Freitag, 6. November 2015
Behinderten-Testament
Liebe Mitglieder, Kunden, Freunde und Interessierte der Lebenshilfe Breisgau,



die diesjährige Mitgliederversammlung der Lebenshilfe e. V. steht an. Im öffentlichen Teil der Versammlung hat der Vorstand der Lebenshilfe Freiburg eine hochkarätige Referentin gewinnen können. Frau Zaher vom Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg wird alle Interessierten, auch Nichtmitglieder der Lebenshilfe, zum Thema „Behindertentestament“ informieren Bitte merken Sie sich den nachstehenden Termin vor: Dienstag, 17.11.2015 findet um 19:00 Uhr



„Sterben bringt Erben“, dies weiß wohl jeder, auch wenn man keine juristischen Vorkenntnisse hat. „Eigentlich müsste man nun mal tätig werden, aber nicht jetzt, das hat noch Zeit.“ Diesen Gedankengang haben viele. Wer denkt schon gerne über einen Tod nach? Zudem ist man versucht, dem Thema Testament, welches auch noch eine schwierige rechtliche Materie darstellt, erst mal aus dem Weg zu gehen.



Grundsätzlich ist das auch nicht schlimm, denn das Gesetz sieht vor, dass das Vermögen in der Familie bleiben soll, wenn kein Testament errichtet worden ist. Die Verwandten erben automatisch in einer vom Gesetz vorgegeben Reihenfolge. Komplizierter gestaltet sich die Materie, wenn es sich beim Erben um einen Menschen mit Behinderung handelt, der Sozialleistungen bezieht. Was passiert, wenn ein Mensch mit Behinderung, der einkommensabhängige Sozialleistungen, wie zum Beispiel Leistungen der Grundsicherung, bezieht, automatisch Erbe wird?



Dann kann der Sozialhilfeträger Zugriff auf das Vermögen haben. Das Sozialamt prüft nämlich bei der Gewährung von Leistungen regelmäßig, ob überhaupt geleistet werden muss oder, ob es sich die Beträge, die für einen Hilfsbedürftigen ausgegeben werden oder wurden, beim Hilfsbedürftigen selber oder aber auch bei Dritten wieder zurückholen kann. Denn einen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben lediglich Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.



Wenn ein Erbe, ein Mensch mit Behinderung, vermeintlich glücklicherweise Vermögen durch die Erbschaft erlangt, dann muss das Sozialamt demzufolge nicht mehr leisten. Vorteile aus einer Erbschaft sucht man hier vergebens. Nun stellt sich die Frage nach einer Lösung. Um dem Kind mit Behinderung eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten, ohne, dass das Sozialamt Zugriff auf das vererbte Vermögen hat, ist es zwingend notwendig, ein sogenanntes Behindertentestament zu errichten. Hierbei stellt man sicher, dass Kinder mit Behinderung trotz Sozialhilfebezug ihr geerbtes Vermögen nutzen können.



Im Fachbereich Recht des Landesverbandes Lebenshilfe vermehren sich leider die Fälle, bei denen Eltern es versäumt hatten, ein Behindertentestament zu errichten und mit den Forderungen des Sozialamtes konfrontiert wurden. Dies stellt für alle Beteiligten eine missliche Lage dar. Nicht selten gehört zum Vermögen der Hilfsbedürftigen eine Immobilie, wenn sie erben. Dann ist der Weg vorgezeichnet. Die nächsten Monate sind die Erben einer langen Diskussion mit dem Sozialamt ausgesetzt. Diesen langwierigen, mühseligen Weg kann man sich sparen, indem man zu Lebzeiten ein wirksames Behindertentestament errichtet.



Herzliche Grüße



Ihr Team der Offenen Hilfen

... link


2015 - Wechsel von Schule in Fub
Den Wechsel von Schule in den Fub (Förder- und Betreuungsbereich) hat Julian ganz gut verkraftet, besser, als gedacht. Er hat sich eingelebt und kennt nun die Abläufe. Was noch gesucht wird, sind passende Angebote für ihn oder einen Weg, wie er sich auf das vorhandene Angebot einlassen könnte. Der Fub und die Werkstatt sind nicht auf Blinde spezialisiert. Viele haben allerdings eine Seheinschränkung, sagte mir die Dame, die alle Fub dieses Trägers leitet, nur habe der engagierte Herr, der regelmässig aus Winnenden, was zur Nikolauspflege gehört, zur Beratung angereist sei, leider den Ruhestand angetreten.
Ein Wohnheimplatz in Wohnort-Nähe steht immer noch in den Sternen. Das Problem, dass es zu wenig Wohnheimplätze gibt, sagte mir die gleiche Dame, sei schon seit langem bekannt. Doch kein Grund für städtische Gremien oder andere politische Entscheidungs-Träger, zu handeln. Statt dessen debatiert man ausgiebig über Inklusion, anstatt sie einfach zu leben!
Wie das gehen könnte, zeigte mir eine Führung des Green City Hotels in Freiburg-Vauban. Dort hat man sich für den Betrieb eines Inkulisiven Hotels entschieden, d.h. 50 % der Belegschaft hat eine Behinderung. Der Hotelbetrieb funktioniert trotzdem - die Auslastung des Hotels liegt bei 90 %. Die Stimmung in der Belegschaft ist gut, die Mitarbeiter sind motiviert.
Was fehlt, sind adäquate Wohnheimplätze für Menschen mit Behinderung, die Ihre Vorstellungen vom Leben verbal nicht so äußern können, die aber dennoch ein Recht auf ein möglichst selbst-bestimmtes Leben haben. Dazu gehört, dass sie täglich an die frische Luft kommen, egal, ob sie im Rollstuhl sitzen oder nicht, dass sie ihren Interessen und Hobbys nachgehen können, auch wenn sie dazu eine Begleitung benötigen. Ab und zu mal einen Kinofilm oder ein Fussballspiel anschauen, ein Stadtbummel oder individueller Ausflug, ein Besuch in der Disco - für schwerer behinderte Menschen, die in Wohnheimen leben (müssen) oft nur ein Traum?

Denn das geht nur mit entsprechender personeller Ausstattung und einer ausreichenden Anzahl von Wohnheimplätzen!!!! Das ist ein krasser Missstand!

Es kann nicht sein, dass 100 Menschen auf einer Warteliste stehen und auf einen Wohnheimplatz ausserhalb eines Elternhauses warten müssen, bis sie im Rentenalter sind.

... link


ARD Hörspieltage in Karlsruhe 11. bis zum 15. November
Jedes Jahr lockt das Hörspielfestival rund 10.000 Hörspielfans ins Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) und in die Staatliche Hochschule für Gestaltung
(HfG) nach Karlsruhe. Einmal im Jahr wird Karlsruhe für fünf Tage zur "Hauptstadt des Hörspiels" (Jochen Hieber, "FAZ"). Das Festival gilt als die größte
deutschsprachige Veranstaltung rund um Hörspiel und Sound-Art und findet 2015 zum 12. Mal statt.

in diesem Jahr finden die ARD Hörspieltage in Karlsruhe vom 11. bis zum 15. November statt.
Das diesmal umfangreiche Programmheft können Sie in einer Textversion anfordern bei:

Jan Dürrschnabel
E-Mail: Jan.Duerrschnabel@swr.de

Der Direktlink zu den Hörspieltagen lautet:
http://www.ard.de/home/radio/ARD_Hoerspieltage_2015/2031310/index.html
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell

... link