Montag, 22. Dezember 2014
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
LBSV-Baden-Württemberg Aktuell
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg
Pressestelle der Landesregierung

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landtag-verabschiedet-gesetz-zur-gleichstellung-von-menschen-mit-behinderungen-1/

Der Landtag hat den von Sozialministerin Katrin Altpeter eingebrachten Gesetzesentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz,
L-BGG) verabschiedet. Damit kann das neue Gesetz wie geplant am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Baden-Württemberg ist Altpeter zufolge das erste Bundesland,
das die Stadt- und Landkreise verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu bestellen.

Mit dem neuen Gesetz sind wir einen großen Schritt vorangekommen hin zu gleichberechtigter Teilhabe, besserer Barrierefreiheit und zu einer effektiveren
Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wir haben jetzt bundesweit eines der modernsten Gleichstellungsgesetze", so die Ministerin.

Das neue Gesetz orientiert sich Altpeter zufolge durchgängig am Prinzip der Inklusion und nicht mehr wie bisher am Prinzip der Fürsorge. Die Landesregierung
vollziehe damit den von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgegebenen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Anders als das bisherige Landesbehindertengleichstellungsgesetz
gelte das neue Gesetz zudem auch für die Kommunen im Land. "Die Weichen für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen werden im kommunalen
Umfeld gestellt, etwa bei Behördengängen", sagte die Ministerin. "Deshalb sind Barrierefreiheit und Gleichbehandlung auf dieser Ebene auch besonders wichtig."


Behindertenbeauftragte in Stadt- und Landkreise werden zur Pflicht

Mit dem neuen Gesetz werden erstmals alle 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg gesetzlich verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu bestellen - ob
haupt- oder ehrenamtlich bleibt den Kommunen überlassen. Auch die Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit der Behindertenbeauftragten wurden im Gesetz
festgeschrieben. "Die Behindertenbeauftragten sollen die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Behörden vor Ort stärken,
aber auch als Ombuds- und Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige tätig werden", so die Ministerin. Indem die Anhörungs-, Stellungnahme-
und Auskunftsrechte der Behindertenbeauftragten im Landesbehindertengleichstellungsgesetz jetzt gesetzlich verankert worden seien, habe man deren Position
vor Ort deutlich gestärkt.

Altpeter wies darauf hin, dass die Kosten für die Behindertenbeauftragten in Höhe von etwa 2,8 Millionen Euro vom Land getragen werden. Für die Bestellung
eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten erhält jeder Stadt- und Landkreis zunächst pauschal 3.000 Euro, bei Bestellung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten
verdoppelt sich diese Summe.

Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen wird gestärkt

Mit dem neuen Gesetz werden auch Bestellung, Aufgaben und Befugnisse der/des Landes-Behindertenbeauftragten erstmals gesetzlich geregelt. Die Landesregierung
ist demnach verpflichtet, in Absprache mit dem Landes-Behindertenbeirat eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten für die Dauer einer Wahlperiode des Landtags
zu bestellen. Ihre oder seine Aufgabe ist es, darauf hinzuwirken, dass überall gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen
geschaffen werden. Sie oder er übt das Amt unabhängig, weisungsungebunden und ressortübergreifend aus.

Auch die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Befugnisse des Landes-Behindertenbeirats werden Ministerin Altpeter zufolge erstmals gesetzlich geregelt.
Er setzt sich aus 25 Mitgliedern zusammen und muss frühzeitig bei allen Gesetzen und Verordnungen beteiligt werden, die spezifische Belange von Menschen
mit Behinderungen berühren.

Bessere Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Möglichkeit der Verbandsklage wird laut Ministerin Altpeter auf Klagen gegen Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot und die Barrierefreiheit bei
Bauvorhaben der öffentlichen Hand, im öffentlichen Personenverkehr, bei der Gestaltung des Schriftverkehrs sowie bei der Gestaltung medialer Angebote ausgeweitet.
Bislang war die Verbandsklage nur zur Feststellung eines Verstoßes gegen das Recht auf Kommunikation in Gebärdensprache oder mit anderen Kommunikationshilfen
zulässig.

Durch die Einführung einer Beweislastumkehr könnten Menschen mit Behinderungen zudem ihre Rechte künftig einfacher durchsetzen, so Altpeter. Danach reicht
es künftig aus, Tatsachen, die eine Benachteiligung vermuten lassen, zu beweisen. Dann müsse die Behörde nachweisen, dass sie das Benachteiligungsverbot
nicht verletzt hat.

Verbesserung der Barrierefreiheit

Behörden sollen Menschen mit Sehbehinderungen künftig Schriftstücke auf Verlangen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, unterstrich Ministerin Altpeter.
Die Regelungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes zur barrierefreien Kommunikation, etwa zur Verwendung von Gebärdensprache, und zur barrierefreien
Gestaltung medialer Angebote gälten nun auch für kommunale Behörden.
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell

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„In Bewegung“ – das Louis Braille Festival 2016
LBSV-Baden-Württemberg Aktuell
„In Bewegung“ – das Louis Braille Festival 2016
Das dritte Louis Braille Festival rückt näher. Vom 1. bis 3. Juli 2016 laden der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) blinde, sehbehinderte und sehende Menschen aus ganz Deutschland nach Marburg ein. In der Universitätsstadt an der Lahn gibt es 2016 gleich doppelten Grund zum Feiern, denn sowohl die blista als auch der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) begehen ihr 100-jähriges Jubiläum.
Das Festival wird im und am Georg-Gassmann-Stadion stattfinden – ein Gelände der unbegrenzten Möglichkeiten. Zwei große Hallen, einige kleinere Räume und vor allem die weiten Außenanlagen bieten Platz für Aktivitäten aller Art. Das Motto „In Bewegung“ steht sowohl für sportliche Schwerpunkte, die sich auf diesem Gelände anbieten, als auch für vielfältige kulturelle Highlights und die Präsentation der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe. Zum Festival-Programm werden darüber hinaus eine Einladung zum blista-Gelände für Ehemalige und Interessierte, ein Gottesdienst in der Elisabeth-Kirche und eine Ausstellung in der Kunsthalle Marburg gehören.

Am 1. April 2015 startet die Anmeldung zum Festival. Dazu richtet die blista ein Festivalbüro ein, das für Anfragen aller Art zur Verfügung steht. 800 Zimmer in Hotels und Herbergen aller Preislagen wurden bereits geblockt, ein Festival-Bus wird für eine sichere und bequeme Anbindung an das Georg-Gassmann-Stadion sorgen. Der Bahnhof Marburg ist InterCity-Halt auf der Linie Stralsund – Konstanz und nur jeweils eine Stunde von den ICE-Bahnhöfen Frankfurt und Kassel entfernt.

Das Wann und Wo des Louis Braille Festivals 2016 stehen fest – nun geht es um die Ausgestaltung des Programms. Claudia Schaffer (DBSV) und Dr. Imke Troltenier (blista) freuen sich auf Ihre Ideen und Anregungen unter info@dbsv-festival.de.

Louis Braille Festival
Freitag, 1. Juli, bis Sonntag, 3. Juli 2016
Marburg, Georg-Gassmann-Stadion, Leopold-Lucas-Str. 46
Eintritt frei!
Marburg und die blista
Marburg ist eine der blindenfreundlichsten Städte Deutschlands. Mobilitätshilfen wie Leitsysteme und blindengerechte Ampeln sind im Innenstadtbereich nahezu flächendeckend zu finden. Viele Gebäude bieten Leitstreifen, Tastmodelle oder taktile Grundrisspläne an, Restaurants halten Speisekarten in Blindenschrift bereit.
Blinde und sehbehinderte Menschen gehören zum Marburger Stadtbild und Grund dafür ist vor allem die blista. Aus kleinen Anfängen im Jahr 1916 ist ein auf blinde und sehbehinderte Menschen ausgerichtetes Bildungs- und Hilfsmittelzentrum geworden, mit Gymnasium, Fach- und Berufsschule, dezentralen Internatswohngruppen und Bibliotheken.

Zur blista gehört auch die RES, eines der führenden europäischen Reha-Zentren.
Die blista steht für Tradition – und Bewegung. Sie war der Startpunkt für viele engagierte blinde und sehbehinderte Menschen, die das Gesicht der Selbsthilfe geprägt haben.
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Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg-Aktuell
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