Montag, 2. Januar 2012
gesetzliche Betreuer
sind wir nun, Julian´s Papa und ich. Ein juristisches Prozedere ging voraus, bevor wir beim Amtsgericht vom Rechtspfleger zu gesetzlichen Betreuern wurden.

Die ganzen Aufgaben und Pflichten lesen sich noch sehr abstrakt und machen aus meiner Sicht auch nicht alle Sinn. Doch wie so oft bleibt nur, Pflicht erfüllen ohne Nachdenken.

Wichtig ist für mich, dass wir Julian´s Rechtsgeschäfte und Interessen weiter wahrnehmen können.

Sollten Sie ein behindertes Kind haben, das demnächst 18 wird, und dessen Behinderung so stark ist, dass es nciht geschäftsfähig ist, dann müssen Sie die Betreuung bei ihrem Amtsgericht beantragen.

Als Betreuer müssen Sie jährlich einen kleinen Bericht verfassen über die Vermögensverhältnisse des zu Betreuenden und über Besonderheiten, die für das Amtsgericht relevant sein könnten.
Meistens ist auch ein Konto für den zu Bertreuenden einzurichten.