Sonntag, 24. Oktober 2010
Zusätzliche Betreungsleistung der Pflegekasse
julian 1997, 14:21h
Seit Juli dieses Jahres wurde endlich! die Höhe der zusätzlichen Betreungsleistung angepasst, und zwar deutlich. Diese Betreuungsleistung gibt es für behinderte oder alte, pflegebedürftige Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf zusätzlich zur Verhinderungspflegeleistung. Sie wird bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt.
Neu ist, dass es zwei Beträge gibt. Es gibt zwei Stufen je nach Höhe des Betreuungsaufwandes. Der Antrag kann formlos erfolgen. Jede Kasse hat natürlich ein anderes Verfahren zur Feststellung des Bedarfes - die Regelung ist noch neu und die Kassen müssen sich erst einmal darauf einstellen.
Wir haben den erhöhten bekommen, was uns natürlich riesig gefreut hat. So haben wir ganz neue Möglichkeiten bekommen. Mussten wir in den letzten Jahren doch ziemlich genau rechnen, welche Angebote der Lebenshilfe wir wahrnehmen können, ist der finanzielle Rahmen nun deutlich grösser geworden. Wir haben uns entschieden, die hinzu bekommenen Mittel für einen freien Samstag Nachmittag pro Monat einzusetzen. Vom Fud der Lebenshilfe kommt ein netter junger Mann, der mit Julian etwas unternimmt. Und wir haben dann für uns auf einmal "jede Menge" Spielraum, den wir nach fünfzehn Jahren Leben mit einem behinderten Kind auch dringend brauchen!
Die Verhinderungspflege steht jedem pflegenden Menschen zu, sie kann in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegende z.B. Urlaub nimmt. Die Leistung ist nicht ins Folgejahr übertragbar.
Die zusätzliche Betreuunsleistung gibt es für Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf zusätzlich zur Verhinderungspflege und zum Pflegegeld. Sie kann formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Es gibt zwei verschiedene Sätze. Die nicht verbrauchte zusätzl. Betreuungsleistung kann in das nachfolgende Kalenderjahr übertragen werden, muss aber im ersten Halbjahr des Folgejahres aufgebraucht werden.
Stand: 2008
Neu ist, dass es zwei Beträge gibt. Es gibt zwei Stufen je nach Höhe des Betreuungsaufwandes. Der Antrag kann formlos erfolgen. Jede Kasse hat natürlich ein anderes Verfahren zur Feststellung des Bedarfes - die Regelung ist noch neu und die Kassen müssen sich erst einmal darauf einstellen.
Wir haben den erhöhten bekommen, was uns natürlich riesig gefreut hat. So haben wir ganz neue Möglichkeiten bekommen. Mussten wir in den letzten Jahren doch ziemlich genau rechnen, welche Angebote der Lebenshilfe wir wahrnehmen können, ist der finanzielle Rahmen nun deutlich grösser geworden. Wir haben uns entschieden, die hinzu bekommenen Mittel für einen freien Samstag Nachmittag pro Monat einzusetzen. Vom Fud der Lebenshilfe kommt ein netter junger Mann, der mit Julian etwas unternimmt. Und wir haben dann für uns auf einmal "jede Menge" Spielraum, den wir nach fünfzehn Jahren Leben mit einem behinderten Kind auch dringend brauchen!
Die Verhinderungspflege steht jedem pflegenden Menschen zu, sie kann in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegende z.B. Urlaub nimmt. Die Leistung ist nicht ins Folgejahr übertragbar.
Die zusätzliche Betreuunsleistung gibt es für Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf zusätzlich zur Verhinderungspflege und zum Pflegegeld. Sie kann formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Es gibt zwei verschiedene Sätze. Die nicht verbrauchte zusätzl. Betreuungsleistung kann in das nachfolgende Kalenderjahr übertragen werden, muss aber im ersten Halbjahr des Folgejahres aufgebraucht werden.
Stand: 2008