Freitag, 7. November 2014
Wahlfreiheit Förder-und Betreuungsstätte für Behinderte???
Die beiden Einrichtungen, in denen wir unseren Sohn in Zukunft gerne gesehen hätten, haben uns eine Absage erteilt.
Das musste erst einmal "verdaut" werden. Eigentlich haben Behinderte Wahlfreiheit, wo sie hin gehen möchten. Die hört jedoch dort auf, wo es keine freien Plätze gibt. Und es geht natürlich immer auch ums Geld. Fahrkosten sollen wir nur für die zuständige Einrichtung im Ort bekommen. Wählen wir eine, die weiter weg ist und es bedarf eines Fahrdienstes, müssen wir die Differenz selber bezahlen, so die Aussage der Behörde.

Auch in Schramberg-Heiligenbronn ist das nicht anders. Und das, obwohl es ein sehr guter Ort für Blinde und Sehbehinderte Menschen ist. Die Ausstattung der Werkstatt ist ganz eindeutig auf Menschen mit diesen Problemen eingerichtet. Der Förder- und Betreuungsbereich wird sicher ähnlich sein. Unserem Sohn hat das Praktium dort gut gefallen - tja....

Nun haben wir die Schule um ein weiteres Jahr verlängert, dort wird noch einiges im Lebenspraktischen Bereich und an der Selbstständigkeit in der Werkstufe gearbeitet.

Es bleibt ein Jahr länger Zeit, einen Platz oder eine Alternative zu suchen, falls wir wieder abgelehnt werden.

Ob dieser dann "gut" sein wird??? Man wird sehen.....