uns geht es darum, zu zeigen, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung mehr als eine Pflichtaufgabe ist. Inklusion bedeutet eine Berei-cherung für alle. Unser Ziel muss es sein, dass Verschiedenheit zur Normalität wird. Um diesen Gedanken in die Öffentlichkeit zu tragen braucht es gelungene Aktionen und vor allem direkte Begegnungsmöglichkeiten. Ich bin überzeugt, dass die Kampagne DUICHWIR dafür Gelegenheiten schaffen und das Thema Inklusion und Teilhabe einen weiteren Schritt voranbringen kann."
Weitere Maßnahmen des Landes

Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass die Landesregierung schon viele andere Schritte unternommen habe, um Inklusion umzusetzen. Beispielhaft nannte sie die investive Förderung von Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderun-gen, für die landesweit 22 Mio. Euro im Jahr zur Verfügung stehen und die einen Schwerpunkt auf innovative und gemeindenahe Wohnformen legt. Zudem habe das Sozialministerium in diesem und im vergangenen Jahr rund 3 Mio. Euro für die Unterstützung von mehr als 80 innovativen Inklusionsprojekten bereitgestellt. Derzeit bereite das Sozialministerium mit den Trägern von Behinderteneinrich-tungen, den Stadt- und Landkreisen und Standortkommunen ein Projekt zur
Dezentralisierung der rund 20 großen Komplexeinrichtungen, in denen Men-schen mit Behinderungen leben und arbeiten, vor. "Dadurch kommen wir
unserem Ziel, Menschen mit Behinderungen die freie Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie und wo sie leben wollen, näher", so die Ministerin. Mit dem von ihr auf den Weg gebrachten neuen Landesbehindertengleichstellungsgesetz
habe sie erreicht, dass die Stadt- und Landkreisen ab dem kommenden Jahr
2,8 Mio. Euro jährlich vom Land erhalten, damit sie kommunale Behindertenbe-auftragte in den Kreisen einstellen können.

Neue Beratungsstelle für Gemeinden
Die Ministerin teilte mit, dass beim Gemeindetag Baden-Württemberg heute eine "Beratungsstelle Inklusion" eingerichtet wurde. Das Sozialministerium stellt dem Gemeindetag dafür 150.000 Euro zur Verfügung. Die Beratungsstelle soll die Kommunen im Land dabei unterstützen, eigene Inklusionskonzepte zu entwi-ckeln und vor Ort umzusetzen. Beim Städtetag wurde eine solche Stelle - eben-falls durch Fördermittel des Landes - bereits eingerichtet.

Ergänzende Informationen:
Mit der Kampagne "DUICHWIR Alle inklusive" leistet die Landesregierung einen innovativen Beitrag dazu, dass die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) überall in Baden-Württemberg umgesetzt wird. Die Konvention legt fest, dass alle Menschen - gleich, wie unterschiedlich sie sind - selbstbestimmt und gleich-berechtigt in unserer Gesellschaft leben können müssen und verpflichtet
beigetretene Länder zu Maßnahmen, um die öffentliche Wahrnehmung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Alle Informationen zu "DUICHWIR Alle inklusive" erhalten Sie über das Kampag-nenbüro Inklusion, Tel. 06221 484547, info@inklusion-duichwir.de oder über die Internetseite der Kampagne www.Inklusion-duichwir.de.
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell

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Freitag, 7. November 2014
Mit-Wohnen
Neue Beratungsstelle für ambulant betreute Wohnformen beim KVJS eröffnet

Seit 1. November 2014 gibt es offiziell die neue Beratungsstelle beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). Dies gab das Sozialministerium bekannt. Die Fachstelle soll in den nächsten zwei Jahren die Kommunen und Kreise darin unterstützen, vor Ort den Auf- und Ausbau beispielweise von ambulant betreuten Wohngemeinschaften (überwiegend für ältere / pflegebedürftige Menschen, aber auch für Menschen mit Behinderungen) voranzutreiben - und damit das Ziel des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes nach vorne bringen. Hierfür stellt das Land 550.000 Euro bereit. Mehr dazu unter http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/317037.html?referer=82188&template=min_meldung_html&_min=_sm sowie unter http://www.kvjs.de/soziales/senioren/fawo.html

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LBSV BW zum Bahnstreik und die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen
und den Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen:

Selbstredend ist ein Streik ein probates Mittel, Interessen durchzusetzen. Ärgerlich und mehr als lästig sind der aktuelle Bahnstreik und die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen. Sie können mangels fehlender Barrierefreiheit, Führerschein oder Finanzen weder mit einem Fernbus, Mietwagen oder eigenem Auto reisen. Darauf verweist der Deutsche Bahnkundenverband unter http://www.bahnkunden.de/cms/index.php/16-scheinwerfer/198-streik-im-db-personenverkehr-wer-denkt-an-die-mobilitaetseingeschraenkten-fahrgaeste
Die Bahn selbst verweist auf deren Mobilitätszentrale, die für ihre mobilitätseingeschränkten Fahrgäste individuelle Ersatzlösungen sucht oder den Fahrpreis zurückerstattet.

Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de

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"Fernsehtip der Woche"
Sonntag, 9. November 2014
"Quarks & Co: selbstbestimmt! Die Reportage - eine Welt ohne Behinderung
16.15 - 16.45 Uhr, ARD alpha - http://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/programmkalender/sendung-723416.html

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Wahlfreiheit Förder-und Betreuungsstätte für Behinderte???
Die beiden Einrichtungen, in denen wir unseren Sohn in Zukunft gerne gesehen hätten, haben uns eine Absage erteilt.
Das musste erst einmal "verdaut" werden. Eigentlich haben Behinderte Wahlfreiheit, wo sie hin gehen möchten. Die hört jedoch dort auf, wo es keine freien Plätze gibt. Und es geht natürlich immer auch ums Geld. Fahrkosten sollen wir nur für die zuständige Einrichtung im Ort bekommen. Wählen wir eine, die weiter weg ist und es bedarf eines Fahrdienstes, müssen wir die Differenz selber bezahlen, so die Aussage der Behörde.

Auch in Schramberg-Heiligenbronn ist das nicht anders. Und das, obwohl es ein sehr guter Ort für Blinde und Sehbehinderte Menschen ist. Die Ausstattung der Werkstatt ist ganz eindeutig auf Menschen mit diesen Problemen eingerichtet. Der Förder- und Betreuungsbereich wird sicher ähnlich sein. Unserem Sohn hat das Praktium dort gut gefallen - tja....

Nun haben wir die Schule um ein weiteres Jahr verlängert, dort wird noch einiges im Lebenspraktischen Bereich und an der Selbstständigkeit in der Werkstufe gearbeitet.

Es bleibt ein Jahr länger Zeit, einen Platz oder eine Alternative zu suchen, falls wir wieder abgelehnt werden.

Ob dieser dann "gut" sein wird??? Man wird sehen.....

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