Montag, 29. Juni 2015
Umfrage Taktile Zusatzeinrichtung an Ampeln
julian 1997, 15:13h
Taktile Zusatzeinrichtung an Ampeln (Vibration) Herr Dietmar Böhringer, Mobilitätstrainer, ehemals Lehrer an der Nikolauspflege Stuttgart und sehr aktiv in Sachen Barrierefreiheit bittet um Ihre Unterstützung in folgender Angelegenheit:
Die DIN 32981 - Zusatzeinrichtungen für Lichtsignalanlagen - wird überarbeitet. Nach dem aktuell vorliegenden Normentwurf dürfen Ampeln nur noch mit akustischen oder kombinierten Zusatzeinrichtungen (Akustik und
Vibration) ausgestattet werden, jedoch nicht mehr nur mit Vibration. Herr Böhringer befürchtet, dass es in Zukunft vor allem in Wohngebieten schwieriger würde, Blindenampeln durchzusetzen, da Einsprüche der Anlieger wegen Lärmbelästigung zu erwarten wären. Nachdem in einigen Orten in Baden-Württemberg überwiegend ausschließlich Vibrationsampeln Verwendung finden, bittet Sie Herr Böhringer um Antwort auf folgende Fragen:
1. Nutzen Sie vibrierende Ampelanlagen (ohne Akustik) an schmalen
Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle?
2. Wie bewerten Sie diese Situation unter Sicherheitsaspekten?
3. In welcher Straße befinden sich diese Ampelanlagen?
4. Können sie bitte Ihr Sehvermögen kurz beschreiben (z.B.: vollblind,
Hell-Dunkel-Sehen, Visus 1/50)
5. Kennen Sie konkrete Beispiele von Protesten gegen akustische
Ampelanlagen?
Bei der Befragung geht es ausschließlich um schmale Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle. Bitte melden Sie sich bis spätestens 7. Juli 2015 bei Herrn Dietmar Böhringer,
E-Mail: dietmar.boehringer@boehri.de, Tel.: 07152/616084, Postanschrift:
Riegeläckerstraße 8, 71229 Leonberg-Warmbronn. Sie können Herrn Böhringer, falls Sie den Postweg wählen, in Schwarz- oder Blindenschrift schreiben.
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
Die DIN 32981 - Zusatzeinrichtungen für Lichtsignalanlagen - wird überarbeitet. Nach dem aktuell vorliegenden Normentwurf dürfen Ampeln nur noch mit akustischen oder kombinierten Zusatzeinrichtungen (Akustik und
Vibration) ausgestattet werden, jedoch nicht mehr nur mit Vibration. Herr Böhringer befürchtet, dass es in Zukunft vor allem in Wohngebieten schwieriger würde, Blindenampeln durchzusetzen, da Einsprüche der Anlieger wegen Lärmbelästigung zu erwarten wären. Nachdem in einigen Orten in Baden-Württemberg überwiegend ausschließlich Vibrationsampeln Verwendung finden, bittet Sie Herr Böhringer um Antwort auf folgende Fragen:
1. Nutzen Sie vibrierende Ampelanlagen (ohne Akustik) an schmalen
Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle?
2. Wie bewerten Sie diese Situation unter Sicherheitsaspekten?
3. In welcher Straße befinden sich diese Ampelanlagen?
4. Können sie bitte Ihr Sehvermögen kurz beschreiben (z.B.: vollblind,
Hell-Dunkel-Sehen, Visus 1/50)
5. Kennen Sie konkrete Beispiele von Protesten gegen akustische
Ampelanlagen?
Bei der Befragung geht es ausschließlich um schmale Straßen mit nicht mehr als insgesamt zwei Fahrspuren und rechtwinkliger Querungsstelle. Bitte melden Sie sich bis spätestens 7. Juli 2015 bei Herrn Dietmar Böhringer,
E-Mail: dietmar.boehringer@boehri.de, Tel.: 07152/616084, Postanschrift:
Riegeläckerstraße 8, 71229 Leonberg-Warmbronn. Sie können Herrn Böhringer, falls Sie den Postweg wählen, in Schwarz- oder Blindenschrift schreiben.
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell