Samstag, 26. Mai 2018
neues Daten schutz Gesetz und Deutschland steht Kopf
Das neue Datenschutz Gesetz ist da. Die persönlichen Daten von Menschen sollen so besser geschützt werden.

Jeden Tag bekomme ich mindestens fünf emails von Firmen, deren Newsletter ich abonniert habe oder die mich als Kunde gespeichert haben.
Ich mußte auf meine private Homepage einen Text zum Datenschutz schreiben, dabei ist ein Besuch meiner Homepage ohne Preisgeben von Daten möglich.

Jetzt bin ich am überlegen, ob ich diesen blog nicht besser lösche.
Hier kann man nichts kaufen, hier gibt es nur Info´s rund ums Thema Blindheit. Ich sehe nicht, wer diese Seiten anschaut. Das einzige, was ich nachschauen kann, ist, welche Beiträge am meisten gelesen werden.
Die Kommentarfunktion hatte ich von Anfang an deaktiviert.

Ich habe sowas von keine Lust, hier ein Impressum drauf zu setzen, damit irgendwelche verrückten Hacker meine persönlichen Daten wie Name und Adresse abspeichern, an Firmen verkaufen, mir spam zusenden, meine email Adresse für pishing mails verwenden usw.
Zuckerberg und Co lachen sich vermutlich tot und machen weiter wie bisher.

Diese Gesetze schützen nicht, in dem Moment wo ich ein Impressum und einen Text zum Datenschutz hier rein stellen muß, bin ich öffentlich.

Ich lasse mir ein paar Tage Zeit und dann wird sich zeigen, ob ich den Blog lösche oder einfach nichts mehr schreiben werde.

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Freitag, 20. April 2018
Die hellen Steine mit Noppen oder Rillen geben Sehbehinderten Orientierung?
FREIBURG-INNENSTADT.
Die Freiburger Altstadt ist für viele Menschen mit Behinderung ein schwieriges Pflaster. Auf der Kaiser-Joseph-Straße ist seit der
Sanierung vieles besser geworden - aber nicht alles gut, sagt Daniela Schmid. Die Vorsitzende des Behindertenbeirats lobt, dass es dort nun endlich halbwegs
barrierefreie Haltestellen gibt. Und kritisiert neue Schwellen aus groben Rheinwacken: Sie könnten für gehbehinderte Menschen zur Hürde werden.

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Seit der Sanierung im vorigen Jahr führen Spuren aus glatt geschliffenen Steinen quer über die Kaiser-Joseph-Straße. Sie sollen Menschen im Rollstuhl oder
mit Rollator den Seitenwechsel über die ansonsten holprigen Steine auf Freiburgs Prachtstraße erleichtern. Dort, wo die Querungen über die Bächle führen,
erhebt sich nun aber an vielen Stellen ein neues Hindernis: Die Bächleabdeckungen vor den Seitenstraßen bestehen aus vier Reihen grober Rheinwacken, die
leicht erhöht angebracht sind. Wer etwa im Rollstuhl über die Kajo will, "muss eine Hürde nehmen - erst dann hat er mehr Komfort", sagt Schmid.

Dabei sollen auch die steinernen Hürden die Kajo behindertenfreundlicher machen: Blinde Menschen, die aus den Seitenstraßen auf sie zulaufen, können die
Schwellen mit dem Stock ertasten und werden so vor den querenden Straßenbahnschienen gewarnt. Und wer entlang der Kajo läuft und die Bächle für die Orientierung
mit dem Blindenstock nutzt, hat durch die groben Steine eine Art Leitsystem - auch an den Stellen, wo die Bächle abgedeckt sind.

Hier gebe es einen doppelten Interessenkonflikt, sagt Schmid: zum einen zwischen Menschen mit Seh- und mit Gehbehinderung. Und zum anderen zwischen Barrierefreiheit
und Stadtbild: Es gebe durchaus Standardlösungen, die eine abgesenkte Überquerung für Rollstuhlfahrer mit einem ertastbaren Sperrfeld aus Rillensteinen
für Sehbehinderte kombinierten. Das habe die Stadtverwaltung aber wegen des Stadtbildes nicht gewollt. "In der Kajo mussten wir deshalb eine Sonderlösung
finden. Die ist für manche gut, für andere problematisch."

Frank Uekermann, der Leiter des Freiburger Garten- und Tiefbauamts, wehrt sich gegen die Kritik: "Der Behindertenbeirat war in alles eingebunden", sagt
er, "das ist ein gemeinsamer Kompromiss." Natürlich habe die Stadtgestaltung bei der Lösungssuche in der Altstadt "ein gewichtiges Wort mitzureden", dort
sei nicht alles gemäß Norm zu regeln. Auch Uekermann findet aber: "Grundsätzlich muss in der Innenstadt in Sachen Barrierefreiheit noch sehr viel geschehen."
Als nächstes sei eine Furt aus abgeschliffenen Steinen in der Turmstraße und auf dem Rathausplatz geplant.

Auch Schmid lobt Fortschritte: Die Neugestaltung des Platzes am Siegesdenkmal sei "so, wie es sein sollte", mit Blindenleitsystem aus Rillen- und Noppenplatten,
akustischer Ampel zur Habsburgerstraße, abgesenkten Straßenquerungen für Gehbehinderte. In der Kajo nennt sie neben den abgeschliffenen Übergängen auch
die Linien aus hellen Steinen, die schlecht sehenden Menschen Orientierung böten, und vor allem die neu gestalteten Stadtbahnhaltestellen Siegesdenkmal
und Bertoldsbrunnen: "Das ist ein Riesenfortschritt." In der nördlichen Kaiser-Joseph-Straße können Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren jetzt ebenerdig
in geeignete Straßenbahnen rollen. Am Bertoldsbrunnen sind die Bahnsteige etwas niedriger gebaut; hier ist der Zugang immerhin mit Klapprampe möglich.

Das betont auch Sarah Baumgart, die städtische Beauftragte für Menschen mit Behinderungen: "Zum ersten Mal, seit es in Freiburg Straßenbahnen gibt, können
auch mobilitätseingeschränkte Menschen in der nördlichen Innenstadt einsteigen." Früher seien etwa zum Umsteigen lange Umwege nötig gewesen, zu schweigen
von nicht barrierefreien Straßenbahnen: "Da konnte ein Weg schon mal eine Stunde länger dauern."

Eine behindertengerechte Altstadt sei nicht einfach, sagt Baumgart, da brauche es oft "selbstgebastelte Lösungen". Sie betont aber: "Ästhetik und Barrierefreiheit
sind vereinbar." Bei den Hürden aus Rheinwacken könne man noch etwas nacharbeiten, hofft sie, manchmal stelle sich erst in der Praxis heraus, was wie gut
funktioniert. Sie habe den Eindruck, besonders hohe Stellen seien schon nachgeschliffen worden: "Wir sollten nach einer Gewöhnungszeit noch mal testen."
Barrierefreiheit entstehe "Stück für Stück", sagt sie: "Und irgendwann passiert dadurch auch etwas in den Köpfen."

Ressort:
Freiburg

Veröffentlicht in der gedruckten Ausgabe der BZ vom Di, 10. April 2018:
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell

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Dienstag, 18. April 2017
"Dialog im Dunkeln" auf dem Mannheimer Maimarkt
LBSV-Baden-Württemberg Aktuell
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein (BBSV) bietet in diesem Jahr mit der Sonderschau "Dialog im Dunkeln" auf dem Mannheimer Maimarkt wieder eine Plattform für Begegnung und Austausch zwischen sehenden und nicht sehenden Menschen an. Unsere blinden Guides führen sehende Besucher 45 Minuten lang durch eine Ausstellung im völligen Dunkeln. Räume, Böden, Pflanzen, Düfte und Töne bilden einen Wald, eine Stadt, einen Markt oder eine Bar nach. Alltägliche Situationen, ohne zu sehen, eine ganz neue Situation. Sehende werden dadurch aus ihrer Routine und aus ihrer Wahrnehmung gelöst. Nichtvisuelles tritt plötzlich in den Vordergrund. Die Guides geben auch Ihnen Orientierung und sichern Ihre Mobilität. Zugleich ergeben sich aus dieser Situation heraus ganz neue Gelegenheiten für eine interessante Kommunikation. Dies wäre sicher auch für Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten ein interessantes Erlebnis. Wenn Sie mit diesen zusammen den "Dialog im Dunkeln" auf dem Mannheimer Maimarkt besuchen möchten, bitten wir Sie, sich am besten vorab Plätze zu reservieren. Das geht am schnellsten per Telefon (0621 402031). Sie erhalten dann Ihre persönliche Reservierungsbestätigung per Post.
Den Flyer zum "Dialog im Dunkeln" finden Sie als pdf- und als Worddatei mit Bildbeschreibung unter der Rubrik:
http://www.bbsvvmk.de/aktuelle-beitraege
Dort finden Sie auch einen Artikel zu den weiteren Angeboten des BBSV im Hellen wie Hilfsmittel, Beratung für Betroffene und verschiedene Vorführungen (z.B. 29.04. - 01.05.: OrCam).

Wir freuen uns bereits heute, Sie persönlich zwischen dem 29. April und dem 9. Mai 2017 in Mannheim begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus G. Wolff
Geschäftsführer
Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K.
Augartenstr. 55, 68165 Mannheim
Tel.: 0621 402031, Fax: 0621 402304
E-Mail: k.wolff@bbsvvmk.de

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Freitag, 3. März 2017
Was bedeutet „Arbeit“ im Blickwinkel von Inklusion
1. BILA-Fachtag:

Am Samstag, 11.03.2017 von 10 bis 16 Uhr veranstaltet unser “ Bündnis Inklusion lokal aktiv“ (BILA) im Korczak-Haus Freiburg einen Fachtag zum Thema „Teilhabe am Arbeitsleben – auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“. Dazu laden wir mit beigefügtem Flyer herzlich ein! Anmeldungen werden auch nach Ablauf des Anmeldeschluss noch entgegen genommen.

Was bedeutet „Arbeit“ im Blickwinkel von Inklusion? Die UN-Behindertenrechts-konvention beinhaltet das Recht auf den Zugang zu Arbeit, unabhängig vom Unterstützungsbedarf.
Am Vormittag gehen wir mit einem Fachvortrag und guten Beispielen aus der Praxis der Frage nach, wie Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf aussehen kann.
Heinz Becker, Leiter einer Tagesstätte in Bremen, zeigt in seinem Vortrag, neue, beispielhafte Wege auf. Die Stichworte „Sozialraumorientierung“ und „Personenzentrierung“ stehen dabei im Mittelpunkt.
Melanie Spähn und ihre Eltern gelten als Pioniere bei der Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft. Melanie ist mehrfach behindert, sie kann nicht spre-chen. Und dennoch ist die 24 Jahre alte Frau aus Ludwigshafen eine Art Unterneh-merin. Gemeinsam mit ihrer Mutter Bernadette Bros-Spähn gibt sie Einblicke in ihr Leben in größtmöglicher Selbständigkeit.
Mit konkreten Praxisbeispielen aus Freiburg und Umgebung möchten wir Mut ma-chen. Die BILA Arbeitsgruppe „Arbeit“ stellt ihr Konzept „Ein Netz guter Orte für Ar-beiten im Quartier“ vor.
Nach einer mit Häppchen bewirteten Mittagspause laden wir Sie ein, in einer der drei Arbeitsgruppen miteinander ins Gespräch zu kommen und selbst aktiv zu werden.
In der AG 1 können sie zusammen mit Vertreter*innen der „Guten Orte für Arbeit“ Impulse für die Weiterentwicklung und Umsetzung dieses Projektes geben.
Teilnehmende der AG 2 mit Herrn Becker befassen sich mit neuen Herausforderun-gen für Werk- und Förderstätten auf dem Hintergrund der Personen- und Sozial-raumorientierung.
Melanie Spähn und ihre Mutter laden die Teilnehmenden der AG 3 ein zum Aus-tausch zu kommen über persönliche Lebensentwürfe durch „Individuelle Zukunfts-planung und Unterstützerkreise“.

Die Teilnahme am Fachtag ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre baldige An-meldung auch noch nach Ablauf des offiziellen Meldeschlusses!
Hier finden Sie den Flyer zur Veranstaltung:
http://lebenshilfe-breisgau.de/fileadmin/PDF/Bila/Flyer_BILA_Tagung2017.PDF
Ansprechpartnerinnen: Ina Unruh-Mohrbacher und Gerlind Heckmann im BILA-Projektbüro, Tel. 0761 / 59028290, bila@lebenshilfe-breisgau.de

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Dienstag, 28. Februar 2017
Bei mehr als 6 Dioptrien wird die Brille zukünftig von der Kasse gezahlt"
Neuregelung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) bei
Sehhilfen

Am 16.02.2017 hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Heil- und
Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) auch Änderungen bei der
Sehhilfenversorgung (§ 33 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch - SGB V)
beschlossen. Diese Neuregelungen für gesetzlich Krankenversicherte treten
nach Bekanntgabe des Gesetzes voraussichtlich im März 2017 in Kraft.
In diesem Newsletter erläutert Christiane Möller, die Rechtsreferentin des
DBSV, die Einzelheiten.

Meldung
Was bleibt? Was ändert sich?
Anspruch auf Sehhilfen erhalten künftig auch Versicherte bei Myopie
(Kurzsichtigkeit) und Hyperopie (Weitsichtigkeit), die einen
Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien
benötigen, bei Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) bei mehr als 4 Dioptrien.
Damit gibt es künftig vier Personengruppen, die im gesetzlichen Umfang
Anspruch auf Sehhilfen haben:

1. Wie bislang haben Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit
unabhängig vom Sehvermögen Anspruch auf Sehhilfen (§ 33 Abs. 2 S. 1 SGB V).
2. Volljährige Versicherte, die nach ICD 10-GM 2017 bei bestmöglicher
Brillenkorrektur auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung
mindestens der Stufe 1 aufweisen, haben weiterhin Anspruch auf Sehhilfen (§
33 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB V). Das sind Versicherte, die auch mit Brille auf
beiden Augen ein Sehvermögen von nicht mehr als 30 % (0,3) erreichen.
Umfasst sind aber auch Personen mit einem besseren Visus, wenn das
beidäugige Gesichtsfeld auf 10 Grad eingeschränkt ist. Bei dieser
Personengruppe ist die benötigte Refraktion irrelevant. Auch
Gläserkorrekturen mit z. B. 2 Dioptrien sind verordnungsfähig. Im Vergleich
zur bisherigen Gesetzesformulierung kommt es bei der Definition des
Personenkreises nur noch auf das Sehvermögen mit bestmöglicher
Brillenkorrektur an und nicht mehr generell auf das bestkorrigierte
Sehvermögen. Besteht also ein Sehvermögen mit Brillenkorrektion von bis zu
30 % (0,3) hat dieser Versicherte künftig Anspruch auf Sehhilfen, auch wenn
er mit Kontaktlinsen deutlich mehr als 30 % Sehkraft erreicht.
3. Volljährige Versicherte, die einen verordneten Fern-Korrekturausgleich
für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien bei Myopie oder
Hyperopie oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus aufweisen, haben
erstmals seit 2003 wieder Anspruch auf Sehhilfen (§ 33 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB
V).
4. Volljährige, die therapeutische Sehhilfen zur Behandlung von
Augenverletzungen oder Augenerkrankungen benötigen, haben weiterhin Anspruch
auf therapeutische Sehhilfen (§ 33 Abs. 2 S. 2, 2. Satzteil SGB V).

Rechtliche Grundlagen
Der Anspruch auf Sehhilfen ergibt sich aus § 33 Absätze 2-4 SGB V in
Verbindung mit Produktgruppe 25 des nach § 139 SGB V erlassenen
Hilfsmittelverzeichnisses sowie der vom Gemeinsamen Bundesausschuss
verabschiedeten Hilfsmittelrichtlinie.

Brille oder Kontaktlinsen?
Neu geregelt wurde mit dem HHVG der Personenkreis, der Anspruch auf
Sehhilfen hat (s.o.). Auf welche Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)
konkret ein Anspruch besteht, ist im zweiten Schritt zu klären. Der
Gesetzgeber geht in der Regel von einer Brillenversorgung aus. Anspruch auf
Versorgung mit Kontaktlinsen besteht dagegen nur in medizinisch zwingend
erforderlichen Ausnahmefällen. Wann das der Fall ist, ergibt sich aus der
vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Hilfsmittelrichtlinie. Da
Kontaktlinsen aus medizinischen Gründen nicht ununterbrochen getragen werden
können, ist bei verordneten Kontaktlinsen die zusätzliche Verordnung von
Brillengläsern möglich. Die Kosten für Pflegemittel werden nicht übernommen.
Liegen die Voraussetzungen für eine Kontaktlinsenversorgung nicht vor, wählt
der Versicherte aber Kontaktlinsen statt einer Brille, zahlt die
Krankenkasse als Zuschuss höchstens den Betrag, den sie für eine
erforderliche Brille aufzuwenden hätte.

Was genau zahlt die Krankenkasse?
Alle Leistungen der GKV unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Das
bedeutet, dass nur medizinisch notwendige Leistungen finanziert werden.
Nicht dazu gehören etwa entspiegelte oder besonders gewichtsarme
Brillengläser. Auch werden keine Doppelversorgungen (Zweitbrille) oder
Brillenfassungen finanziert.
Grundsätzlich hat man als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf eine
Hilfsmittelversorgung ohne Eigenanteil. Für Sehhilfen gibt es Festbeträge,
mit denen - so zumindest der gesetzgeberische Wille - ebenfalls eine
zuzahlungsfreie Versorgung möglich sein soll. Die Realität sieht aber oft
anders aus, denn die Festbeträge für Sehhilfen sind seit Jahren nicht
angepasst worden. Da Sehhilfen häufig teuer sind, ist Versicherten folgendes
zu raten:
- Das Einholen verschiedener Kostenvoranschläge kann sich lohnen.
- Die zuzahlungsfreie "Kassenversorgung", die zum Festbetrag möglich ist,
sollte man sich zeigen bzw. erläutern lassen.
- Ist eine Versorgung zum Festbetrag objektiv nicht möglich, sollte bei der
Krankenkasse ein Antrag auf vollständige Kostenübernahme der Sehhilfen
gestellt werden. Denn die Krankenkassen müssen den vollständigen Betrag für
die medizinisch notwendige Versorgung zahlen, wenn diese nicht durch den
Festbetrag gedeckt werden kann.
--
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell

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Individuelle Lesehilfe für jedermann – VRread
Im Rahmen der Ausschreibung „Light Cares“ fördert das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) das Projekt VRread des Fraunhofer-Instituts für
Produktionstechnik und Automatisierung (IPA), dem Blinden- und
Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-Württemberg) und der Firma
rioprinto UG. VRread beschäftigt sich mit der Entwicklung eines individuell
anpassbaren und 3D druckbaren Aufnahmegestells und einer
Applikationssoftware für das Smartphone als innovative Lesehilfe für
Menschen mit Sehbehinderung.

Das Ziel der Ausschreibung des BMBF besteht darin, den Alltag von Menschen
mit Behinderung mittels Einsatz moderner photonischer Fertigungsverfahren
wie bspw. 3D-Druck zu erleichtern und die Teilhabe am Alltagsleben für diese
Menschen entscheidend zu verbessern. Diese modernen Technologien, die noch
vor wenigen Jahren nur industriellen Nutzern vorbehalten waren, stehen
heutzutage der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Eine wichtige Rolle
nimmt hierbei die sogenannte Maker-Bewegung ein, deren Akteure kreative
Lösungen zu technischen Herausforderungen aus dem Alltag entwickeln und
realisieren, ohne den Einsatz kostspieliger Speziallösungen. Im Projekt
VRread arbeiten Vertreter von Menschen mit Behinderung und Vertreter der
Maker-Bewegung eng zusammen.

Sie möchten Ihre Zeitung auf ihrem Lieblingssessel lesen?

Für die meisten Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, Dokumente fast
überall lesen zu können. Für sehbehinderte Menschen ist dies oft nicht
möglich. Angewiesen auf stationäre Kamerasysteme, dessen relativ großer
Aufbau für Bildschirm und Kamera einen festen Platz erfordert, erübrigt sich
diese Frage schnell. Auch mobile Lesehilfen sind nur sehr eingeschränkt
verfügbar, z.B. was das Zeitungslesen angeht.

Genau an dieser Problematik setzt VRread an. Heutzutage stehen immer mehr
Dokumente in digitaler Form zur Verfügung, so auch vermehrt Tageszeitungen
oder andere Printmedien. Im Mittelpunkt von VRread steht das Smartphone des
Nutzers, welches heute sehr viel Technik auf kleinstem Raum beinhaltet und
immer mehr auch von sehbehinderten Menschen genutzt wird. Mit der an die
individuelle Sehbeeinträchtigung angepassten Aufnahmevorrichtung, die jeder
Nutzer mittels 3D-Druck erhält, wird das Smartphone entsprechend vor dem
Auge des Nutzers platziert. Ausgestattet mit der VRread Leseapplikation für
das Lesen von digitalen Dokumenten, wird das Smartphone zur individuellen
Lesehilfe für sehbehinderte Menschen.

Mittels der integrierten Sensorik zur Lageerkennung des Smartphones kann mit
der entwickelten Leseapplikation die Steuerung und Navigation auf dem
digital erfassten Dokument übernommen werden. Digital vorhandene oder
abfotografierte Dokumente werden nun in einem völlig neuem Kontext und
optimalem Seheindruck ohne Einsatz der Hände mittels VRread einfach und
überall lesbar. Der Nutzer kann das optimale Sehempfinden hinsichtlich der
Schriftgröße und des Kontrasts einstellen, so dass ein erheblicher Mehrwert
gegenüber bisher vorhandenen Lesehilfen entsteht.

Lesehilfe aus dem 3D - Drucker
Die Ergebnisse des vom BMBF geförderten Projekts VRread werden in Form von
3D-Daten für den Ausdruck auf einen 3D-Drucker und der zugehörigen
Smartphone Applikation für jedermann zur freien Verfügung gestellt. Mit
Hilfe der eigenen Parameter, wie bspw. des individuellen Augenabstands kann
das Aufnahmegestell via 3D-Druck bei einem Anbieter von photonischen
3D-Druckverfahren auf Onlineplattformen wie 3DHubs kostengünstig bestellt
werden.

Jetzt muss nur noch die VRread-Textleseapplikation auf dem Smartphone
installiert werden und auf den Nutzer eingestellt werden. Nun können die auf
dem Smartphone gespeicherten Dokumente bequem und auf dem eigenen
Lieblingssessel gelesen werden.


Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Frank Eicher / Fraunhofer IPA
frank.eicher@ipa.fraunhofer.de

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